Die Stadt Hagen klärt angesichts der Karnevalstage über die Befugnisse des Stadtordnungsdienstes und über Angriffe auf Mitarbeitende auf (Foto: Stadt Hagen)

Ordnungsamt: Immer wieder Übergriffe auf Außendienste – Präsenz an den Karnevalstagen

9. Februar 2024 – Widerstände, Beleidigungen und Körperverletzungen – innerhalb der vergangenen vier Monate sind insgesamt acht Mitarbeitende aus den Außendiensten (Stadtordnungsdienst, Überwachung ruhender Verkehr und Waste Watcher) des Ordnungsamtes der Stadt Hagen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags angegriffen worden. Dabei ist den Bürgerinnen und Bürgern häufig nicht bekannt, welche Rechte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.


Welche Befugnisse hat der Stadtordnungsdienst?

Die verbal und körperlich angegangenen Kräfte sind neben der Polizei und der Feuerwehr diejenigen, die tagtäglich für die Sicherheit und Ordnung in Hagen ihren Dienst leisten. Dabei reicht der vielfältige Kompetenzbereich von Jugendschutzkontrollen über Einweisungen nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKG) und Evakuierungsmaßnahmen bei Kampfmittelfunden bis hin zu Gefahrenstellenbeseitigungen und weiterer gesetzlicher Aufgaben. Um diese wahrzunehmen, verfügen die Kräfte des Stadtordnungsdienstes über umfangreiche Rechte, die sich aus spezialgesetzlichen Normen wie dem PsychKG, der Gewerbeordnung oder auch dem Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen ergeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind beispielsweise befugt, Personalienfeststellungen oder Durchsuchungen als Beispiel für sogenannte polizeiliche Standardmaßnahmen von Personen bei vorliegenden gesetzlichen Tatbeständen der jeweiligen Normen durchzuführen. Diese Umsetzung rechtmäßiger Maßnahmen ist über Paragraf 113 des Strafgesetzbuches besonders beschützt.


Die Stadt Hagen ist Teil des Präventionsnetzwerkes „Sicher im Dienst“ und fährt daher eine Null-Toleranz-Strategie bei Übergriffen oder Beleidigungen gegen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungs- und Einsatzdienst oder auch im Innen- und Außendienst. Jeder Übergriff wird über die Behördenleitung zur Anzeige gebracht.


Deutliche Präsenz an den Karnevalstagen

Mit den Karnevalstagen erwarten die Kräfte des Stadtordnungsdienstes gemeinsam mit der Polizei Hagen und der Feuerwehr Hagen erfahrungsgemäß einsatzintensive Tage. Um für die Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher der Karnevalsumzüge oder der Karnevalskirmes ein Höchstmaß an Sicherheit im öffentlichen Bereich zu gewährleisten, zeigen sie in den kommenden Tagen wieder verstärkt Präsenz.