Steuerangelegenheiten
Die Anordnung der Außerbetriebsetzung durch die Zulassungsbehörde erfolgt auf Antrag des Hauptzollamtes über nicht gezahlte Kfz-Steuern. Es empfiehlt sich daher, die Angelegenheiten durch Rückfrage mit dem Hauptzollamt zu klären.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- ggf. Nachweis über die geleistete Zahlung
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Zulassungsbehörde -
Freiheitstr. 3, 58119 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 08:00 - 11:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |