Selbstbedienungsterminals in Bürgerämtern
Die Bürgeramter in Hagen bieten ein Selbstbedienungsterminal an, welches Ihre biometrischen Daten, die für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses benötigt werden (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) bereits vor der Antragsstellung digital erfassen kann.
Die Benutzung der Station muss vor dem Aufruf Ihrer Wartenummer erfolgen, damit die Daten bei Vorsprache bereits vorliegen. Eine Bestellung des neuen Personalausweises oder Reisepasses ohne Vorsprache bei einem Sachbearbeiter ist nicht möglich, aber durch Nutzung dieses Automaten haben Sie den Vorteil, dass die Antragsstellung beim Sachbearbeiter weniger Zeit in Anspruch nimmt und Sie somit geringere Wartezeiten haben.
Über eine leicht verständliche Menüführung werden Sie Schritt für Schritt durch den Erfassungsprozess geleitet. Bis zum Dienstende des darauffolgenden Tages haben Sie die Möglichkeit die erfassten Daten in einem der Hagener Bürgerämter zu nutzen.
Bei Ihrer Vorsprache werden die erfassten Daten vom Sachbearbeiter direkt von der Station am Arbeitsplatz abgerufen. Nach erfolgreicher Bearbeitung Ihres Antrages werden die Daten nach ein paar Stunden automatisch gelöscht.
Das Nutzungsentgelt für die Aufnahme des Fotos beträgt 7,- Euro. Diese Kosten fallen auch nur einmalig an, falls Sie z. B. gleichzeitig einen neuen Personalausweis und Reisepass beantragen. Bitte beachten Sie allerdings, dass Ihnen keine Fotos ausgedruckt und ausgehändigt werden.
Ausweisdokumente
Personalausweis
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, es sei denn, sie haben einen gültigen Reisepass.
Seit dem 01.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID).
Mit der im neuen Dokument integrierten eID-Funktion können sich Bürgerinnen und Bürger künftig im Internet einfach und verlässlich ausweisen.
Ein Informations- und Serviceportal gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung des neuen Personalausweises und zum Schutz der persönlichen Daten. Bitte informieren Sie sich auf folgenden Internetseiten:
Wenn Sie eine Meldeadresse in Deutschland haben, können Sie die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen und die Online-Ausweis-Funktion selbst aktivieren.
Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf folgender Internetseite
Notwendige Unterlagen
- alter Ausweis (oder anderer Identitätsnachweis)
- Heiratsurkunde oder bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde (wenn vorhanden)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- bei Personen unter 16 Jahren: Einverständniserklärung beider Elternteile oder den Nachweis über das alleinige Sorgerecht, sowie den Identitätsnachweis der gesetzlichen Vertreter bzw. Bestallungsurkunde des Vormundes
Gebühren (die Bezahlung ist bar oder per EC-Karte möglich (keine Kreditkartenzahlung))
- 37,00 € für den endgültigen Personalausweis
- 22,80 € für den endgültigen Personalausweis (für Personen unter 24 Jahren)
- 10,00 € für den vorläufiger Personalausweis
Die Fertigungsdauer des Personalausweises beträgt bei der Bundesdruckerei GmbH ca. 4 bis 6 Wochen. In eiligen Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist für höchstens drei Monate gültig. Gleichzeitg ist ein endgültiger Personalausweis zu beantragen.
Besonderheiten
Die Gültigkeit von Personalausweisen kann nicht verlängert werden. Es ist grundsätzlich ein neuer Antrag notwendig.
Auch für Kinder kann bereits ein Personalausweis ausgestellt werden. Die Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Reisepass
Ausstellung von Reisepässen und vorläufigen Dokumenten
Vorgelegt werden müssen folgende Unterlagen:
- Identitätsnachweise (alter Reisepass, Personalausweis, andere amtliche Lichtbildausweise)
- Heiratsurkunde bzw. bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde (wenn vorhanden)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung beider Elternteile oder den Nachweis über das alleinige Sorgerecht, sowie den Identitätsnachweis der gesetzlichen Vertreter bzw. Bestallungsurkunde des Vormundes
Gebühren (die Bezahlung ist bar oder per EC-Karte möglich (keine Kreditkartenzahlung))
- endgültiger Reisepass für Personen bis 23 Jahre 37,50 Euro; für Personen ab 24 Jahre 60,- Euro
- ein Reisepass mit 48-Seiten für Vielreisende kostet 22,- Euro zusätzlich
- ein Expresspass kostet 32,- Euro zusätzlich
- der vorläufige Reisepass kostet 26,- Euro
Besonderheiten
Die Fertigungsdauer des Reisepasses beträgt bei der Bundesdruckerei GmbH ca. 4 bis 6 Wochen.
In eiligen Fällen kann ein Expresspass (Lieferzeit 3 - 5 Werktage) ausgestellt werden. In besonders eiligen Fällen kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden (Achtung: Reiseunterlagen als Nachweis der Dringlichkeit erforderlich).
Ein vorläufiger Pass reicht nicht in allen Ländern zur Einreise aus.
Eine Verlängerung alter Reisepässe ist nicht möglich.
Kinderreisepass
Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Ab dem 12. Lebensjahr kann auch für ein Kind nur ein Personlausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden.
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind folgende Unterlagen notwendig:
- Einverständniserklärung beider Elternteile oder den Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Identitätsnachweis der gesetzlichen Vertreter bzw. Bestallungsurkunde des Vormundes
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
Gebühren (die Bezahlung ist bar oder per EC-Karte möglich (keine Kreditkartenzahlung))
- 13,- Euro
Besonderheiten
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Vormundes zur Ausstellung eines Kinderreisepasses kann auch formlos schriftlich erfolgen.
- Kinder müssen zur Antragstellung mitgebracht werden!
Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an (siehe Link: Auslandsreiseinformationen).
eID-Karte
Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums gemäß eID-Karte-Gesetz eingeführt.
Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.
Ein Informations- und Serviceportal gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung der neuen eID-Karte und zum Schutz der persönlichen Daten. Bitte informieren Sie sich auf folgenden Internetseiten:
Voraussetzungen
- Vorlage eines Identitätsnachweises
- Antragsstellung ab 16 Jahren möglich
- persönliche Vorsprache
Gebühren (die Bezahlung ist bar oder per EC-Karte möglich (keine Kreditkartenzahlung))
- 37,00 €
Verlusterklärung
Aufnahme und evtl. Weiterleitung von Verlusterklärungen von Reisepässen, Personalausweisen, Kinderausweisen und Kinderreisepässen
Verlust von:
- Reisepass
- vorläufigem Reisepass
- Personalausweis
- vorläufigem Personalausweis
- Kinderreisepass
Formulare und Merkblätter
- Anzeige über den Verlust des Kinderausweises/Kinderreisepasses
- Information nach Art. 13 DS-GVO - Personalausweisrecht
- Information nach Art. 13 DS-GVO - Passrecht
- Anzeige über den Verlust eines Reisepasses/Personalausweises
- Schriftliche Zustimmung zur Ausstellung eines Personalausweises
- Schriftliche Zustimmung zur Ausstellung eines Reisepasses
- Schriftliche Zustimmung zur Ausstellung eines Kinderreisepasses