Der Hohenlimburger Bauverein, die Wohnraumförderung der Stadt Hagen und Henning Keune, Baudezernent der Stadt Hagen, freuen sich über die Zusage. (Foto: Aaron Schlütter/Stadt Hagen)

Förderung von adäquaten und bezahlbaren Mietwohnungen in Hohenlimburg

16. Mai 2025 – 5,7 Millionen Euro für bezahlbaren Wohnraum – eine Förderzusage in dieser Höhe hat der Hagener Baudezernent Henning Keune dem Vorstandsvorsitzenden des Hohenlimburger Bauvereins, Ulrich Schulze-Witteborg, persönlich in den Räumlichkeiten des Vereins überreicht.


„Durch die Fördermittel schafft der Hohenlimburger Bauverein adäquaten und bezahlbaren Wohnraum für die Menschen in Hagen“, freut sich Baudezernent Keune. Mit diesen Fördermitteln wird ein weiterer Bauabschnitt auf einem Grundstück „Im Spieck“ unterstützt. Dort sind bereits zahlreiche Wohnungen ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln entstanden. Für den kommenden Bauabschnitt mit 40 Wohneinheiten erhält der Hohenlimburger Bauverein ein zinsgünstiges Darlehen der NRW.BANK im Rahmen der mittelbaren Belegung. Das bedeutet, dass für den Neubau zwar öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden, das Objekt allerdings später keiner Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegt und frei vom Eigentümer vermietet werden kann. Bei der Förderung der Neuschaffung bindungsfreier Mietwohnungen wird ein reduziertes Grunddarlehen in Höhe von 60 Prozent gewährt.


Der Hohenlimburger Bauverein hat sich im Gegenzug dazu verpflichtet, in einem Zeitraum von bis zu 48 Monaten adäquate Ersatzwohnungen zur Verfügung zu stellen, die aktuell keiner Zweckbindung unterliegen und dann eine entsprechende Belegungsbindung erhalten. Hierfür wurde ein Pool von Objekten benannt. Die Ersatzwohnungen müssen insgesamt eine vergleichbare Wohnfläche wie die öffentlich-geförderte Wohnfläche aufweisen. Durch die Fördermittel des Landes werden die Ersatzwohnungen zu einem günstigen Mietpreis von aktuell maximal 5,85 Euro pro Quadratmeter angeboten.


Aufgrund der Förderung wird für den Bezug der Ersatzwohnungen ein Wohnberechtigungsschein vorausgesetzt. Die Einkommensgrenze für beispielsweise einen Zweipersonenhaushalt beträgt aktuell 28.350 Euro. Das entspricht nach Berücksichtigung der gesetzlichen Abzüge bei einer arbeitnehmenden Person einem Jahresbruttoeinkommen von 51.776 Euro. Darüber hinaus können unter anderem Frei- und Abzugsbeträge für Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Kinderbetreuungskosten oder Unterverpflichtungen gewährt werden. Da die Berechnung individuell nach Familien- und Einkommenssituation erfolgt, empfiehlt sich eine Beratung bei der Abteilung Wohnen der Stadt Hagen. Nähere Informationen zur Einkommensberechnung für unterschiedliche Haushaltsgrößen und ein Merkblatt zu den Einkommensgrenzen sind auf der Seite www.hagen.de unter dem Suchbegriff WBS zu finden.