Bestattung Alleinstehender


Es kommt regelmäßig vor, dass Personen auf Hagener Stadtgebiet versterben, die keine Angehörigen haben, welche sich um deren Bestattung kümmern.

In diesem Fall wird die Bestattung durch das Ordnungsamt der Stadt Hagen angeordnet. Verstorbene ohne Angehörige müssen zur Gefahrenabwehr nach dem Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BestG NRW) innerhalb von 10 Tagen bestattet werden. Daher übernimmt das Ordnungsamt eine Bestattung, wenn kurzfristig keine Angehörigen zu ermitteln sind oder Angehörige die Bestattung verweigern.


Da die Bestattung aber dennoch Aufgabe der Angehörigen bleibt, werden die ermittelten oder bestattungsunwilligen Angehörigen nach der Bestattung später zum Kostenersatz herangezogen.

Neben den Kosten für die Bestattung kann gegenüber Angehörigen, welche sich trotz bestehender Bestattungspficht weigern die Bestattung durchzuführen oder diese nicht rechtzeitig durchführen, gem. § 19 Abs. 2 BestG NRW ein Bußgeld bis zu 3.000 € erhoben werden.


Die Stadt Hagen empfiehlt daher, insbesondere alleinstehenden Personen, sich rechtzeitig im Hinblick auf den Abschluss einer Bestattungsvorsorge beraten zu lassen.


Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Ordnungsbehördliche Außendienste und Aufgaben -

Böhmerstr. 1 (2. Etage), 58095 Hagen


Herr Büttner

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