Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion überprüften verschiedene Behörden mehrere Problemimmobilien. (Foto: Stadt Hagen)

Gemeinsame Kontrollaktion: Behörden überprüfen acht Problemimmobilien

6. Oktober 2023 – Brandschutzmängel, bauliche Mängel und diverse Personenkontrollen: Unter der Leitung der Dienststelle Ordnungsbehördliche Aufgaben des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen führten das Jobcenter, die Feuerwehr Hagen, das Bauordnungsamt, die Gewerbeaufsicht, die Polizei, der Zoll sowie Enervie am Mittwoch, 4. Oktober, eine gemeinsame Kontrollaktion in acht Immobilien durch. Auch die Überprüfung des Prostituiertenschutzgesetzes war Teil der Kontrolle, unterstützt wurde das Team von einem rumänischen Verbindungsbeamten.


Von den 166 gemeldeten Personen konnten 128 vor Ort sowie 14 Personen angetroffen werden, die unter der jeweiligen Anschrift nicht gemeldet sind. Diese Personen wurden aufgefordert, sich umgehend beim Bürgeramt anzumelden.


Diverse bauliche Mängel

Im Rahmen der Kontrolle fanden die Behörden erneut erhebliche Mängel vor. Das Team konnte in einer Immobilie jedoch auch eine Verbesserung der Zustände verzeichnen. Da gegen die Eigentümerinnen und Eigentümer bereits unterschiedliche behördliche Verfahren liefern und laufen, wurde eine Immobilie zum wiederholten Mal begangen, um die Ergebnisse und Auflagen zu kontrollieren. Alle erfassten Müllmängel in den Objekten waren dem Umweltamt bereits bekannt. Da in diesen Fällen entsprechende Verfahren laufen, sind die Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise die Mieterinnen und Mieter zum wiederholten Male aufgefallen. Neben den Müllmängeln verzeichneten die Behörden unter anderem unterschiedliche Wohnungsmissstände wie Schimmelbefall, eine defekte Gastherme, Fenster, die sich nicht öffnen lassen, nicht funktionierende Heizungen und fehlendes Warmwasser – ein Schädlingsbefall wurde im Rahmen der aktuellen Kontrolle nicht festgestellt.


Brandlasten und fehlende Rettungswege

Das Thema „Brandlasten im Treppenraum“ beschäftigte die Behörden auch während der aktuellen Kontrolle. Brandlasten sind alle brennbaren Materialien wie zum Beispiel Papier, Holz und Kunststoffe, Möbel, Kinderwagen, Schuhe, Mülltüten sowie Stapel von Werbeprospekten und Zeitungen im Eingangsbereich. Da das Treppenhaus der erste Flucht- und Rettungsweg bei einem Feuer ist, müssen die Wege und Durchgänge unbedingt freigehalten werden. Im Falle eines Feuers muss jede im Haus anwesende Person immer auf dem schnellsten Weg – also meist über die Treppen – das Haus verlassen können. Dieser Fluchtweg darf nicht durch herumstehende Gegenstände versperrt oder verengt werden. Im zweiten zu kontrollierenden Objekt stellten Bauordnung und Feuerwehr einen fehlenden zweiten Rettungsweg in einer nicht genehmigten und illegal ausgebauten Dachgeschosswohnung fest. Die Wohnung wurde von drei Erwachsenen und zwei Kleinkindern bewohnt. Nach eingehender Begutachtung und reiflicher Überlegung beschloss das Team, die Familie umgehend zu evakuieren, da im Brandfall eine Rettung der Personen nicht möglich wäre. Der Stadtordnungsdienst kümmerte sich umgehend um eine Ersatzunterkunft, in der die Familie vorrübergehend untergebracht werden konnte. Die Betroffenen wurden aufgefordert, sich mit dem Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung in Verbindung zu setzen – dieser wurde zudem umgehend informiert.


Da der Eigentümer der Immobilie im Zuge der Kontrolle hinzukam, teilten die Behörden bereits vor Ort mündlich die Auflagen mit. Die Bauordnung wird ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen den Eigentümer einleiten. Neben der illegalen Wohnung im Dachgeschoss stellte das Team fest, dass zwei Garagen des Objektes als Lagerraum genutzt werden. Hier wird die Bauordnung im Nachgang tätig. Die Behörden bemängelten außerdem die fehlenden oder defekten Rauchwarnmelder in allen Wohnungen. Da es über die Bewohnerinnen und Bewohner der Immobilie immer wieder Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern bezüglich nächtlicher Ruhestörungen gab, erfolgte durch Ordnungsamt und Polizei eine entsprechende Gefährderansprache.


Zwei Objekte besonders auffällig

In zwei Objekten fielen dem Team außerdem nicht gemeldete Personen auf. Die von ihnen bewohnten Zimmer wurden einzeln vermietet. An dieser Stelle gehen die Behörden von illegalen Monteurwohnungen aus. Diese Vermutung wird im Nachgang weiter überprüft, um entsprechende Verfahren einzuleiten. Die nicht gemeldeten Personen wurden melde- und ausländerrechtlich sowie im Rahmen des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes kontrolliert. Weitere Überprüfungen und sich daraus gegebenenfalls ergebende Verfahren werden im Nachgang durch die Fachbereiche überprüft.


In einem der beiden Objekte fand das Team im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss zwei nicht genehmigte, sich in Betrieb befindliche Kaminöfen vor. Da diese eine erhebliche Brandlast darstellen, kann für sie keine Genehmigung erteilt werden. Im zweiten Objekt wurden die Kontrolleurinnen und Kontrolleure im Dachgeschoss auf Material für den Ausbau einer Wohnung aufmerksam. Im Anschluss an die Kontrollaktion muss der Nutzungsantrag für die Dachgeschosswohnung geprüft werden. Um den möglichen illegalen Ausbau des Dachgeschosses sowie des Kellers zu überprüfen, wird das Objekt künftig erneut kontrolliert. Zusätzlich überprüfte das Team die Bewohnerinnen und Bewohner der beiden Häuser dahingehend, ob diese als Arbeitnehmerinnen und -nehmer zur Sozialversicherung gemeldet wurden. Da mindestens vier der Personen im Leistungsbezug des Jobcenters stehen, wird im Nachgang kontrolliert, ob diese Beschäftigungen mitgeteilt wurden.


Gewerbe, Aufenthaltsgenehmigungen und Schwarzarbeit überprüft

Neben diversen Immobilien überprüften der Zoll und die Gewerbeaufsicht gemeinsam mehrere gemeldete Gewerbe. Einige von ihnen werden nach wiederholter Überprüfung zum Teil abgemeldet, da keinerlei Hinweise auf tatsächlich existierende Gewerbe zu finden waren. In einem Barbershop kontrollierte das Team die Meisterpflicht mittels einer vorzulegenden Gewerbeanmeldung. Da das Friseurhandwerk zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehört, besteht für Gewerbe ein Meisterzwang. Außerdem überprüften Polizei und Zoll im Rahmen des Einsatzes mehrere Ausweise und führten melderechtliche sowie ausländerrechtliche Überprüfungen durch. Durch die Polizei wurden diverse Aufenthaltsgenehmigungen kontrolliert – es ergaben sich keine Beanstandungen. In einem Café führte der Zoll zudem eine Personenkontrolle durch. Gemeinsam mit der Gewerbeaufsicht überprüfte er im Rahmen des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes außerdem Arbeiternehmerinnen und -nehmer – auch hier gab es keine Beanstandungen.