Feinstaubplakette

Seit dem 01.01.2008 gibt es in Deutschland Umweltzonen mit Fahrverboten für nicht gekennzeichnete Kraftfahrzeuge.


Man unterscheidet zwischen vier verschiedenen Schadstoffklassen:


Schadstoffklasse 1: keine Plakette

Schadstoffklasse 2: rote Plakette

Schadstoffklasse 3: gelbe Plakette

Schadstoffklasse 4: grüne Plakette


Auf den Feinstaubplaketten ist die Nummer der Schadstoffgruppe angegeben. Das jeweilige Kfz-Kennzeichen wird von der Zulassungsbehörde auf der Plakette vermerkt. Die Plakette muss dann in die Windschutzscheibe geklebt werden.



Die Umweltzone Hagen gilt seit dem 01.01.2012. Von dem Einfahrverbot waren zunächst Fahrzeuge ohne Umweltplakette betroffen.

Seit dem 1. Juli 2014 ist die dritte Stufe der Umweltzone in Kraft. Das bedeutet, dass seitdem nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone Hagen einfahren dürfen. Fahrzeugen mit gelber und roter Plakette ist die Einfahrt in diese Zone somit nicht mehr gestattet.



Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Das Fahrzeug muss nach der Kennzeichnungs-Verordnung eine Feinstaubplakette erhalten können.
  • Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise den Fahrzeugschein

Gebühren
  • 5 Euro

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Zulassungsbehörde -

Freiheitstr. 3, 58119 Hagen

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Freitag08:00 - 11:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen