Antrag auf Führerscheinumtausch Führerschein
Stadt Hagen - Führerscheinbehörde
Rathausstraße 11 58095 Hagen

Führerscheinersatz

ERSATZFÜHRERSCHEIN wegen Verlust oder als Austausch für einen mangelhaften Führerschein


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Voraussetzungen:

  • Ein Ersatzführerschein darf von der Stadt Hagen nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz im Stadtgebiet hat.
  • Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis
  • Schriftlicher Antrag
  • persönliche Vorsprache

Mitzuteilende Daten:

  • Personendaten
  • Daten über den Besitz der deutschen Fahrerlaubnis
  • bei Verlust die Verlustumstände

Antragsunterlagen:

  • 1 Lichtbild, "biometrisch", Format 35 x 45 mm
  • Ausweis oder Pass
  • Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines (wird bei der Antragsaufnahme veranlasst)
  • Antrag auf Umtausch in EG-Führerschein, sofern es sich bei dem zu ersetzenden Führerschein noch nicht um einen Kartenführerschein handelt.
  • Karteikartenabschrift, sofern der Führerschein nicht von der Stadt Hagen ausgestellt wurde.

Sie sollte von dem Betroffenen unmittelbar bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden, u.z. zu Händen der Führerscheinstelle Hagen. Dadurch ist eine schnellere Bearbeitung möglich. Ansonsten wird die Abschrift von hier angefordert.


zusätzlich bei Ersatz:

  • Führerschein (sofern dieser nicht von der Stadt Hagen ausgestellt wurde, Kopie des Führerscheines beifügen)

zusätzlich bei Verlust:

  • Verlusterklärung, diese ist schriftlich abzugeben, u.z. so genau wie möglich; sofern die Verlustumstände nicht bekannt sind, dies auch so eintragen
  • Erklärung, ob gegen Gebühr eine vorläufige Fahrbescheinigung (nur gültig im Inland) gewünscht wird. Bei Auslandsaufenthalten wird zusätzlich ein internationaler Führerschein benötigt.


Gebühren

  • Austausch alt in EG: 24,00 €
  • Austausch alt in EG mit gleichzeitiger Verlängerung Kl. C, CE: 57,90 €
  • Verlust alter Führerschein: 55,40 €
  • Verlust Kartenführerschein: 40,10 €

zusätzlich im Bedarfsfall:

  • Fahrbescheinigung: 6,00 € (nur im Inland gültig)
  • Aufklärung eines unklaren Besitzstandes: 25,00 €


Besonderheiten

Der Verlust des Führerscheins ist der Fahrerlaubnisbehörde unverzüglich anzuzeigen. Sie sind verpflichtet, sich umgehend Ersatzdokumente zu beschaffen. Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen.


Sofern der Antragsteller die Klasse 2 besitzt oder den Umtausch der Klasse 3 auf CE beschränkt auf Einachs/Tandemhänger bis zu 18 t beantragt und das 50. Lebensjahr vollendet hat oder innerhalb der nächsten 6 Monate vollendet, sind zusätzlich folgende Unterlagen beizubringen:

  • Gutachten eines Augenarztes (amtlicher Vordruck)
  • ärztliche Bescheinigung (amtlicher Vordruck)

Sofern kein Besitz der Klasse 2 besteht und beim Umtausch auch die Klasse T gewünscht wird, ist bei Landwirten eine Bescheinigung der Landwirtschaftskammer beizufügen oder bei Hilfskräften in der Landwirtschaft eine Bescheinigung des Landwirtes über das Beschäftigungsverhältnis.


Bei Abgabe des Antrages kann eine vorläufige Fahrbescheinigung sofort ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit für den Ersatzführerschein beträgt ca. 3 - 4 Wochen.



Formulare & Merkblätter

Führerscheinerteilung

ERSTERTEILUNG und ERWEITERUNG von Fahrerlaubnissen


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Voraussetzungen:

  • Ordentlicher Wohnsitz - Eine Fahrerlaubnis darf von der Stadt Hagen nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Stadtgebiet hat. Grundsätzlich ist die Fahrerlaubnis erst zu erteilen, wenn der Bewerber 185 Tage im Inland gelebt hat.
  • Mindestalter - Antragsaufnahme erst ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Schriftlicher Antrag (auch in der Fahrschule zu erhalten)

Mitzuteilende Daten:

  • Personendaten
  • Ausbildende Fahrschule
  • Erklärung, ob im Besitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis bzw. Führerschein
  • Erklärung zur gewünschten Führerscheinausfertigung, sofern mehrere Fahrerlaubnisklassen beantragt werden

Antragsunterlagen:

  • Ausweis oder Pass
  • 1 Lichtbild, "biometrisch", Format 35 x 45 mm
  • Führerschein, sofern bereits eine Fahrerlaubnis besteht
  • Erklärung, ob bereits ein Führerschein ausgestellt werden soll, sofern mehrere Führerscheinklassen beantragt werden
  • Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines (wird bei der Antragsaufnahme veranlasst oder kann in der Fahrschule erfolgen)

Klassen A, A1, B, BE, M, L, S, T:

  • Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (2 Jahre gültig)
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (unbegrenzt gültig)

Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe (unbegrenzt gültig)
  • Nachweis über das Sehvermögen
  • bei Sehvermögen (mit Korrektur) von 100 % auf einem und mind. 80% auf dem anderen Auge durch:
    • BESCHEINIGUNG eines Augenarztes oder Arztes für Arbeits-, Betriebsmedizin oder Arzt einer Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung oder Arzt für öffentliche Verwaltung (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig)

    bei Unterschreitung der Werte oder sonstige Mängel durch
    • ZEUGNIS eines Augenarztes (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig)
  • Gesundheiltiche Eignung:
    Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (amtlicher Vordruck , kann von jedem Arzt ausgestellt werden, 1 Jahr gültig)

zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E

  • Gutachten über einen Reaktionstest gem. der Anlage 5 Nr. 2 zu § 11 FeV (Gutachten eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, -1 Jahr gültig)


Gebühren

  • erstmalige Erteilung (mit Ausnahme der Klassen L, M, S + T): 43,40 €
  • erstmalige Erteilung Klasse L, M, S, T: 42,60 €
  • Erweiterung von den Klassen L, M, S oder T: 43,40 €
  • sonstige Erweiterungen: 42,60 €

  • Umtausch Klasse 1a auf Klasse A unbeschränkt: 24,00 €

zusätzliche Gebühren:

  • gleichzeitige Umstellung eines früheren Führerscheinvordrucks auf den Kartenführerschein: 15,30 €
  • vorläufige Fahrbescheinigung statt Kartenführerschein zum TÜV : 8,70 €
  • Begutachtung im Antragsverfahren: 26,00 €


Besonderheiten / Befreiungen

Ausnahmen vom vorgeschriebenen Mindestalter können bei Berufsausbildung zum Kraftfahrer von den Führerscheinstellen erteilt werden.


Bearbeitungszeit:

  • Erweiterung vom Klasse 1a auf A unbeschränkt: ca. 6-8 Wochen
  • Weiterleitung des Führerscheinantrages (alle Klassen) zum TÜV:
    mit Kartenführerschein: 6-10 Wochen, ohne Kartenführerschein: 4-8 Wochen


Formulare und Merkblätter

Erteilung eines internationalen Führerscheines


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Voraussetzungen:

  • Ein internationaler Führerschein darf von der Stadt Hagen nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz im Stadtgebiet hat. Liegt kein Wohnsitz in Deutschland vor, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Aufenthaltsort.
  • Der Bewerber muss 18 Jahre alt sein
  • Besitz einer EU oder EWR- oder sonstige ausländische Fahrerlaubnis nach § 4 Intkfz-VO
  • Schriftlicher Antrag (Antragsvordruck)
  • persönliche Vorsprache

Antragsunterlagen:

  • 1 Lichtbild, bei Besitz des alten Führerscheinvordrucks 2 Lichtbilder, "biometrisch", Format 35x45 mm
  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
    • sofern dieser nicht von der Stadt Hagen ausgestellt wurde, Kopie des Führerscheines beifügen
    • bei ausländischen Führerscheinen ist eine Übersetzung durch Automobilclubs oder amtliche Stelle des Ausstellungsstaates oder öffentlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscher, die vom OLG hierzu ermächtigt sind, vorzulegen
  • Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, sofern gleichzeitig der Umtausch in EG-Führerschein erforderlich wird (wird bei der Antragsaufnahme veranlasst)


Gebühren

  • bei Besitz Kartenführerschein: 16,00 €
  • mit Erteilung Kartenführerschein: 40,00 €
  • mit Registrierung ausländischem EG-Führerschein, nicht älter als 2 Jahre: 30,60 €
  • mit Registrierung ausländischem EG-Führerschein, älter als 2 Jahre: 29,80 €


Besonderheiten / Befreiungen

Die Gültigkeitsdauer des internationalen Führerscheines beträgt 3 Jahre vom Zeitpunkt seiner Ausstellung, sie darf jedoch nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheines hinausgehen.


Eine Verlängerung ist nicht möglich, bei Bedarf muss ein neuer Schein beantragt werden. Der Internationale Führerschein ist nur zusätzlich zu dem nationalen Führerschein gültig und berechtigt Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis nicht zum Führen von Fahrzeugen im Bundesgebiet.


Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis müssen den aktuellen Kartenführerschein besitzen. Ist dies nicht der Fall, muss gleichzeitig der Umtausch beantragt werden.


Der internationale Führerschein kann sofort ausgestellt werden, sofern nicht gleichzeitig die Umstellung der nationalen Fahrerlaubnis auf den EG-Kartenführerschein erforderlich wird. In diesem Fall beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2 - 3 Wochen.



Formulare und Merkblätter

Neuerteilung nach Entzug

Anträge auf Erteilung der Fahrerlaubnis nach ENTZIEHUNG, SPERRE, VERSAGUNG, VERZICHT, WIDERRUF, ABERKENNUNG


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Voraussetzungen:

  • Ordentlicher Wohnsitz
    Die Führerscheinerteilung darf von der Stadt Hagen nur erfolgen, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz im Stadtgebiet hat und seit mehr als 185 Tagen in der Bundesrepublik wohnhaft ist.
  • Schriftlicher Antrag (Antragsvordruck wird in der Führerscheinstelle aufgenommen)
    Der Antrag darf frühestens 10 Wochen vor Ablauf einer Sperrfrist gestellt werden
  • Es ist kein Strafverfahren aufgrund eines Vergehens gegen die Vorschriften des Straßenverkehrs anhängig
  • persönliche Vorsprache

Mitzuteilende Daten:

  • Personendaten
  • Daten über die Erteilung und Entzug früherer Fahrerlaubnisse

Antragsunterlagen:

  • 1 Lichtbild, "biometrisch", Format 35 x 45 mm
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines (bei Antragsaufnahme)

bei Antrag auf Klassen A, A1, B, BE, M, L, S, T:

  • Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (2 Jahre gültig)
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (unbegrenzt gültig), sofern die frühere Fahrerlaubnis vor dem 01.09.1969 oder aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis erteilt war

bei Antrag auf Klassen C, C1, CE, C1E:

  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe (unbegrenzt gültig), sofern die frühere Fahrerlaubnis vor dem 01.09.1969 oder aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis erteilt war
  • Nachweis über das Sehvermögen
    • bei Sehvermögen (mit Korrektur) von 100 % auf einem und mind. 80% auf dem anderen Auge durch: Bescheinigung eines Augenarztes oder Arztes für Arbeits-, Betriebsmedizin oder Arzt einer Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung oder Arzt für öffentliche Verwaltung (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig)
    • bei Unterschreitung der Werte oder sonstige Mängel durch Zeugnis eines Augenarztes (amtlicher Vordruck - 2 Jahre gültig)
  • ärztliche Bescheinigung - (amtlicher Vordruck - 2 Jahre gültig)

bei Antrag auf Klassen D, D1, DE, D1E zusätzlich zu den Nachweisen für die Klassen C, C1, C1E, CE:

  • Leistungsvermögen: Reaktionstest (Gutachten - 2 Jahre gültig)

Die Unterlagen zu Nr. 4a, 4b und 4c können nachgereicht werden. Die ärztliche Untersuchung kann bei einer medizinisch-psychologische Untersuchung mit erledigt werden.



Gebühren

  • Die Gebühr beträgt z.Z. 142,40 € bis 193,20 €, je nach Verwaltungsaufwand.
  • Die Gebühren sind bei der Antragsaufnahme zu entrichten.


Wichtige Besonderheiten

Eine verbindliche Auskunft, welche sonstigen Voraussetzungen der Antragsteller erfüllen muss, z.B. ob eine medizinisch-psychologische Begutachtung erforderlich wird, kann grundsätzlich erst dann erteilt werden, wenn ein Antrag gestellt wurde und die aufgrund dieses Antrags eingeholten Auskünfte aus dem Verkehrs- und Bundeszentralregister vorliegen und ggf. die Strafakten eingesehen wurden.


Ein Anspruch auf Erteilung besteht nicht automatisch, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist. Vielmehr ist die Kraftfahreignung in vollem Umfang zu überprüfen, erst wenn sich bei dieser Prüfung keine Eignungsbedenken ergeben, bzw. diese ausgeräumt wurden, kann die Fahrerlaubnis erteilt werden. Zur Abklärung von Eignungsbedenken kann die Vorlage von Eignungsgutachten angeordnet werden. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) muss auf jeden Fall angeordnet werden, wenn ein Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 o/oo oder mehr oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel (BTM, Medikamente) geführt wurde oder mehr als eine Zuwiderhandlungen unter Alkohol- oder BTM-Einfluss begangen wurden.


Eine Fahrerlaubnisprüfung (theoretisch und praktisch) kann immer dann von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, wenn Bedenken an der Befähigung des Antragstellers bestehen. Dies kann insbesondere auch nach langjährigen Entzug der Fahrerlaubnis der Fall sein.

Ausländischer Führerschein, keine EU Fahrerlaubnis

Umschreibung von ausländischen Führerscheinen dessen Länder nicht zur EU oder Ihnen gleichgestellter Staaten gehören


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Voraussetzungen Austausch:

  • Der Führerscheinaustausch darf von der Stadt Hagen nur vorgenommen werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz im Stadtgebiet hat.
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bei Antragstellung, die vor der 1. Einreise nach Deutschland erworben wurde (kein Lernführerschein oder Provisionel License).
  • Der Antrag kann mittlerweile auch nach 3 Jahren nach der Einreise gestellt werden (nach der Einreise besteht eine Fahrberechtigung für die ersten 6 Monate).
  • Es darf kein Fahrverbot, Führerscheinsperre oder Versagung im Bundesgebiet vorliegen.
  • Schriftlicher Antrag (wird in der Führerscheinstelle aufgenommen)
  • persönliche Vorsprache

Mitzuteilende Daten:

  • Personendaten
  • Daten über die Fahrerlaubnis

Antragsunterlagen:

  • 1 Lichtbild, "biometrisch", Format 35 x 45 mm
  • Ausweis oder Pass
  • Ausländische Fahrerlaubnis
  • Echtheitserklärung
  • eine Übersetzung durch Automobilclubs oder eine amtliche Stelle des Ausstellungsstaates oder öffentlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscher, die vom OLG hierzu ermächtigt sind
  • Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines (wird bei der Antragsaufnahme veranlasst)

zusätzlich bei ausländischen Führerscheinen, deren Klasse nicht in der Anlage 11 FeV aufgeführt ist:

  • Name der Fahrschule, über die die Führerscheinprüfung abgelegt werden soll

Antrag auf Klassen A, A1, B, BE, M, L, T:

  • Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (2 Jahre gültig)
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Antrag auf Klassen C, C1, CE, C1E:

  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe (unbegrenzt gültig)
  • Nachweis über das Sehvermögen
    bei Sehvermögen (mit Korrektur) von 100 % auf einem und mind. 80% auf dem anderen Auge durch:
    • Bescheinigung eines Augenarztes oder Arztes für Arbeits-, Betriebsmedizin oder Arzt einer Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung oder Arzt für öffentliche Verwaltung (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig),

    bei Unterschreitung der Werte oder sonstige Mängel
    • durch Zeugnis eines Augenarztes (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig)
  • Gesundheitszeugnis: ärztliche Bescheinigung - (amtlicher Vordruck –1 Jahr gültig)

Antrag auf Klassen D, D1, DE, D1E zusätzlich zu den Unterlagen für Kl. C, C1E:

  • Leistungsvermögen: Reaktionstest (Gutachten - 1 Jahr gültig)


Gebühren

Umschreibung von Führerscheinklassen, die in der Anlage 11 FeV aufgeführt sind:

  • mit Probezeit: 35,80 €
  • ohne Probezeit: 35,00 €

sonstige Führerscheinklassen:

  • Umschreibung mit Probezeit: 43,40 €
  • Umschreibung ohne Probezeit: 42,60 €


Besonderheiten / Befreiungen

Die Fahrerlaubnis wird nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erteilt. Eine Fahrschulausbildung ist nicht erforderlich, für die praktische Prüfung ist jedoch die Begleitung durch einen Fahrlehrer vorgeschrieben.


Für Fahrerlaubnisinhaber aus Anlagestaaten entfällt die Prüfung ganz oder teilweise für die in der Anlage 11 FeV aufgeführten Klassen.

Dienstfahrerlaubnisse

Anerkennung und Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen (Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz)

Verlängerung und/oder Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Voraussetzungen:

  • Der Führerscheinaustausch, die Verlängerung darf von der Stadt Hagen nur vorgenommen werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz im Stadtgebiet hat.
  • Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis
  • Schriftlicher Antrag
  • persönliche Vorsprache

Mitzuteilende Daten:

  • Personendaten
  • Daten über den Besitz der deutschen Fahrerlaubnis
  • Erklärung, auf welche EG-Klassen umgestellt werden soll

Antragsunterlagen:

  • 1 Lichtbild, "biometrisch", Format 35 x 45 mm
  • Ausweis oder Pass
  • Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines (bei Antragsaufnahme)
  • Führerschein, sofern dieser nicht von der Stadt Hagen ausgestellt wurde, Karteikartenabschrift. Sie sollte von dem Betroffenen unmittelbar bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden, u.z. zu Händen der Führerscheinstelle Hagen. Dadurch ist eine schnellere Bearbeitung möglich. Ansonsten wird die Abschrift von hier angefordert.

Zusätzliche Unterlagen:

Sofern der Bewerber die Klasse 2 besitzt oder den Umtausch der Klasse 3 auf CE beschränkt auf LKW mit Anhänger bis zu 18 t beantragt und das 50. Lebensjahr vollendet hat oder innerhalb der nächsten 6 Monate vollendet und diese Klassen weiter nutzen möchte,


oder sofern der Bewerber seine befristete Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE oder die bisherige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen verlängern möchte,


folgende Unterlagen:

  • Nachweis über das Sehvermögen
    bei Sehvermögen (mit Korrektur) von 100 % auf einem und mind. 80% auf dem anderen Auge durch:
    • Bescheinigung eines Augenarztes oder Arztes für Arbeits-, Betriebsmedizin oder Arzt einer Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung oder Arzt für öffentliche Verwaltung (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig),

    bei Unterschreitung der Werte oder sonstige Mängel
    • durch Zeugnis eines Augenarztes (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig)
    • ärztliche Bescheinigung (amtlicher Vordruck –1 Jahr gültig)
  • und ab Vollendung des 50. Lebensjahres für die Klassen D1, D1E, D, DE (Busfahrerlaubnisse) weiterhin ein Gutachten über einen Reaktionstest gem. der Anlage 5 Nr. 2 zu § 11 FeV (1 Jahr gültig)

Bei Umtausch Kl. T ohne Besitz Klasse 2: Bescheinigung der Landwirtschaftskammer oder eines Landwirtes erforderlich.



Gebühren

  • Austausch alt in EG: 24,00 €
  • Austausch alt in EG mit gleichzeitiger Verlängerung Klassen C1, C1E, C, CE: 57,90 €
  • Austausch alt in EG mit gleichzeitiger Verlängerung Klassen D1, D1E, D, DE: 70,90 €
  • Verlängerung Klassen C1, C1E, C, CE bei Inhabern eines Kartenführerscheines: 42,60 €
  • Verlängerung Klassen D1, D1E, D, DE bei Inhabern eines Kartenführerscheines: 55,60 €


Besonderheiten / Befreiungen

  • Mittlerweile kann auch nach Ablauf von 2 Jahren eine nicht verlängerte Fahrerlaubnis auf Antrag ohne erneute Führerscheinprüfung verlängert werden. Bei Bedenken an der Befähigung (auch langjähriger Ablauf der Gültigkeit) kann allerdings auch eine erneute Führerscheinprüfung (theoretisch und praktisch) angeordnet werden.
  • Bearbeitungszeit: 1 - 2 Monate

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Fahrerlaubnisbehörde -

Verwaltungsgebäude Hohenlimburg, Freiheitstr. 3, 58119 Hagen

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen