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Fragen und Antworten zum Coronavirus


Wie kann ich mich mit Corona-Viren anstecken? Wo kann ich einen PCR-Test machen und wie kann ich das Gesundheitsamt erreichen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie in diesem FAQ zusammengefasst. Außerdem informieren wir Sie hier über das Online-Formular zur Infektionsmeldung an das Gesundheitsamt.

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Infektionsmeldung online

Sie sind positiv auf das Coronavirus getestet worden und/oder haben eine SMS vom Gesundheitsamt erhalten? Dann füllen Sie dieses Online-Formular aus und teilen Sie dem Gesundheitsamt Angaben zur Person und zur Erkrankung mit. Bitte füllen Sie das Formular nur aus, wenn Sie einen positiven Befund eines Schnelltests von einer offiziellen Teststelle oder einen positiven PCR-Befund erhalten haben.


Warum ist das Ausfüllen erforderlich?

COVID-19 ist weiterhin eine Infektionskrankheit, die meldepflichtig im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist, das heißt, das untersuchende Labor wird das positive Testergebnis an das Gesundheitsamt melden. Zweck des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das Gesundheitsamt ist daher verpflichtet, das Auftreten der Infektionskrankheit zu ermitteln und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten, damit eine Weiterverbreitung der Erkrankung eingedämmt beziehungsweise ausgeschlossen werden kann. In diesem Rahmen ist das Gesundheitsamt auch verpflichtet, dem Robert Koch-Institut (RKI) bestimmte anonymisierte Daten zu der vorliegenden Erkrankung zu melden.

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Positives Testergebnis: Medizinische Maske empfohlen

Für positiv getestete Personen besteht keine Isolationspflicht mehr. Es wird allerdings dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen. Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren, sowie für Personen, die aus medizinischen oder sonstigen vergleichbar wichtigen Gründen keine Maske tragen können. Es gibt keine kostenlosen Bürgertestungen mehr.

FAQ

Symptome erkennen und sich vor einer Ansteckung schützen

Ich habe Symptome und bin mir nicht sicher, ob es eine „normale“ Erkältung oder eine Coronavirus-Infektion ist.

Sie sollten Kontakte möglichst reduzieren und Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt anrufen und einen Termin vereinbaren, an dem eine PCR-Testung durchgeführt wird.

Ich bin bereits gegen das Coronavirus geimpft und habe Erkältungssymptome. Wie verhalte ich mich jetzt?

Auch bei doppelter oder dreifacher Impfung können Sie grundsätzlich an COVID-19 erkranken. Sie sollten Kontakte daher möglichst reduzieren und Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt anrufen und einen Termin vereinbaren, an dem eine PCR-Testung durchgeführt wird.

Wie kann ich mich mit Corona-Viren anstecken?

Eine Ansteckung mit Corona-Viren ist im Wesentlichen möglich durch:

  • Tröpfcheninfektion im Nahfeld (Umkreis von 1,5 - 2 Meter)
  • Übertragung durch Aerosole im Nah- und Fernfeld (schlecht belüfteter Raum)
  • Kontaktinfektion über Mund-, Augen- und Nasenschleimhaut

Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?

Abstand halten, die bekannten Hygieneregeln, regelmäßiges Lüften und eine medizinische Maske können vor Ansteckungen schützen. Vermeiden Sie große Menschenansammlungen insbesondere in geschlossenen Räumen.

Was können Symptome einer COVID-19 Infektion sein?

Symptome einer COVID-19 Infektion können sein:

  • Fieber
  • Husten, Schnupfen
  • Hals-, Kopf- oder Gliederschmerzen
  • Geschmacks- oder/und Geruchsverlust
  • Bauchschmerzen, Durchfall
  • Hautausschlag
  • Abgeschlagenheit, allgemeines Krankheitsgefühl

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie nach Impfdurchbruch oder Zweitinfektion sind diese Symptome oft nur gering ausgeprägt, die Betroffenen könnten aber dennoch ansteckend sein.

Wann können nach einem Risikokontakt Symptome auftreten?

Die Inkubationszeit, also die Zeit, in der eine COVID-19 Infektion nach Ansteckung ausbrechen kann, beträgt ein bis 14 Tage, im Mittel aber fünf Tage.

Testungen und Isolierung

Wo kann ich einen PCR-Test machen oder mich bei einer Coronainfektion behandeln lassen?

Wenn Sie einen PCR-Test benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Hier erhalten Sie ebenfalls Hilfe, was die Behandlungsmöglichkeiten betrifft.

Ich habe zu Hause einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt. Wie verhalte ich mich jetzt?

Sie sollten zeitnah einen Kontrolltest durchführen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Sie müssen die Teststelle oder die Arztpraxis vorher über das positive Ergebnis des Selbsttests informieren.

Ich habe mich in einem Testzentrum oder z.B. am Arbeitsplatz mit einem qualifizierten Schnelltest testen lassen. Das Ergebnis ist positiv.

Sie sollten sich bei der Hausärztin oder dem Hausarzt zeitnah einem PCR-Test (Kontrolltest) unterziehen. Sie müssen die Arztpraxis vorher über das positive Ergebnis des qualifizierten Schnelltests informieren.

Mein PCR-Test ist positiv. Wie verhalte ich mich jetzt?

Für positiv getestete Personen gilt keine Isolationspflicht mehr. Es wird allerdings dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen. Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren, sowie für Personen, die aus medizinischen oder sonstigen vergleichbar wichtigen Gründen keine Maske tragen können.


COVID-19 ist weiterhin eine Infektionskrankheit, die meldepflichtig im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist, das heißt das untersuchende Labor wird das positive Testergebnis an das Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt ist verpflichtet, das Auftreten der Infektionskrankheit zu ermitteln und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten, damit eine Weiterverbreitung der Erkrankung eingedämmt bzw. ausgeschlossen werden kann. In diesem Rahmen ist das Gesundheitsamt auch verpflichtet, dem RKI bestimmte anonymisierte Daten zu der vorliegenden Erkrankung zu melden.


Füllen Sie daher bitte das Online-Formular mit Angaben zur Person und zur Erkrankung aus und senden Sie es anschließend direkt an das Gesundheitsamt der Stadt Hagen.


Sollten sich gegebenenfalls vorhandene Symptome verschlimmern und Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Bitte suchen Sie die Praxis nur nach telefonischer Rücksprache auf. Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie den medizinischen Notdienst unter Tel. 116 117, in lebensbedrohlichen Notfällen erreichen Sie den Rettungsdienst unter 112. Bitte teilen Sie mit, dass Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Ich habe ein positives Testergebnis erhalten. Wann kontaktiert mich das Gesundheitsamt?

Positiv auf das Coronavirus getestete Bürgerinnen und Bürger erhalten per SMS eine Information des Gesundheitsamtes direkt auf ihr Mobiltelefon, soweit die Rufnummer dem Gesundheitsamt durch die Positivmeldung bekannt ist. In der Nachricht enthalten ist ein Link zu einem Selbstauskunftsbogen, den die Infizierten mit Angaben zur eigenen Person und zur Erkrankung ausfüllen müssen. Bei dringenden Fragen können Sie das Gesundheitsamt entweder telefonisch unter der Rufnummer der Gesundheitsamts-Hotline 02331/207-3934 oder unter diesem Direktkontakt erreichen.

Ich bin Kontaktperson zu einer an COVID-19 erkrankten Person. Wie verhalte ich mich richtig?

Kontaktpersonen wird dringend empfohlen, für fünf Tage ab Kontakt mit der positiv getesten Person selbstständig die Kontakte zu reduzieren und insbesondere größere Gruppen und Innenräume zu vermeiden. Zudem sollten die Kontaktpersonen auf Symptome achten, Selbsttestungen durchführen und bei Kontakt mit anderen Personen eine medizinische Maske tragen.


Bei Auftreten von Symptomen lassen Sie einen Test machen.

Wie erfährt das Gesundheitsamt von meinem positiven Schnelltest- oder PCR-Testergebnis?

Die Labore sind gesetzlich verpflichtet, positive Testergebnisse schnellstmöglich an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt zu melden. Bitte achten Sie darauf, in der Teststelle oder Arztpraxis eine aktuelle Telefonnummer anzugeben, unter der Sie sicher zu erreichen sind.

Wie kann ich das Gesundheitsamt erreichen?

Sie können das Gesundheitsamt entweder telefonisch unter der Rufnummer der Gesundheitsamts-Hotline 02331/207-3934 oder über den Direktkontakt erreichen.

Wie erhalte ich die Papiere/den QR-Code für meinen Genesenennachweis?

Für den QR-Code aus der Apotheke ist der positive PCR-Laborbefund ausreichend. Ein positiver Schnelltest reicht aktuell nicht aus. Der PCR ist alleiniges Kriterium für den Status "genesen". Sie benötigen keine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Hagen direkt

Für allgemeine Fragen: 02331/207-5000 (montags bis mittwochs von 8 bis 17 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13.30 Uhr)


Hotline des Gesundheitsamts

Für medizinische Fragen zur Coronapandemie: 02331/207-3934 (montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13.30 Uhr)