DIE FAHRERLAUBNISBEHÖRDE HAT AM 20. NOVEMBER 2019 AUFGRUND EINER PERSONALVERSAMMLUNG GESCHLOSSEN.
Allgemeines zur Fahrerlaubnisbehörde
- Erteilung, Erweiterung, Verlängerung von allg. Fahrerlaubnissen
- Umtausch in EU-Führerscheine
- Ersatzausfertigungen
- Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung
- Internationale Führerscheine
- Umschreibung ausländischer Führerscheine
- Umschreibung von Sonderführerscheinen (Dienstfahrerlaubnisse)
- Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
- Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerkarte
- Fahrschul- und Fahrlehrerangelegenheiten
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Zuständig für die Erteilung von Fahrerlaubnissen ist ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes. Der Antragsteller muss persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen und sich immer ausweisen können (Pass / Personalausweis / ggf. Resieausweis bei ausl. Mitbürgern). Der Antrag kann auch nach Identitätsprüfung durch die ausbildende Fahrschule eingereicht werden. Auf formlosen Antrag kann die Fahrerlaubnisbehörde bei Vorliegen eines berechtigten Grundes der Bearbeitung durch eine andere Fahrerlaubnisbehörde zustimmen.
Gebühren
Die Erhebung der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 26.06.1970 (BGBl. 1 S. 865) in der z. Z. gültigen Fassung.
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Annahme von Anträgen auf-
- Erteilung, Erweiterung und Verlängerung von Fahrerlaubnissen
- Umtausch in EU-Führerscheine
- Ersatzführerscheine nach Verlust
- Internationale Führerscheine
- Fahrerkarte (EU-Kontrollgeräte)
- Umschreibung ausländischer Führerscheine
- Umschreibung von Sonderführerscheinen
- Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Aushändigung von Führerscheinen,
- Ausstellen von Abschriften aus dem Führerscheinregister
- Festsetzung und Überwachung von Auflagen zur Fahrerlaubnis;
- Durchführen von Maßnahmen bei Verstößen innerhalb der Probezeit und bei wiederholten Verkehrsverstößen,
- Entziehung von Fahrerlaubnissen
- Eignungsüberprüfung und Entziehung bei ausl. EU-Fahrerlaubnissen
- Ortskundeprüfungen bei Personenbeförderungsscheinen
- Telefax: 02331 / 207-2100
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen
- Fahrerlaubnisbehörde -
Verwaltungsgebäude Hohenlimburg, Freiheitstr. 3, 58119 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Formulare und Merkblätter
- Antrag auf Ausnahme-Prüfung
- Antrag auf einen internationalen Führerschein
- Antrag auf Ersatzführerschein
- Antrag auf Fahren ab 17 (Angaben der Begleitperson)
- Antrag auf Fahren ab 17 (Zustimmung des ges. Vertreters)
- Antrag auf Führerschein
- Antrag auf Umtausch Führerschein
- Merkblatt zum Führerschein-Umtausch
- Übersicht der Führerscheinklassen