Autowracks


Diese beiden Fahrzeuge wurden nicht ordnungsgemäß abgestellt. Diese beiden Fahrzeuge wurden nicht ordnungsgemäß abgestellt.

Im Hagener Stadtgebiet werden pro Vierteljahr ca. 250 Kraftfahrzeuge unterschiedlichster Art, die nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassen sind, abgestellt und in der Stadt zurückgelassen.


Ein nicht zugelassenes Fahrzeug, welches ordnungswidrig im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt ist, wird erfasst und mit einem deutlich sichtbaren Hinweis (grüner Aufkleber) versehen. Der/Die Eigentümer*in wird damit aufgefordert, das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.


ABER: Wird das Fahrzeug ohne vorliegende Zulassung gefahren, stellt dies einen deutlichen Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung dar!


Abgemeldete Fahrzeuge von denen eine Gefahr ausgehen könnte werden sofort entfernt.


Verbleibt das Fahrzeug trotz Aufforderung im öffentlichen Verkehrsraum, wird ein Abschleppunternehmen beauftragt, das abgemeldete Fahrzeug von dem bisherigen Standort auf einen Betriebshof zu bringen. Der/Die Eigentümer*in wird entsprechend ermittelt und darüber informiert, dass er/sie, innerhalb einer Frist die Möglichkeit hat, sein/ihr Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmer abzuholen.


Erfolgt eine Abholung des Fahrzeuges bei dem Abschleppunternehmen nach Ablauf der Frist nicht, so wird das Fahrzeug, ohne weitere Benachrichtigung, entsorgt.


Auto abmelden und einfach auf die Straße stellen?

So einfach ist das leider nicht, denn ein Fahrzeug, das nicht angemeldet ist

  • darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht bewegt/gefahren werden
  • darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht abgestellt werden
  • darf also grundsätzlich nicht auf öffentlichen Flächen oder außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile abgestellt werden
  • gilt nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfall.

Allein für das Abschleppen und Zwischenparken werden mehrere hundert Euro fällig, hinzukommen noch entsprechend weitere Gebühren. Hohe Kosten, die notfalls auch von dem Ordnungsamt zwangsvollstreckt werden.




Das künftige Schicksal des abgemeldeten Fahrzeuges steht noch nicht fest?

  • Die Suche nach einem Käufer läuft noch
  • Das Auto wurde gerade erst gekauft und auf einem Trailer herangeschafft und bisher noch nicht angemeldet
  • Es handelt sich um einen Camper, der nur im Sommer genutzt wird
  • Es ist ein Oldtimer, der auf seine Restaurierung wartet
  • Der/Die Eigentümer*in kann sich z. Zt. den TÜV, die notwendigen Reparaturen oder Steuer und Versicherung nicht leisten

Dann gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Das Fahrzeug auf privaten Grundstücken oder in einer Garage abstellen
  • Für Oldtimer, Saisonfahrzeuge oder Camper gibt es besondere Unterstellhallen
  • Bei angemieteten Stellplätzen oder Garagen muss der Eigentümer entscheiden, ob er ein abgemeldetes Fahrzeug dort duldet

Soll das Fahrzeug verkauft werden, kann mit dem Abmelden unter Umständen bis zum endgültigen Verkauf gewartet werden. Sobald der neue Eigentümer das Fahrzeug umgemeldet hat, darf das Fahrzeug auf öffentlichem Grund parken. Handelt es sich um ein nicht mehr verkehrstüchtiges Fahrzeug sollte das Fahrzeug bei einem Entsorgungsfachbetrieb der Verwertung zugeführt werden.


Unterschied abgelaufener TÜV / abgemeldetes Kfz

Deutlich abzugrenzen von nicht zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen, sind Fahrzeuge, deren TÜV abgelaufen ist. So lange die Versicherung bezahlt wird, erlischt nicht automatisch auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, vorausgesetzt, es geht keine Gefährdung von dem Auto aus. Ein Fahrzeug kann aufgrund von Mängeln, § 5 FZV oder wegen fälliger HU, § 29 StVZO i. V. m. § 5 FZV, erfasst und entstempelt werden. Der Gesetzgeber gibt dabei keine Grundlage zur Außerbetriebssetzung. Diese Fahrzeuge werden mit einem roten Aufkleber (siehe Bild) gekennzeichnet. Durch den roten Aufkleber wird das Kennzeichen entsiegelt und eine Weiterfahrt des Kfz untersagt. Daraufhin ist eine Mängelbeseitigung bzw. HU für den/ die Halter*in zwingend notwendig.


Meldungen über abgemeldete Kfz reichen Sie bitte über den städtischen Mängelmelder ein.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Ordnungsbehördliche Außendienste und Aufgaben -

Böhmerstr. 1 (2. Etage), 58095 Hagen


Frau Homburg

Telefon: 02331 207-4508

Telefax: 02331 207-2747


Herr Grüber

Telefon: 02331 207-4932

Telefax: 02331 207-2747

Öffnungszeiten

Montag14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
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Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
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Sonntaggeschlossen