Urkundenanforderung


Es gibt folgende Arten von Personenstandsurkunden:

  • Geburtsurkunde
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • Eheurkunde
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterbeurkunde
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
  • Mehrsprachige Urkunde

Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass, gfls. schriftliche Vollmacht
  • formlose schriftliche Anforderung
  • per E-Mail. Hierfür rufen Sie bitte das Anforderungsformular auf

Gebühren

  • Die Urkunden kosten 14,00 Euro (jede weitere gleichartige Urkunde 7,00 Euro)

  • Bei persönlichen Vorsprachen sind die Gebühren bar oder per EC-Karte zu entrichten.
  • Bei formlosen schriftlichen Anforderungen kann ein Verrechnungsscheck beigefügt werden.
  • Die Gebühren können, ebenso wie bei Anforderungen per E-Mail, auch überwiesen werden auf das Konto Nr.: 100 000 444 bei der Sparkasse an Volme und Ruhr, BLZ: 45050001, Verwendungszweck "Kassenzeichen: 203599000010, Urkundenanforderung Standesamt". IBAN DE23 4505 0001 0100 0004 44, BIC WELADE3HXXX

Die Urkunden werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung übersandt. Sie müssen derzeit mit einer Bearbeitungszeit bis zu drei Wochen rechnen. Von Rückfragen bitten wir höflichst abzusehen.


Wichtiger Hinweis: Aufgrund der manuellen Übertragung der teilweise noch auf Papier geführten Register in das elektronische Personenstandsregister, kann es zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Urkunden kommen. Zusätzlich muss der Zahlungseingang kontrolliert werden.

Da die Zusendung der Urkunden erst nach Zahlungseingang erfolgt, können Sie den Zahlbeleg übermitteln, um diese zu beschleunigen.


Hinweis

Urkunden können nur von in Hagen beurkundeten Personenstandsfällen ausgestellt werden. Der Wohnsitz ist dafür nicht entscheidend.


Wenn Sie Urkunden nicht direkt über uns, sondern über Dritte anfordern, haben die dort anfallenden Kosten nichts mit der Urkundenausstellung zu tun. Beachten Sie bitte auch, dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann, da der Drittanbieter Ihre Bestellung erst weiterleiten muss.


Formulare


Häufig gestellte Fragen:

Ich wohne in Hagen, bin aber nicht hier geboren oder habe hier geheiratet. Wo erhalte ich meine Urkunde?

Urkunden bekommt man bei dem Standesamt, in dessen Bereich man geboren ist, geheiratet hat oder der Sterbefall eingetreten ist. Der Wohnsitz ist hierfür nicht entscheidend.

Ich habe eine Urkunde bestellt, sie jedoch noch nicht bekommen. Woran kann das liegen?

Die Urkunde wird erst nach Eingang der Zahlung der Gebühr übersandt. Prüfen Sie bitte, ob Sie die Zahlung veranlasst haben und senden Sie den Beleg an das Standesamt.

Kann auch jemand für mich die Urkunde abholen?

Ja, aber nur mit Vollmacht und Ausweis von Ihnen.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Standesamt Hagen -

Rathaus I, Rathausstr. 11, 58095 Hagen


Informationen zu den Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Informationen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)



Öffnungszeiten

Montag8:30 Uhr bis 12 Uhr, nur nach Terminvereinbarung
DienstagUrkunden können nur schriftlich oder online beantragt werden; bitte nutzen Sie das Anforderungsformular
Mittwoch8:30 Uhr bis 12 Uhr, nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag14:30 Uhr bis 17 Uhr, nur nach Terminvereinbarung
FreitagUrkunden können nur schriftlich oder online beantragt werden; bitte nutzen Sie das Anforderungsformular
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag in der Zeit von 11 bis 12 Uhr (außer Feiertag/Brückentag).

Ansprechpartner