Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Feststellung der Staatsangehörigkeitsverhältnisse
- Feststellung der Statuseigenschaft nach Art. 116 (1) GG
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen/Rechtsstellungsausweisen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Wohnsitz in Hagen
- Art und Umfang sowie Ablauf des Feststellungsverfahrens richten sich nach den persönlichen Lebenserhältnissen im Einzelfall. Der Einleitung eines Feststellungsverfahrens geht immer ein Beratungsgespräch voraus. Weitere Informationen erteilt die og. zuständige Stelle
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
- Einbürgerungsstelle -
Böhmerstr. 1 (1. und 2. Etage), 58095 Hagen
Telefax: 02331 207-2075
Information zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Information zu Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Öffnungszeiten
Montag | 14:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 14:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr Achtung: Die Verwaltung ist am Brückentag 02.11.2018 geschlossen. |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |