Bestattung Alleinstehender


Es kommt regelmäßig vor, dass Personen auf Hagener Stadtgebiet versterben, die keine Angehörigen haben, welche sich um deren Bestattung kümmern.

In diesem Fall wird die Bestattung durch das Ordnungsamt der Stadt Hagen angeordnet. Verstorbene ohne Angehörige müssen zur Gefahrenabwehr nach dem Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BestG NRW) innerhalb von 10 Tagen bestattet werden. Daher übernimmt das Ordnungsamt eine Bestattung, wenn kurzfristig keine Angehörigen zu ermitteln sind oder Angehörige die Bestattung verweigern. Zum Kostenersatz werden später ermittelte oder bestattungsunwillige Angehörige nach der Bestattung dennoch herangezogen.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Ordnungsbehördliche Außendienste und Aufgaben -

Böhmerstr. 1 (2. Etage), 58095 Hagen


Herr Büttner

Telefon: 02331 207-4883

Telefax: 02331 207-2747

Öffnungszeiten

Montag14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Freitag08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen