Geburtsbeurkundung
Beurkundung der Geburt von Neugeborenen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Geburtsanzeige der Klinik (bei Hausgeburt der Hebamme)
- Stammbuch bzw. Abschrift aus dem Familienbuch oder Eheurkunde plus Geburtsurkunden der Eltern, ausländische Heiratsurkunde plus Übersetzung plus Geburtsurkunden der Eltern
- Personalausweis bzw bei Ausländern Reisepass beider Elternteile
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunden der Eltern
- Nachweis über die Scheidung der Kindesmutter
Gebühren
- die Urkunden für Kindergeld, Elterngeld und Krankenkasse sind gebührenfrei
- die Urkunde für Ihre Unterlagen kostet 14,00 Euro; weitere Urkunden im Rahmen der Erstbeurkundung kosten 7,00 Euro
- ausländische Mitbürger benötigen ggf. eine weitere (internationale) Urkunde (14,00 Euro)
Besonderheiten / Befreiungen
Hausgeburten können von jeder Person, die bei der Geburt zugegen war oder aus eigener Wissenschaft davon unterrichtet sind, angemeldet werden. Weitere Informationen und individuelle Beratung erteilen die Standesbeamten (z.B. bei Vater- und Mutterschaftsanerkennung, Legitimation, Adoption, Namensführung etc.).
Mutterschaftsanerkennung
Entgegennahme und Beurkundung von Mutterschaftsanerkennungen
In einigen europäischen Staaten (z.B. Italien) muss eine Mutter, die nicht verheiratet ist, erst eine förmliche Erklärung abgeben, in der sie die Mutterschaft anerkennt, bevor der ausländische Staat sie rechtlich als Mutter behandelt. Hieran schließen sich Rechtsfolgen wie Sorgerecht, Staatsangehörigkeit etc. an. Es ist daher empfehlenswert, dass die Mutter, die eine entsprechende Staatsangehörigkeit hat - aber auch wenn nur der Vater diese Staatsangehörigkeit hat - eine Mutterschaftsanerkennung abgibt. Die Erklärung wird beim Standesamt aufgenommen. Sie ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Gebühren
Die Mutterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
Vaterschaftsanerkennung
Entgegennahme und Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Der Vater des Kindes kann die Vaterschaft nur selbst in öffentlich beurkundeter Form anerkennen. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung in öffentlich beurkundeter Form zustimmen. Beide Erklärungen können sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt abgegeben werden. Dies ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Für die Erklärungen benötigen beide Elternteile Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen).
Für die Eintragung der Vaterschaft wird außerdem die Geburtsurkunde des Vaters benötigt.
Weiter Informationen erhalten Sie auch durch den unten angegebenen Flyer.
- Infos für werdende Eltern
- Hinweis: Die Ansprechpartner u. Öffnungszeiten im Flyer sind nicht mehr aktuell.
Gebühren
Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Standesamt Hagen -
Rathaus I, Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Information zu den Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Öffnungszeiten
Montag | Termine nur nach Vereinbarung, bitte nutzen Sie vorangig die Kontaktaufnahme über email: standesamt@stadt-hagen.de. Bitte immer eine Telefonnummer, den Anlass und die vollständigen Namen angeben. |
Dienstag | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | Termine nur nach Vereinbarung |
Donnerstag | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag | Termine nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Ansprechpartner
Hinweis: Die Buchstabenzuordnung richtet sich nach dem Nachnamen der Mutter.
Kontakt (wird intern zugeordnet): standesamt@stadt-hagen.de
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag in der Zeit von 11 bis 12 Uhr (außer Feiertag/Brückentag).
- F, O, P, U, W -
- Herr Kremser. Tel 02331 207-3546
Rathaus I, Zimmer B.111
gerhard.kremser@stadt-hagen.de - K, T
Frau Engel, Tel 02331 207-2238
Rathaus I, Zimmer B.118
claudia.engel@stadt-hagen.de - I, S
Frau Kopitz, Tel 02331 207-3550
Rathaus I, Zimmer B.114
lana.kopitz@stadt-hagen.de - C, H, R, Z
Herr Herbold, Tel. 02331 207-2598
Rathaus I, Zimmer B.113
peter.herbold@stadt-hagen.de - B, Y
- Frau Graß-Feldmeier, Tel 02331 207-3542
Rathaus I, Zimmer B.112
christina.grass-feldmeier@stadt-hagen.de - D, E, X Dienstag bis Donnerstag
- Frau Krause, Tel. 02331 207-3542
- Rathaus I, Zimmer B.112
- jennifer.krause@stadt-hagen.de
- G, J, M, V, Q
Frau Stampka, Tel. 02331 207-3549
Rathaus I, Zimmer B.110
christine.stampka@stadt-hagen.de - A, L, N
- Frau Fischer, Tel. 02331 207-2628
- Rathaus I, Zimmer B.109
- saskia.fischer@stadt-hagen.de