Antrag eines Bewohnerparkausweises Bewohnerparkausweis https://www.hagen.de/irj/portal/ODParkausweiseOnline
Stadt Hagen - Ordnungsamt
Rathausstraße 11 58095 Hagen

Verkehrsangelegenheiten

Die Dienstleistungen der Bußgeldstelle werden ab sofort wieder vollständig angeboten. Eine vorherige Terminabsprache per E-Mail oder Telefon mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter ist zwingend erforderlich. Die Bürgerinnen und Bürger werden zum vereinbarten Termin am Vordereingang des Verwaltungsgebäudes, Böhmerstraße 1, abgeholt.


Viele weitere Dienstleistungen können über unseren Direkt-Kontakt, telefonisch, postalisch oder über www.hagen.de erledigt werden.


Ausnahme Haltverbot

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Haltverbot für Ladegeschäfte


Erforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag, der folgenden Angaben enthalten sollte:

  • Personalien
  • Größe und Umfang des Ladegutes
  • Zeitraum der Ladetätigkeit (Datum und Uhrzeit)
  • amtliches Kennzeichen
  • ausführliche Begründung

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gültigkeitsdauer der Ausnahmegenehmigung und werden pro Fahrzeug berechnet:

  • bis 1 Woche = 70 €
  • bis 1 Monat = 100 €
  • bis 3 Monate = 130 €
  • bis 12 Monate = 200 €

Besonderheiten / Befreiungen

Die Ausnahmegenehmigungen werden nur in einem sehr eng gesteckten Rahmen unter Auflagen und Bedingungen erteilt. Wird dieser durch den Antragsteller nicht eingehalten, erlischt die Genehmigung und es besteht wieder das ursprüngliche Verbot.

Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes

Der Antrag ist schriftlich zu stellen; das über den Link eingebundene Formular ist zu benutzen. Einen personenbezogenen Behindertenparkplatz kann nur beantragen, wer einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (Blind) besitzt.


Dem Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:

  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" (Vorder- und Rückseite)
  • Allg. Parkerleichterung für Schwerbehinderte (allg. Behindertenparkausweis)
  • Personalausweis oder Meldebestätigung
  • Kraftfahrzeugschein
  • Telefon-Nummer des Antragstellers
  • Skizze über den gewünschten Standort

Der Antragsteller darf weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche haben. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist der Antragsteller Mieter, ist eine Bestätigung des Vermieters beizubringen, dass eine Vermietung an den Schwerbehinderten nicht möglich ist.


Gebühren

Die Einrichtung / Beschilderung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes erfolgt über die Stadt Hagen auf eigene Kosten.


Formulare und Merkblätter

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Bewohnerparken

Der Antrag auf Erteilung einer Sonderparkberechtigung wird zweckmäßigerweise mit dem dafür vorgesehenen Formular beantragt, kann aber auch formlos schriftlich erfolgen. Die Regelungen für das Bewohnerparken sind ausdrücklich auf Bewohner mit erstem Wohnsitz in einer der Innenstadtzonen beschränkt.


Als Nachweis für die Berechtigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein
  • Führerschein

Gebühren
  • 120,00 € inkl. Verwaltungsgebühr

Formulare und Merkblätter

Ausnahmegenehmigung für Handwerker für das Stadtgebiet Hagen, den Regierungsbezirk Arnsberg, das Land NRW

Der Antrag ist schriftlich zu stellen; das o.g. Formular ist zu benutzen. Dem Antrag sind Kopien der Kraftfahrzeugscheine für die beantragten Fahrzeuge, eine Kopie der Handwerkskarte und Fotos der Fahrzeuge, auf denen die beidseitig angebrachte Firmenaufschrift zu erkennen ist, beizufügen.


Die Ausnahmegenehmigung für Handwerker im Stadtgebiet Hagen befreit von folgenden Verkehrsverboten:

  • Parken an Parkscheinautomaten (ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung von Parkgebühren)
  • Parken an Parkscheibenplätzen (ohne zeitliche Begrenzung und ohne Auslegen der Parkscheibe)
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot ohne Verkehrsbehinderung

Die Ausnahmegenehmigung gilt werktags von 7:00 - 19:00 Uhr während des Handwerkseinsatzes und somit nicht vor dem Firmensitz.


Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet nicht das Befahren von Fußgängerzonen und Gehwegen.


Berechtigt sind Handwerksbetriebe, die in der Handwerksrolle eingetragen sind. Die Ausnahmegenehmigung wird jährlich für bis zu 5 alternativ einzusetzende Fahrzeuge erteilt. Eine Zulassung des Kraftfahrzeuges auf die Firma ist erforderlich.


Gebühren

Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerker im Stadtgebiet Hagen betragen die Gebühren 160 EUR pro Jahr und pro Genehmigung, für den Regierungsbezirk Arnsberg 200 EUR und für das Land NRW 240 EUR.


Formulare und Merkblätter

Antrag auf allgemeine Parkerleichterung für Behinderte und Blinde

(blauer Ausweis)


Schwerbehindertenparken

Anspruchsberechtigt sind Schwerbehinderte, die vom zuständigen Versorgungsamt als "außergewöhnlich gehbehindert" anerkannt worden sind und Blinde (Vermerk "aG" oder "Bl" auf dem Schwerbehindertenausweis).


Die Berechtigung ist weder an ein Fahrzeug noch an eine Fahrerlaubnis gebunden.


Die Behindertenparkausweise werden befristet ausgestellt; die Befristung richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Bei Erteilung und Verlängerung des Behindertenparkausweises ist ein neues Lichtbild erforderlich.


Folgende Nachweise werden benötigt:

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes
  • Lichtbild

Besonderheiten / Befreiungen

Die Inanspruchnahme der Parkerleichterung ohne Auslegung der Berechtigungsplakette und der Mißbrauch des Ausweises durch einen unberechtigten Dritten sind Ordnungswidrigkeiten nach § 46 Straßenverkehrsordnung. Diese können mit einem Verwarngeld geahndet werden.


Formulare und Merkblätter