Informationen zur Tätigkeit eines Wahlhelfers/einer Wahlhelferin
Wahlhelfer*innen sind zur Durchführung von Wahlen unerlässlich. Sie sind die wichtigsten Träger*innen des Wahlverfahrens. Dabei sind sie für die meisten Wähler*innen im Wahllokal die Ansprechperson vor Ort.
Wer kann Wahlhelfer*in sein?
Alle Personen, die das Wahlrecht besitzen. Näheres regeln die jeweiligen Wahlordnungen.
Bei Kommunalwahlen > Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
Bei Europawahlen > Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
Bei Bundes- und Landtagswahlen > Deutsche ab 18 Jahren
Bei der Wahl des Integrationsrats > Wahlberechtigte ab 16 Jahren
Was sind die allgemeinen Aufgaben?
- Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
- Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum.
- Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses.
- Überprüfung von Wahlscheinen.
- Ausgabe des Stimmzettels.
- Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis.
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels.
- Ggfs. Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung.
- Zählung der Wähler und Wählerinnen.
- Zählung der Stimmen.
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird.
- Feststellen und Festhalten des Wahlergebnisses in einer Niederschrift (Vordruck ausfüllen).
Sie haben sich freiwillig zum Wahlhelfen angemeldet. Wie geht es weiter?
- Sobald Ihre Meldung eingegangen ist, werden wir prüfen, wo wir Sie einsetzen können und in welcher Funktion.
- Wenn Sie sich freiwillig gemeldet haben, werden wir Ihre Wünsche zum Einsatzort weitestgehend berücksichtigen.
- Nach Einplanung erhalten Sie von uns Ihr Berufungsschreiben. Mit diesem Berufungsschreiben werden Sie für einen Einsatz verpflichtet.
- Alle wichtigen Informationen zu Ihrem Einsatzort, Ihrer Einsatzzeit und Ihre Funktionen im Wahlvorstand, sind in Ihrem Berufungsschreiben enthalten.
- In Ihrem Berufungsschreiben wird ebenfalls mitgeteilt, welche Aufwandsentschädigung Sie für Ihren Einsatz erhalten.
- Schulungen und Informationsmaterial zur Vorbereitung auf Ihre Tätigkeit werden von uns angeboten.
- Bei Fragen ist das Wahlamt am Wahltag für Sie da.
Wie läuft der Wahltag ab?
Der Einsatz am Wahlsonntag findet im Wahllokal in der Zeit von 07:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr statt. Dabei müssen, jeweils nach Absprache, drei Wahlvorstände gleichzeitig vor Ort sein. Ab 18:00 Uhr muss der Wahlvorstand vollzählig für die Auszählung anwesend sein. Zum Schluss verpackt der Wahlvorstand die Unterlagen und übergibt sie an eine beauftragte Stelle.
Bei der Auszählung der Briefwahl von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr ist der Wahlvorstand von Anfang an vollzählig.
Haben Sie Fragen zu der Tätigkeit oder allgemeine Fragen zum Thema "Wahlhelfen", dann schreiben Sie eine Mail an:
wahlen@stadt-hagen.de
Schulungsvideos, Leitfäden und Tipps für einen erfolgreichen Wahleinsatz
Schulungsvideo Wahlvorstand
Schulungsvideo Ablauf am Wahltag
Schulungsvideo Ablauf der Stimmauszählung
Vor der nächsten Wahl stellen wir Ihnen hier rechtzeitig den Leitfaden zur Verfügung.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abteilung Statistik und Wahlen
Freiheitstr. 3, 58119 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |