Dienstfahrerlaubnis


Als Dienstfahrerlaubnis werden, gemäß § 26 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die von den Dienststellen der Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr erteilten Fahrerlaubnisse bezeichnet. Diese berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.

Die Dienstfahrerlaubnis kann während und nach der Dienstzeit gemäß § 27 FeV in den zivilen Führerschein umgeschrieben werden.

Sollten Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sein, ist bei Antragstellung eine Bescheinigung über den Verbleib der Dienstfahrerlaubnis beizufügen.



Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis (Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei)


Voraussetzungen:


  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz in Hagen
  • Wenn Hagen Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Aus-nahmefällen gemäß § 73 FeV und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.


Erforderliche Unterlagen:


  • Gültiges Ausweisdokument
  • Aktuelles biometrisches Lichtblild
  • Dienstführerschein
  • Zivilen Führerschein falls vorhanden

Sollten Sie zwischenzeitlich aus dem Dienst ausgetreten sein, ist bei Antragstellung eine Bescheinigung über den Verbleib der Dienstfahrerlaubnis beizufügen.



Gebühren:


  • 35,00 Euro


Rechtsgrundlage:


  • § 27 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Fahrerlaubnisbehörde -

Verwaltungsgebäude Hohenlimburg, Freiheitstr. 3, 58119 Hagen

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen