Sondernutzungen

Nach § 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Strassen in der Stadt Hagen vom 08.06.1998 in der Fassung des II. Nachtrages vom 18.12.2013 sind Nutzungen einer öffentlichen Fläche über den Allgemeingebrauch hinaus Anzeige- und u.U. auch Gebührenpflichtig.


Zur Sondernutzung einer öffentlichen Fläche gehört z.B.: das Aufstellen von Container oder Gerüsten, die Lagerung von Baumaterial und dergl., das Aufstellen von Außengastronomie, Warenauslagen, Werbereiter („Kundenstoppern“), aber auch Veranstaltungen aller Art, die auf öffentlichem Grund stattfinden.


Die Anmeldung der Sondernutzung sollte lt. § 8Abs. 1 der Satzung spätestens 2 Wochen vor Beginn der geplanten Nutzung erfolgen.



Ansprechpartner für Anträge und Rückfragen:

Ordnungsamt/Verkehrsabteilung

32/04E, Frau Schajor

Rathausstr. 11, 58095 Hagen

Telefon: 207-3767, Fax 207-2433, Direkt-Kontakt


Wichtiger Hinweis: Promotion und Werbung auf öffentlichem Grund kann von der Stadt Hagen nicht genehmigt werden, da diese Rechte an die Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH, Niederlassung Bielefeld, Mauerstr. 8, 33602 Bielefeld abgetreten wurden. Genehmigungen zu diesen Zwecken werden daher grundsätzlich nur von dort erteilt. Kontakdaten: e-mail: sklemme@stroeer.de, Telefon 0521/56066-72.