Führerschein - Berufskraftfahrerqualifizierung und Weiterbildung


Berufskraftfahrer/-innen müssen seit dem 23.05.2021 ihre Grundqualifikation oder Weiterbildung durch einen Fahrerqualifizierungsnachweis nachweisen.

Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Karte die gesondert beantragt werden muss.

Die Schlüsselziffer 95 auf der Rückseite dieser Karte wird ergänzt durch das Ab-laufdatum - maximal fünf Jahre - der vorgelegten Nachweise 'Grundqualifikation' oder 'Weiterbildungsbescheinigung'.

Wenn die nachgewiesene Grundqualifikation oder Weiterbildung beispielsweise bis zum 25.05.2026 gültig ist, lautet die Eintragung der Schlüsselziffer im Fahrerqualifizierungsnachweis: 95(25.05.26)

Da auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis auch die Führerscheinnummer vermerkt ist, empfiehlt es sich, die Weiterbildungsnachweise bei der anstehenden Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnisklassen vorzulegen.



Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis


Voraussetzungen:


  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz in Hagen
  • Wenn Hagen Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen gemäß § 73 FeV und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Besitz der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE


Erforderliche Unterlagen:


  • Gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein oder vorläufige Fahrerlaubnis
  • Bescheinigung über die erworbene Grundqualifikation oder durchgeführte Fortbildung (sofern die Teilnahme von der Fahrschule ordnungsgemäß gemeldet wurde, können die Daten hier online abgerufen werden)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild


Bei Verlust des bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweises:


  • Diebstahlanzeige oder Verlustmeldung der Polizei
  • Bei nicht Vorlage einer Anzeige oder Verlustmeldung der Polizei muss kostenpflichtig eine Eidesstattliche Versicherung aufgenommen werden (30,70 €)


Bei Diebstahl des bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweises:


  • Bescheinigung der Polizei über die Erstattung der Anzeige


Gebühren:


  • 23,70 Euro bis 42,30 Euro


Rechtsgrundlagen:


  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrfQG)
  • Anlage 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Fahrerlaubnisbehörde -

Verwaltungsgebäude Hohenlimburg, Freiheitstr. 3, 58119 Hagen

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen