Fahrerlaubnisbehörde


Fahrerlaubnisbehörde: Vorsprachen nur mit Termin möglich


12. März 2024 – Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Hagen weist darauf hin, dass Vorsprachen ab sofort ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Bislang konnten Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zur Terminvergabe eine Wartemarke vor Ort ziehen, um dringende Anliegen ohne Termin zu erledigen. Um das daraus entstehende enorme Aufkommen an zusätzlichen Aufrufnummern anderweitig zu kompensieren, bietet die Fahrerlaubnisbehörde künftig mehr Termine an. In dringenden Fällen werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich vorab per E-Mail an ordnungsamt@stadt-hagen.de oder unter Telefon 02331/207-2256 oder -5301 mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verbindung zu setzen.



Terminvergabe

Für ein Anliegen in der Fahrerlaubnisbehörde ist es nötig, dass Sie einen Termin vereinbaren unter dem folgenden Link:


Terminvergabe online


Termine können im Voraus gebucht werden. Sollten keine Termine angezeigt werden, sind diese bereits vergeben. Termine werden grundsätzlich nicht mehr per Telefon oder per Mail vergeben. Durch die Terminvergabe online können mehr Termine als bisher angeboten werden und das Beantragen eines Termins wird auf diese Weise erleichtert.


Die Fahrerlaubnisbehörde ist unter der Telefonnummer 02331/207-5301 nur eingeschränkt erreichbar. Bei dringenden Anliegen wird um die Zusendung einer E-Mail per Direkt-Kontakt mit Angabe des Anliegens, der Mail-Anschrift und der Rufnummer gebeten.


Hinweis: Die biometrischen Lichtbilder müssen zum Termin mitgebracht werden, da ansonsten keine Antragsannahme möglich ist. Ein Fotoautomat steht Ihnen im Hause leider nicht zur Verfügung. Eine Verbindung zu den Bürgerämtern um auf die dort gespeicherten Bilder zuzugreifen besteht nicht.


Führerschein-Umtausch

Aktuell steht der Umtausch der vor 1999 ausgestellten, grauen oder rosa Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge ab 1971 an. Diese Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht werden.

Terminanfragen zur Antragstellung können unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums des Führerscheininhabers sowie der Telefonnummer HIER oder unter Telefon 02331/207-5000 gestellt werden. Die Führerscheinstelle bittet darum, die Terminvergabe online für diesen Zweck nicht zu nutzen. Für eine postalische Antragstellung nutzen Sie bitte das Formular "Antrag auf Umtausch Führerschein" unter "Formulare und Merkblätter". Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind ein biometrisches Lichtbild, der Personalausweis, der alte Führerschein sowie eine Umtauschgebühr von 24 Euro (EC-Kartenzahlung).


Weitere Informationen und Antworten auf viele Fragen hierzu beantwortet die Webseite der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574.





Allgemeines zur Fahrerlaubnisbehörde

  • Erteilung, Erweiterung, Verlängerung von allg. Fahrerlaubnissen
  • Umtausch in EU-Führerscheine
  • Ersatzausfertigungen
  • Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung
  • Internationale Führerscheine
  • Umschreibung ausländischer Führerscheine
  • Umschreibung von Sonderführerscheinen (Dienstfahrerlaubnisse)
  • Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
  • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
  • Fahrerkarte
  • Fahrschul- und Fahrlehrerangelegenheiten


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Zuständig für die Erteilung von Fahrerlaubnissen ist ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes. Der Antragsteller muss persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen und sich immer ausweisen können (Pass / Personalausweis / ggf. Reiseausweis bei ausl. Mitbürgern). Der Antrag kann auch nach Identitätsprüfung durch die ausbildende Fahrschule eingereicht werden. Auf formlosen Antrag kann die Fahrerlaubnisbehörde bei Vorliegen eines berechtigten Grundes der Bearbeitung durch eine andere Fahrerlaubnisbehörde zustimmen.

Bei Umtauschanträgen einer alten Fahrerlaubnis in einen neuen EU-Kartenführerschein besteht die Möglichkeit der postalischen Antragstellung (Antrag auf Umtausch Führerschein).


Gebühren

Die Erhebung der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 26.06.1970 (BGBl. 1 S. 865) in der z. Z. gültigen Fassung.

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.




  • Annahme von Anträgen auf
    • Erteilung, Erweiterung und Verlängerung von Fahrerlaubnissen
    • Umtausch in EU-Führerscheine
    • Ersatzführerscheine nach Verlust
    • Internationale Führerscheine
    • Fahrerkarte (EU-Kontrollgeräte)
    • Umschreibung ausländischer Führerscheine
    • Umschreibung von Sonderführerscheinen
    • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
    • Neuerteilung der Fahrerlaubnis
    • Aushändigung von Führerscheinen,
    • Ausstellen von Abschriften aus dem Führerscheinregister
    • Festsetzung und Überwachung von Auflagen zur Fahrerlaubnis;
    • Durchführen von Maßnahmen bei Verstößen innerhalb der Probezeit und bei wiederholten Verkehrsverstößen,
    • Entziehung von Fahrerlaubnissen
    • Eignungsüberprüfung und Entziehung bei ausl. EU-Fahrerlaubnissen

  • Telefax: 02331 / 207-2100

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Fahrerlaubnisbehörde -

Verwaltungsgebäude Hohenlimburg, Freiheitstr. 3, 58119 Hagen

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen