Ausnahme Anschnallpflicht

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Anschnallpflicht


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Anschnallpflicht (Verkehrsabteilung)
  • gesundheitliche Beeinträchtigung
  • Als Nachweis der Körpergröße unter 150 cm reicht die Eintragung im Personalausweis.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt nach Ziffer 285 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 80 €. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises sind von der Gebühr befreit.


Formulare und Merkblätter

Ausnahme Helmtragepflicht

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Helmtragepflicht


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Schutzhelmtragepflicht (Straßenverkehrsamt)
  • Ärztliche Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass von der Helmpflicht befreit werden muß

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt nach Ziffer 285 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 80 €. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises sind von der Gebühr befreit.


Formulare und Merkblätter

Gefahrenbeseitigung

Beseitigung von Gefahrenstellen und Unfallbrennpunkten


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
  • Formloser Antrag mit kurzer Begründung.

Gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen, -einrichtungen und -anlagen anzubringen oder zu entfernen sind. Das Straßenverkehrsamt überprüft die Anfrage des Bürgers zusammen mit der Polizei und dem Fachbereich für Grünanlagen und Straßenbetrieb (Straßenbaulastträger) vor Ort. Sofern die Gefahrenstelle durch entsprechende Maßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung beseitigt werden kann, geschieht dies durch die verkehrsbehördliche Anordnung des Straßenverkehrsamtes, die vom Fachbereich für Grünanlagen und Straßenbetrieb (Straßenbaulastträger) ausgeführt wird. Unfallbrennpunkte werden aufgrund besonderer Richtlinien von der örtlichen Polizei festgestellt und dem Straßenverkehrsamt gemeldet. Hier erfolgt eine automatische Benachrichtigung des Straßenverkehrsamtes. Die Beseitigung von Unfallbrennpunkten ist durch Erlasse und Richtlinien verbindlich vorgeschrieben. Bürgeranträge sind hier nicht erforderlich.

Haltestellenfestlegung

Festlegung von Bushaltestellen


Vorschläge können sowohl bei der Verkehrsabteilung als auch bei der Hagener Straßenbahn AG formlos mit kurzer Begründung eingereicht werden.


Haltestellen für die Linienbusse werden durch amtliche Verkehrszeichen beschildert. Hier ist die Verkehrsabteilung zuständig, die zusammen mit dem Fachbereich für Grünanlagen und Straßenbetrieb, dem Polizeipräsidenten und der Hagener Straßenbahn AG die Standorte von Haltestellen - auch aufgrund vorgetragener Wünsche aus der Bevölkerung - festlegt.