Informationen rund um die Kommunalwahlen.

Wann wird gewählt?

Am 14. September 2025 finden 5 Wahlen statt.


Die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters, des Rates und der Bezirksvertretungen und des Ruhrparlaments.


Zeitgleich findet die Wahl des Integrationsrates der Stadt Hagen statt.

Wo ist mein Wahllokal?

Hier wird ab voraussichtlich den 03.08.2025 der Wahllokalfinder als Link veröffentlicht.


Weitere Angaben zum Wahllokal und der Barrierefreiheit befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie bis zum 24.08.2025 erhalten haben werden.

Wie kann ich online Briefwahl beantragen?

Hier wird ab voraussichtlich den 03.08.2025 der Onlineantrag als Link veröffentlicht.

Wahlgebiet / Stimmzettel:

Bei der Wahl des Rates ist die Stadt Hagen das Wahlgebiet, bei der Wahl der Bezirksvertretungen ist das Wahlgebiet der jeweilige Stadtbezirk. Das Gebiet der Stadt Hagen ist in 131 Stimmbezirke aufgeteilt.


Für die Wahl des Rates gibt es 26 Kommunalwahlbezirke, also 26 verschiedene Stimmzettel. Die Bezirksvertretungen werden in den 5 Stadtbezirken mit dem jeweiligen Stimmzettel gewählt.


Für die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters, des Integrationsrates und des Ruhrparlaments gibt es jeweils einen Stimmzettel, einheitlich für die gesamte Stadt.


Wahlberechtigung:

Wer darf bei der Kommunalwahl (Oberbürgermeister*in (OB), Rat, Bezirksvertretungen (BV) und Ruhrparlament (RVR)-Wahl) wählen?

Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie

  • Deutsche*r oder Unionsbürger*in sind,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Hagen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Stadt Hagen haben.

Wer darf bei der Wahl des Integrationsrates wählen?

Wahlberechtigt ist, wer

  • nicht Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Stadt Hagen ihre Hauptwohnung haben.

Nicht wahlberechtigt sind:

  • Ausländer*innen, auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
  • Asylbewerber*innen

Wie wird gewählt?

Wie wird man als OB-Kandidat gewählt?

Direkt gewählt ist der Kandidat, der am 14.09.2025 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.


Sollte dies nicht der Fall sein, findet am 28.09.2025 eine sogenannte Stichwahl statt. Dabei treten nur die beiden Bewerber*innen an, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Es wird auf Grund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der ersten Wahl, daher der Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung auf die mögliche Teilnahme an der Stichwahl.


Bei der Stichwahl gewinnt der/die Bewerber*in, die von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem/der Wahlleiter*in zu ziehende Los.

Wie wird man als Ratsmitglied gewählt?

Der Rat besteht insgesamt aus 52 Ratsmitgliedern.


Gewählt werden 26 Direktkandidat*innen aus den Kommunalwahlbezirken mit einfacher Mehrheit (relative Mehrheitswahl), d.h. der Gewinner eines Kommunalwahlbezirkes erhält einen Sitz im Rat. Die weiteren 26 Ratsplätze werden durch Verhältniswahl (mit vorgeschalteter Mehrheitswahl) mit Hilfe von Listenkandidat*innen vergeben, d.h. über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien an den stadtweit gültig abgegebenen Stimmen.


Die Anwendung des Verfahrens regelt § 33 des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen.

Wie wird man in die Bezirksvertretung gewählt?

Diese Wahl erfolgt durch eine Listenwahl nach Verhältniswahlgrundsätzen. Hierbei können nur Parteien oder Wählergruppen Wahlvorschlagslisten einreichen.

Wie wird der Integrationsrat gewählt?

Der Integrationsrat besteht aus 14 gewählten Vertreter*innen und sieben entsandten Ratsmitgliedern der Stadt Hagen. Dazu kommen noch 7 ständige Berater*innen.


Für die gewählten Vertreter*innen kann auf dem Stimmzettel nur ein/e Einzelbewerber*in oder die Liste einer Gruppe/Partei gewählt werden.


Die Sitzverteilung gewählten Vertreter*innen ergibt sich nach dem im Kommunalwahlgesetz für Listenwahlen vorgeschriebenen Berechnungssystem und ohne Erhöhung (Verhältnisausgleich) der in der Hauptsatzung festgelegten Sitzzahl (Sitzverteilung nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung Sainte Laguë/Schepers).


Weitere Informationen zum Integrationsrat finden Sie hier: https://www.hagen.de/irj/portal/FB-KI-0704

Wahlvorschläge und Kandidaten:


Kommunalwahl:

Wer darf bei der Kommunalwahl als OB-Kandidat gewählt werden?

• Sie sind am Wahltag Deutsche*r oder in Deutschland wohnhafte*r Unionsbürger*in.

• Sie haben das 23. Lebensjahr vollendet hat und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.

• Sie bieten die Gewähr dafür jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

• Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wer darf bei der Kommunalwahl zum Rat oder Bezirksvertretungen gewählt werden?

• Sie sind Deutscher oder Unionsbürger*in,

• Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.

• Sie haben seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung oder halten sich sonst gewöhnlich hier auf und haben keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes.

• Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

• Für die Bezirksvertretung ist darüber hinaus wählbar, wer in einem Kommunalwahlbezirk des entsprechenden Stadtbezirks für den Rat kandidiert.

Die wichtigsten Termine für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Einreichungsfrist endet am 07.07.2025 um 18:00 Uhr. Wahlvorschläge sollten daher frühzeitig beim Wahlamt eingereicht werden.


Am 10.07.2025 werden die Kandidaten in einer öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses festgelegt.


Zum allgemeinen Prozedere für die Einreichung von Wahlvorschlägen bei der Kommunalwahl siehe hierzu auch die Bekanntmachung zur Aufforderung von Wahlvorschlägen vom 28.11.2024.

Integrationsratswahl:

Wer darf bei der Wahl des Integrationsrates gewählt werden?

Wählbar ist jeder Hagener Bürger*in und jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Hagen ihre Hauptwohnung hat.


Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Die wichtigsten Termine für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Aufgrund diverser angestrebter Anpassungen der derzeitigen Wahlordnung endet die Einreichungsfrist voraussichtlich am 07.07.2025 um 18:00 Uhr. Wahlvorschläge sollten daher frühzeitig beim Wahlamt eingereicht werden.


Am 10.07.2025 werden die Kandidaten in einer öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses festgelegt.


Zum allgemeinen Prozedere für die Einreichung von Wahlvorschlägen siehe hierzu auch die derzeit gültige Bekanntmachung zur Aufforderung von Wahlvorschlägen vom 28.11.2024.

Vordrucke Wahlvorschläge (Kommunalwahlen und Integrationsrat)

Für alle Wahlvorschläge sind amtlich hergestellte Formblätter zu verwenden.


Diese sind nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen der Dienstzeiten kostenfrei erhältlich.


Bitte wenden Sie sich, auch bei weiteren Fragen zur Einreichung von Wahlvorschlägen, hierzu an Stadt Hagen, Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Abteilung Statistik und Wahlen, Freiheitstraße 3, 58119 Hagen,

E-Mail wahlen@stadt-hagen.de,

Telefon 02331 207 – 4525 bzw. 4520.


Wahl zum Ruhrparlament 2025

Am Tag der Kommunalwahl findet im Ruhrgebiet auch die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr statt, auch Ruhrparlament genannt.


Weiterführende Informationen für Parteien und Wählergruppen sowie Privatpersonen finden Sie auf den folgenden Seiten. https://www.rvr.ruhr/politik-regionalverband/ruhrwahl-2025/

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abteilung Statistik und Wahlen

Freiheitstr. 3, 58119 Hagen

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