Steuerangelegenheiten

Die Anordnung der Außerbetriebsetzung durch die Zulassungsbehörde erfolgt auf Antrag des Hauptzollamtes über nicht gezahlte Kfz-Steuern. Es empfiehlt sich daher, die Angelegenheiten durch Rückfrage mit dem Hauptzollamt zu klären.


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • ggf. Nachweis über die geleistete Zahlung

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Zulassungsbehörde -

Freiheitstr. 3, 58119 Hagen

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Freitag08:00 - 11:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen