Ausländerbehörde


Vorübergehender Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis März 2025 verlängert


Am 05.12.2023 ist die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft getreten. Diese regelt die automatische Verlängerung von am 01.Februar 2024 noch gültigen Aufenthaltserlaubnissen für vorübergehenden Schutz bis zum 04. März 2025. Ausländer*innen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind und gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz entsprechende Aufenthaltserlaubnisse erhalten haben, wird eine nahtlose Fortsetzung ihres vorübergehenden Schutzes gewährt.


Vorsprachen oder Kontaktaufnahmen mit der Ausländerbehörde sind nicht erforderlich.


Ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel wird nicht ausgestellt, die bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis gilt automatisch bis zum 4. März 2025 fort.



Aktuelle Informationen zum Erdbeben in der Türkei und Syrien finden Sie hier: Auswärtiges Amt


Rechtliche Hinweise der Ausländerbehörde (Stand 15.08.2023)


Sofern Angehörige aus den Erdbebengebieten der Türkei und Syrien im Frühjahr 2023 in die Bundesrepublik Deutschland/Hagen mit einem Visum für 90 Tage eingereist sind und eine Ausreise nach Ablauf der 90 Tage noch nicht möglich war, wurde durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ab dem 07.05.2023 eine Anschlussregelung per Verordnung erlassen. Diese Verordnung ist mit Ablauf am 06. August 2023 außer Kraft getreten.


Es wurde keine erneute Anschlussregelung für einen weiteren Aufenthalt über den 06.08.2023 hinaus getroffen, eine Rückkehr in die Türkei wird erwartet. Auch eine Unzumutbarkeit zur Nachholung von Visumsverfahren besteht nicht.


Allgemeine Sprechzeit der Ausländerbehörde


Telefonisch ist die Ausländerbehörde künftig am Montag und Donnerstag von 8.30 - 11.00 Uhr sowie am Mittwoch von 14.00 - 15.45 Uhr erreichbar. Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie hier Kontaktdaten.


Wer einen Termin in der Ausländerbehörde vereinbaren möchte, kann dies online erledigen. Termine für Vorsprachen können direkt unter


Terminvergabe online


gebucht werden. Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung, hier in verschiedene Sprachen übersetzt .


Pressemitteilung:

Auf der Seite können Besucherinnen und Besucher die zuständige Behörde und im Anschluss das jeweilige Anliegen auswählen. Aus den freien Terminvorschlägen kann dann die gewünschte Uhrzeit ausgewählt, eine Anmeldung durchgeführt und der Termin reserviert werden. Der gebuchte Termin muss im Anschluss über eine E-Mail, die der jeweiligen Person nach der Reservierung zugeschickt wird, bestätigt werden.


Termine können bis zu sechs Wochen im Voraus gebucht werden, immer montags schaltet die Stadt neue Termine frei. Sollten keine Termine angezeigt werden, sind diese bereits vergeben. Das Angebot ist ebenfalls von mobilen Geräten wie zum Beispiel Smartphones und Tablets uneingeschränkt nutzbar, die Vergabe per Telefon oder per E-Mail entfällt. Termine stehen zu den bekannten Sprechzeiten immer montags und donnerstags von 14.30 bis 17 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr zur Verfügung.


Die Stadtverwaltung Hagen reagiert mit dieser Umstellung auf die durch die Coronapandemie geänderte Kommunikation mit der Verwaltung und die damit einhergehende, hohe Anzahl eingehender E-Mails für benötigte Terminvereinbarungen. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich für Informationstechnologie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen mit Hochdruck abgestimmt und umgesetzt. Die Online-Terminvergabe stellt eine Bereicherung für Hagener Bürgerinnen und Bürger dar und trägt zur Entlastung der Mitarbeitenden in der Verwaltung bei.


Sollten Ihnen keine Termine angezeigt werden, sind diese bereits vergeben. Neue Termine werden immer montags um 07.30 Uhr freigeschaltet.


Bei gebührenpflichtigen Dienstleistungen ist ausschließlich bargeldlose EC-Zahlung möglich.

Aufenthalt

Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln

Zum 01.01.2005 hat das Zuwanderungsgesetz (u.a.) das bisherige Ausländergesetz abgelöst. Mittlerweile werden sechs Aufenthaltstitel als

erteilt. Die Ausländerbehörde muss stets entscheiden, welchen Titel sie nach welcher Vorschrift zu erteilen hat. Antragsunterlagen für die einzelnen Titel siehe unter der jeweiligen Art.


Folgende Aufenthaltszwecke sind zu unterscheiden:

  • zur Familienzusammenführung
  • zur Erwerbstätigkeit
  • zur Ausbildung
  • aus humanitären Gründen

Achtung: Ein abgelaufener Titel kann nicht verlängert werden und berechtigt nicht mehr zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit


Asylbewerber weisen sich mit einer Aufenthaltsgestattung aus. Geduldete Ausländer erhalten eine Bescheinigung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung.



Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass

  • die Einreise mit dem erforderlichen Visum erfolgt ist,
  • die Passpflicht erfüllt wird,
  • der Lebensunterhalt gesichert ist,
  • die Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist,
  • kein Ausweisungsgrund vorliegt und
  • Interessen der Bundesrepublik Deutschland weder beeinträchtigt noch gefährdet sind.


Biometrietaugliches Lichtbild

Aufenthaltstitel, Bescheinigungen und Personaldokumente müssen seit dem 01.01.2006 mit einem biometrietauglichen Lichtbild versehen werden, welches folgende Voraussetzungen erfüllen muss:

  • nicht älter als 6 Monate
  • gerade Kopfhaltung (frontal - nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
  • Gesichtsausdruck neutral, Lippen geschlossen
  • Augen offen und deutlich sichtbar (auch bei Brillenträgern)
  • Foto scharf, kontrastreich, gleichmäßig ausgeleuchtet und mit einfarbigem Hintergrund,
  • nicht geknickt, verunreinigt oder beschädigt.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Bürgerservice-Seite der Bundesdruckerei unter Fotomustertafel oder auf der Internet-Seite des Bundesinnenministeriums unter Passbildvorgaben .



elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Aufenthaltstitel werden seit dem 01.09.2011 aufgrund der EG-Verordnung Nr. 380/2008 entsprechend dem deutschen Personalausweis als elektronisches Dokument im Scheckkartenformat mit biometrischen Daten und besonderen Sicherheitsmerkmalen ausgestellt. Eine Karte ist maximal 10 Jahre gültig.


In folgenden Fällen ist die Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels erforderlich:

  • Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Erteilung oder Verlängerung einer Blauen Karte EU
  • Erteilung oder Verlängerung einer ICT Karte
  • Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
  • Ausstellung von Aufenthaltskarten für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-Bürgern
  • Neuausstellung oder Verlängerung des Nationalpasses

Der eAT enthält einen kontaktlosen Chip, auf dem neben Fingerabdrücken und einem biometrischen Lichtbild die Unterschrift und auch die Anschrift des Inhabers gespeichert sind. Der Identitätsnachweis macht es mit der Online-Ausweisfunktion über eine PIN möglich, sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen.


Aufenthaltstitel werden weiterhin in Hagen beantragt. Zur Abnahme der Fingerabdrücke ist für alle Antragsteller ab 6 Jahren die persönliche Vorsprache erforderlich. Die Anfertigung der eAT erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Die Bearbeitungszeit liegt bei 4 bis 6 Wochen.



Besonderheiten / Befreiungen

Der Aufenthaltstitel wird seit dem 01.01.2005 zwingend mit der Auflage zur Erwerbstätigkeit versehen.


Für die seit dem 01.09.2011 zu erteilenden elektronischen Aufenthaltstitel werden die Gebühren bereits bei Antragstellung erhoben. Die Gebühr für die Neuausstellung des eAT liegt bei 60 €, dazu kommen je nach Dienstleistung Gebühren für die Erteilung oder Verlängerung des Titels. Gebührenermäßigungen kommen nur bei Vorlage eines SGB II bzw. SGB XII - Bescheides in Betracht. Für einzelne Dienstleistungen sind in der Aufenthaltsverordnung abweichende Gebührensätze festgesetzt worden.


Die Zahlung ist in bar oder bevorzugt per EC-Cash möglich.


Beachten Sie bitte, dass abgelaufene Titel nicht verlängert werden können. Stellen Sie deshalb unbedingt rechtzeitig vor Ablauf des alten Titels den erforderlichen Verlängerungsantrag. Sie müssen mit Bearbeitungszeiten von bis zu 3 Monaten rechnen.


Ein deutscher Aufenthaltstitel ersetzt das Visum für Kurzaufenthalte ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in den anderen Schengen-Staaten. Seit dem 19.12.2011 ist auch Liechtenstein Teil des von inneren Grenzkontrollen befreiten Schengenraumes. Dazu gehören neben Deutschland alle EU-Staaten außer Bulgarien, Großbritannien, Irland, Rumänien und Zypern sowie die außereuropäischen Staaten Island, Norwegen, die Schweiz und jetzt auch Liechtenstein.