Ortskundeprüfung

Durchführung von Ortskundeprüfungen für Taxi-, Mietwagen- und Krankentransportfahrer in Abhängigkeit vom Betriebssitz des Arbeitgebers


Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung wird von der Behörde des Hauptwohnsitzes des Antragstellers für die Art von Fahrzeugen erteilt, mit der er Personen befördern will (z.B. Taxen, Mietwagen, Krankenwagen). Ortskunde muss für das Gebiet nachgewiesen werden, in dem für Taxen Beförderungspflicht besteht, bzw. bei Kranken- oder Mietwagen in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern wo der Betriebssitz ist. Zuständig für die Abnahme der Prüfungen sind die jeweiligen Städte für ihr Stadtgebiet.


Ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung ist 1 Jahr gültig. Innerhalb dieses Jahres kann die Prüfung zu den o.g. Zeiten abgelegt werden. Führerscheinbewerber werden zur Prüfung vorgeladen, sobald die übrigen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind (ca. 3 - 4 Wochen nach Stellung des Antrages auf Erhalt eines Personenbeförderungsscheines). Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung ist der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle erforderlich.



Prüfungsablauf

Vor der Prüfung ist die Gebühr zu entrichten. Der Prüfungsbogen wird im Beisein des Prüflings ausgewertet, Unklarheiten werden besprochen. Pro Tag wird nur 1 Prüfung abgenommen. Wurde die Prüfung 5 x nicht bestanden, wird eine Sperrzeit von 3 Monaten verfügt. Danach kann die Prüfung erneut 5 x wiederholt werden.



Prüfungsumfang

Die Prüfung erfolgt schriftlich und ohne Hilfsmittel. Der Prüfling erhält einen Fragebogen mit 20 Straßennamen aus dem gesamten Stadtgebiet von Hagen. Diese müssen innerhalb von max. 30 Minuten den richtigen Stadtteilen zugeordnet werden bzw. die Lage ist in anderer nachprüfbarer Weise zu bezeichnen z.B. durch Angabe eines öffentlichen Gebäudes oder einer einmündenden Straße. Die Prüfung ist bestanden, wenn von den 20 Fragen mindestens 16 richtig beantwortet wurden.



Zeiten

Abweichend von den generellen Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde werden Ortskundeprüfungen nur zu folgenden Zeiten abgenommen:
  • Montags, Mittwochs und Donnerstags: 08:30 - 11:00 Uhr


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vorladungskarte (bei Führerscheinbewerbern)
  • Personenbeförderungsschein (bei auswärtigen Prüflingen)

Während der Prüfungszeit wird die Prüfung sofort abgenommen.



Gebühren

  • 1. Prüfung: 30,00 €
  • 2. Prüfung: 40,00 €
  • ab 3. Prüfung: 50,00 €

Personenbeförderungsschein

Aufnahme und Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder zur Durchführung von Ferienziel- und Ausflugsfahrten


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Mindestens 2-jähriger Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (bei Krankenkraftwagen 1 Jahr)
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (bei Krankenkraftwagen des 19. Lebensjahres)
  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Nachweis einer Ortskundeprüfung für das Stadtgebiet, in dessen Bereich der Unternehmer seinen Betriebssitz hat (s. Ortskundeprüfung)

Antrag auf Erteilung:

  • Hauptwohnsitz in Hagen
  • Persönliche Antragstellung ist erforderlich

Vorzulegen sind:

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • Nachweis über das Sehvermögen
    • bei Sehvermögen (mit Korrektur) von 100 % auf einem und mind. 80% auf dem anderen Auge durch: BESCHEINIGUNG eines Augenarztes oder Arztes für Arbeits-, Betriebsmedizin oder Arzt einer Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung oder Arzt für öffentliche Verwaltung (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig)
    • bei Unterschreitung der Werte oder sonstige Mängel durch ZEUGNIS eines Augenarztes (amtlicher Vordruck – 2 Jahre gültig)
  • Gesundheiltiche Eignung
    • ärztliche Bescheinigung (amtlicher Vordruck –1 Jahr gültig)
      Leistungsvermögen: Reaktionstest (Gutachten - 1 Jahr gültig)

Zusätzlich bei Krankenkraftwagen:
  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe (unbegrenzt gültig)

Bitte erkundigen Sie sich im Bedarfsfall beim zuständigen Mitarbeiter.



Gebühren

  • Erteilung: 55,60 €
  • Erteilung mit Umtausch alter Führerschein auf EG: 71,90 €
  • Erteilung nach vorheriger Entziehung, Versagung oder Sperre: 87,40 bis 122,40 €


Besonderheiten / Befreiungen

1.  Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung in Mietwagen, beschränkt auf Behindertentransport:
Hier ist im Ausnahmewege eine Erteilung ab 19. Lebensjahr entsprechend der Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Krankenkraftwagen möglich (jedoch ohne Erste-Hilfe-Nachweis).

2.  Ausnahmen von der Ortskundeprüfung für Mietwagen:
Sofern dieser auf Behindertentransport oder Schülerspezialverkehr oder Fahrten zu Hagener Krankenhäusern beschränkt werden soll, kann im Wege der Ausnahme auf die Ortskundeprüfung verzichtet werden.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Fahrerlaubnisbehörde -

Verwaltungsgebäude Hohenlimburg, Freiheitstr. 3, 58119 Hagen

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen