Gewerbestelle
Die Dienstleistungen der Stadtverwaltung werden ab sofort wieder vollständig angeboten. Eine vorherige Terminabsprache per E-Mail oder Telefon mit dem entsprechenden Fachbereich oder Amt ist zwingend erforderlich. Telefonisch und per E-Mail sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 8.30 und 12 Uhr erreichbar. Die Inanspruchnahme städtischer Dienstleistungen vor Ort erfolgt durch kontrollierte Zugänge. Viele weitere Dienstleistungen können wie bisher per E-Mail, telefonisch, postalisch oder über www.hagen.de erledigt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung der Abstandsregel ist in allen Bereichen der Stadtverwaltung verpflichtend. Der Zutritt zum Rathaus I, Rathaus II und zum Verwaltungsgebäude Hohenlimburg ist über den Haupteingang möglich. An den übrigen Verwaltungsgebäuden werden die Bürgerinnen und Bürger vor dem Gebäude abgeholt.
Für die Terminwahrnehmung bei der Gewerbestelle melden sich die Bürger beim Wachdienst des Sozialen Rathauses, Berliner Platz 22 (neben dem Eingang zur Post) und erhalten über den Wachdienst den Zugang zum Technischen Rathaus, in dem die Gewerbestelle untergebracht ist.
Vor Ort steht Ihnen aus hygienischen Gründen grundsätzlich nur die EC-Cash Zahlung zur Verfügung.
Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie die Gewerbestelle per E-Mail unter gewerbe@stadt-hagen.de oder telefonisch bei den jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern.
Spezielle gewerbliche Tätigkeiten
Beschäftigte im Bewachungsgewerbe
Entgegennahme von Anzeigen über die Beschäftigung von Mitarbeitern im Bewachungsgewerbe
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- schriftliche Meldung von Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort, Wohnort und Wohnung der Wachperson
- polizeiliches Führungszeugnis der künftigen Wachperson
- Unterrichtungsnachweis bzw. Sachkundenachweis der IHK
- angemeldetes Bewachungsgewerbe
Gebühren
- Überprüfung der Wachperson wird eine Gebühr in Höhe von 60,00 € bis 500,00 € erhoben.
- Besonderheiten / Befreiungen
Wer eine Wachperson ohne Meldung beschäftigt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 € bestraft werden.
Kontakt
- Telefon: 02331 207 4855; 4842, oder 4836
- Telefax: 02331 207 2036
Mietpreisüberschreitung
Entgegennahme von Anzeigen wegen Mietpreisüberhöhungen nach § 5 WiStrG
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Formlose schriftliche Anzeige mit Angaben: Personalien, Vermieter, Miethöhe, Wohnungsgröße und -ausstattung, Lage, Baujahr, Sachhverhalt,Mietvertrag oder Kopie des Mietvertrages
Gebühren
- keine
Besonderheiten / Befreiungen
Die Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die u.g. Fachdienststelle
Der Mietpreisspiegel ist auch in den Bürgerämtern erhältlich. Dieser erscheint erfahrungsgemäß nicht jährlich neu und enthält Richtwerte über Höchstmieten in Hagen.
Online-Dienste
Kontakt
- Telefon: 02331 207 4836, 207 4855 oder 2017 4842
- Telefax: 02331 207-2036
Durchführung einer Versteigerung
Entgegennahme von Anzeigen zur Durchführung von Versteigerungen
Besonderheiten / Befreiungen
Aufgrund der sehr schwierigen Rechtslage kann eine weitergehende Beratung und Entgegennahme der Anzeige nur bei der o.g. Dienststelle erfolgen.
Kontakt
- Telefon: 02331 207 4855, 207 4842 oder 207 4836
- Telefax: 02331 207 2036
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Gewerbe, Markt und Veranstaltungen -
Volme-Forum, Friedrich-Ebert-Platz 3, 58095 Hagen
Tel.: 02331 207 4836, 207 4842 oder 207 4855
Fax: 02331 207 2036
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | geschlossen |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Außerhalb der Sprechzeiten können in Ausnahmefällen Termine abgesprochen werden.