Feuerwerksartikelkauf
Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für den Kauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II in der Zeit vom 1.1. bis 28.12. inklusive der Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Abbrennen in der Zeit vom 2.1. bis 30.12.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Formloser Antrag
- Der Antrag wird aus ordnungsbehördlicher Sicht beurteilt. Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 1 Woche.
Gebühren
- 50 Euro
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle empfohlen.
Feuerwerksgenehmigung
- Genehmigung eines Feuerwerkes der Klassen III und IV (große Feuerwerke z.B. Kirmes).
- Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g.Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle empfohlen.
Sprenganzeige
- Entgegennahme von Sprenganzeigen und eventuell. Erteilung von Auflagen
- Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der Dienstleistung ist der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle erforderlich.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Ordnungsbehördliche Außendienste und Aufgaben -
Böhmerstr. 1 (2. Etage), 58095 Hagen
Herr Büttner
Telefon: 02331 207-4883
Telefax: 02331 207-2747
Öffnungszeiten
Montag | 14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |