Stellungnahme der Stadt Hagen zu der Berichterstattung in der Ausgabe der Westfalenpost, Lokalteil Hagen, vom 8. September 2022
23. Februar 2023 – In dem Artikel „Untreue: Chef der Feuerwehr vor Gericht“ wird berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Hagen den Leiter des Amts für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Hagen, Veit Lenke, wegen „Untreue im Amt“ angeklagt hat. Konkret heißt es: „Das Schöffengericht muss jetzt 31 Fälle, die ihm zur Last gelegt werden, verhandeln und strafrechtlich beurteilen. Es geht um die gemeinsame Rettungsdienstschule der Städte Hagen und Iserlohn, um fehlende Trägeranteile und fehlende Teilnehmergebühren.“
Hierzu nimmt die Stadt wie folgt Stellung: Die Staatsanwaltschaft Hagen hat die ursprünglich erhobene Anklage zurückgenommen und das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 erfolgt, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten. Mit der Einstellung des Verfahrens endet auch die Beschuldigteneigenschaft.
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