Geburtsbeurkundung

Beurkundung der Geburt von Neugeborenen


Hinweis: Im unteren Teil hat das Standesamt für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengefasst, die Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen helfen sollen


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Geburtsanzeige der Klinik (bei Hausgeburt der Hebamme)
  • Stammbuch bzw. Abschrift aus dem Familienbuch oder Eheurkunde plus Geburtsurkunden der Eltern, ausländische Heiratsurkunde plus Übersetzung plus Geburtsurkunden der Eltern
  • Personalausweis bzw bei Ausländern Reisepass beider Elternteile
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Nachweis über die Scheidung der Kindesmutter

Gebühren

  • die Urkunden für Kindergeld, Elterngeld und Krankenkasse (Mutterschaftshilfe) sind gebührenfrei
  • die Urkunde für Ihre Unterlagen kostet 14,00 Euro; weitere Urkunden im Rahmen der Erstbeurkundung kosten 7,00 Euro
  • ausländische Mitbürger benötigen ggf. eine weitere (internationale) Urkunde (14,00 Euro)

Besonderheiten / Befreiungen

Hausgeburten können von jeder Person, die bei der Geburt zugegen war oder aus eigener Wissenschaft davon unterrichtet sind, angemeldet werden. Weitere Informationen und individuelle Beratung erteilen die Standesbeamten (z.B. bei Vater- und Mutterschaftsanerkennung, Legitimation, Adoption, Namensführung etc.).

Mutterschaftsanerkennung

Entgegennahme und Beurkundung von Mutterschaftsanerkennungen


In einigen europäischen Staaten (z.B. Italien) muss eine Mutter, die nicht verheiratet ist, erst eine förmliche Erklärung abgeben, in der sie die Mutterschaft anerkennt, bevor der ausländische Staat sie rechtlich als Mutter behandelt. Hieran schließen sich Rechtsfolgen wie Sorgerecht, Staatsangehörigkeit etc. an. Es ist daher empfehlenswert, dass die Mutter, die eine entsprechende Staatsangehörigkeit hat - aber auch wenn nur der Vater diese Staatsangehörigkeit hat - eine Mutterschaftsanerkennung abgibt. Die Erklärung wird beim Standesamt aufgenommen. Sie ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.


Gebühren

Die Mutterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.

Vaterschaftsanerkennung

Entgegennahme und Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Der Vater des Kindes kann die Vaterschaft nur selbst in öffentlich beurkundeter Form anerkennen. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung in öffentlich beurkundeter Form zustimmen. Beide Erklärungen können sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt abgegeben werden. Dies ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.


Für die Erklärungen benötigen beide Elternteile Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen).


Für die Eintragung der Vaterschaft wird außerdem die Geburtsurkunde des Vaters benötigt.


Gebühren

Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.


Häufig gestellte Fragen:

Mein Kind ist in Hagen geboren, ich wohne aber nicht in Hagen, bin ich bei Ihnen richtig?

Ja, das Standesamt Hagen ist zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen der Kindesmutter. Bei Kontaktaufnahmen per E-Mail geben Sie daher bitte den Familiennamen der Mutter und das Geburtsdatum des Kindes an.

Die Geburt ist innerhalb von sieben Tagen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Ich wohne in Hagen, mein Kind ist in einer anderen Stadt geboren. Bin ich bei Ihnen richtig?

Nein, in diesem Fall ist das Standesamt Hagen nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt in der Stadt, wo Ihr Kind geboren worden ist.

Wer ist beim Standesamt für mich zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen der Kindesmutter. Bei Kontaktaufnahmen per Mail geben Sie daher bitte den Familiennamen der Mutter und das Geburtsdatum des Kindes an.

Welche Unterlagen brauche ich?

Die gesetzlichen Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen können je nach Einzelfall sehr verschieden sein und richten sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit. Generell gilt:

Verheiratete Paare, benötigen die Heiratsurkunde (ggf. mit Übersetzung), eigene Geburtsurkunden und gültige Ausweise oder Pässe (ggf. Aufenthaltstitel).

Nicht verheiratete Paare, benötigen die eigenen Geburtsurkunden (ggf. mit Übersetzung) und gültige Ausweise oder Pässe (ggf. Aufenthaltstitel). Ebenso, wenn bereits geschehen, die Erklärungen über die Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht.

Ein Aufenthaltstitel ist kein Ausweisdokument! Bitte legen Sie daher immer auch den Heimatpass vor!

Wie müssen Unterlagen eingereicht werden?

Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen.

Werden die Unterlagen schriftlich eingereicht, werden nur deutsche Ausweise/ deutsche Pässe in Kopie und alle anderen Unterlagen im Original benötigt.

Bei ausländischen Pässen und Unterlagen vereinbaren Sie bitte einen Vorsprachetermin.

Unterlagen in fremder Sprache, reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem für das Oberlandesgericht zugelassenen Übersetzer ein.

Wann ist die Urkunde fertig?

Das Standesamt kann erst tätig werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Bei schriftlichen vollständigen Anträgen, wird es so schnell wie möglich nach Posteingang bearbeitet und versendet. In der Regel sind das drei Tage.

Wo beantrage ich Kindergeld und Elterngeld?

Die Anträge können postalisch bei entsprechenden Stellen eingereicht werden.

Kindergeld: Agentur für Arbeit Iserlohn, Familienkasse, Brausestr. 13-15, 58636 Iserlohn

Elterngeld: Versorgungsamt für den Bereich Dortmund, Bochum und Hagen, Untere Brinkstraße 80, 44141 Dortmund.

Wo finde ich die Anträge für Kindergeld und Elterngeld?

Die entsprechenden Formulare zur Beantragung des Kindergeldes und Elterngeldes finden Sie auch zum Runterladen auf den entsprechenden Seiten.


Kindergeld: auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de


Elterngeld: auf der Internetseite www.dortmund.de


Alternativ können Sie sich dort auch telefonisch erkundigen: Kindergeld- Tel.: 0800-4555530; Elterngeld – 0231-500.

Was ist mit dem Einwohnermeldeamt und der Steuer-ID?

Ihr Kind wird automatisch beim Hauptwohnsitz der Kindesmutter angemeldet. Von dort erfolgt die Meldung an die Finanzbehörde. Die Steuer-ID erhalten Sie automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern.

Dies kann jedoch einige Wochen dauern. Der Stand der Bearbeitung kann vom Standesamt nicht eingesehen/beeinflusst werden.

Hat mein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?

Sofern ein Elternteil am Tag der Geburt deutscher Staatsbürger ist, erhält das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Darüber erhalten Sie keinen besonderen Nachweis vom Standesamt.

Sind die Eltern beide ausländische Staatsbürger, erhält das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Das Standesamt erhält hierüber eine Mitteilung von der Ausländerbehörde.

Sofern Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, werden Sie hierüber schriftlich informiert.

Die Anmeldung bei Ihrem Heimatkonsulat erfolgt nicht automatisch. Das liegt in Ihrer eigenen Zuständigkeit.


Welche Urkunden erhalte ich nach der Beurkundung?

Sie erhalten vom Standesamt Geburtsurkunden für folgende Zwecke gebührenfrei ausgestellt:

• Elterngeld

• Kindergeld

• Schwangerschafts- und Mutterschaftshilfe

Des Weiteren können Ihnen für private Zwecke gebührenpflichtige Urkunden ausgestellt werden (14,00 € pro Urkunde; jede weitere am gleichen Tag ausgestellte Urkunde 7,00 €).

Was mache ich, wenn ich nicht alle Dokumente für die Beurkundung meines Kindes habe?

Sollten die notwendigen Unterlagen zur Beurkundung nicht vorhanden sein, kann nicht direkt eine Geburtsurkunde für Ihr Kind ausgestellt werden.

Das weitere Vorgehen ist im Einzelfall abzusprechen.

Welche/n Vorname/n kann ich meinem Kind geben?

Grundsätzlich können Sie als sorgeberechtigte Eltern den Vornamen Ihres Kindes frei wählen. Die einzige Einschränkung besteht in der Wahrung des Kindeswohls. Beachten Sie bitte: die Beurkundung der Vornamen ist unwiderruflich!

Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Entbindung in der Klinik die Geburtsanzeige mit allen Personendaten unterschreiben und den/die Vornamen des Kindes handschriftlich auf der Geburtsanzeige eingetragen haben.

Welchen Nachnamen (Familiennamen) kann ich meinem Kind geben? Wir sind verheiratet.

Sind Sie verheiratet und haben einen gemeinsamen Ehenamen, dann bekommt das Kind automatisch diesen Namen (nach dem deutschen Namensrecht). Nachgewiesene ausländische Rechte sind zu beachten und können abweichen.

Sind Sie verheiratet und haben keinen gemeinsamen Ehenamen, dann müssen Sie entscheiden, welchen Namen das Kind erhält. Allerdings nur beim ersten Kind. Alle weiteren Kinder erhalten (nach deutschem Namensrecht) automatisch diesen Namen. Ein Doppelname (Name der Mutter und des Vaters) ist nach dem deutschen Recht nicht zulässig.

Hat ein Elternteil eine nachgewiesene ausländische Staatsangehörigkeit, so kann das ausländische Namensrecht Anwendung finden. Das Standesamt berät Sie gerne telefonisch, Montag bis Freitag, 11.00-12.00 Uhr oder über den Direktkontakt.

Welchen Nachnamen (Familiennamen) kann ich meinem Kind geben? Wir sind nicht verheiratet.

Das Kind erhält zunächst automatisch den Nachnamen der Mutter.

Wenn Sie bereits vor der Geburt eine Erklärung für das gemeinsame Sorgerecht abgegeben haben, entscheiden Sie beide zusammen welchen Nachnamen (Name der Mutter oder des Vaters) das Kind erhält. Alle weiteren unter gemeinsamer Sorge stehenden Kinder erhalten dann zukünftig automatisch diesen Namen.

Ist die Mutter alleine sorgeberechtigt, so kann sie dem Kind den Nachnamen des Vaters geben. Der Vater muss zustimmen.

Achtung: Diese Entscheidung ist unwiderruflich!

Ausnahme: Mutter und Vater heiraten und bestimmen als Ehenamen den Namen der Mutter. Kinder unter fünf Jahren schließen sich dieser Namensbestimmung automatisch an, für ältere Kinder ist eine zusätzliche Erklärung erforderlich.

Hat ein Elternteil eine nachgewiesene ausländische Staatsangehörigkeit, so kann das ausländische Namensrecht Anwendung finden. Das Standesamt berät Sie gerne telefonisch, Montag bis Freitag, 11.00-12.00 Uhr oder über den Direktkontakt.

Kann ich die Unterlagen für die Beurkundung/Anmeldung meines Kindes schriftlich einreichen?

Falls Sie in Hagen geheiratet haben oder bereits Ihr älteres Kind in Hagen geboren wurde, so können Sie die Unterlagen in der Regel schriftlich einreichen. Die vollständigen schriftlichen Unterlagen werden schnellstens bearbeitet und sofort an Sie versendet.

Sie benötigen: Die schriftliche unterschriebene Geburtsanzeige im Original, Kopien der Ausweise (können auch gemailt werden) und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Den Briefumschlag mit den Unterlagen können Sie in den Briefkasten des Standesamtes (im Gebäude, Mo.- Do. zwischen 06:30 Uhr und 19:00 Uhr, freitags bis 13:00 Uhr) in der Rathausstr. 11 im Eingangsbereich Richtung Bürgeramt auf der linken Seite einwerfen. Sie erhalten drei kostenlose Urkunden nach Hause zugeschickt (für die Beantragung des Kindergeldes, Elterngeldes und für die Mutterschaftshilfe/Krankenkasse).

Ich brauche doch noch eine Urkunde extra, wie kann ich diese bekommen?

Die Geburtsurkunde können Sie online bestellen.

Ich brauche eine internationale Urkunde für mein Kind (Formular A), wie kann ich diese bekommen?

Die internationale Urkunde (Formular A) ist eine mehrsprachige Urkunde. Die mehrsprachige Geburtsurkunde können Sie online auf der Internetseite bestellen.

Ich will die Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht erklären. Das Kind ist noch nicht geboren. Was muss ich tun?

Das Standesamt ist nicht befugt Sorgerechterklärungen entgegen zu nehmen. Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt. Dort können Sie auch gleichzeitig die Vaterschaft erklären.

Ich bin schwanger, mein errechneter Termin ist in 3-8 Monaten. Wir wohnen in Hagen, können wir die Vaterschaft bei Ihnen erklären?

Ja, bitte kontaktieren Sie das Standesamt vorzugsweise per Direktkontakt. Bitte geben Sie den Familiennamen der Kindesmutter und Ihre Telefonnummer an.

Die Vaterschaftsanerkennung kann vor der Geburt, aber auch im Rahmen der Beurkundung der Geburt des Kindes erfolgen.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Standesamt Hagen -

Rathaus I, Rathausstr. 11, 58095 Hagen


Information zu den Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Information zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Öffnungszeiten

Montagnur nach Terminvereinbarung
Dienstagnur nach Terminvereinbarung
Mittwochnur nach Terminvereinbarung
Donnerstagnur nach Terminvereinbarung
Freitagnur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Ansprechpartner

Hinweis: Die Buchstabenzuordnung richtet sich nach dem Nachnamen der Mutter.

Direktkontakt

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag in der Zeit von 11 bis 12 Uhr (außer Feiertag/Brückentag).

  • F, O, P, U, W -
    Herr Kremser. Tel 02331 207-3546
    Rathaus I, Zimmer B.111
    Direktkontakt
  • E, T, Y
    Frau Engel, Tel 02331 207-2238
    Rathaus I, Zimmer B.118
    Direktkontakt
  • C, S
    Frau Kopitz, Tel 02331 207-3550
    Rathaus I, Zimmer B.114
    Direktkontakt
  • G, H, N
    Herr Herbold, Tel. 02331 207-2598
    Rathaus I, Zimmer B.113
    Direktkontakt
  • B
    Frau Graß-Feldmeier, Tel 02331 207-2955
    Rathaus I, Zimmer B.108
    Direktkontakt
  • D, L Dienstag bis Donnerstag
    Frau Krause, Tel. 02331 207-3510
    Rathaus I, Zimmer B.108
    Direktkontakt
  • M, R
    Frau Stampka, Tel. 02331 207-3549
    Rathaus I, Zimmer B.110
    Direktkontakt
  • A, I, V
    Frau Fischer, Tel. 02331 207-2628
    Rathaus I, Zimmer B.109
    Direktkontakt
  • J, K, Q, X, Z
    Frau Onwuli, Tel. 02331 207-3542
    Rathaus I, Zimmer B.112
    Direktkontakt