Bitte achten Sie darauf einen (Behelfs-)Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen,
wenn Sie einen Termin wahrnehmen!
Für ein Anliegen im Bürgeramt ist es notwendig, dass Sie einen Termin vereinbaren unter dem folgenden Link:
Die Termine können bis zu zwei Wochen im Voraus gebucht werden. Sollten Ihnen keine Termine angezeigt werden, sind diese bereits vergeben.
Meldebescheinigung können Sie unter folgendem Link auch online beantragen:
Meldebescheinigung (Online Antrag)
Dort müssen Sie Ihre persönlichen Daten eingegeben. Im Anschluss folgt der Bezahlvorgang. Die Gebühr von 9 Euro kann derzeit per Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden. Die Meldebescheinigung wird dann postalisch an die derzeitige Meldeadresse zugestellt.
Alternativ können Sie die Anfrage schriftlich oder per E-Mail (buergeramt@stadt-hagen.de) einreichen. Fügen Sie Ihrer Anfrage bitte einen Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Überweisungsbeleg) über die Zahlung der Gebühr in Höhe von 9 Euro bei.
Die Kontodaten der Stadt Hagen lauten:
Sparkasse Hagen
BLZ: 450 500 01
KTO: 100 000 444
IBAN DE 23450500010100000444
BIC WELADE3HXXX
Benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer, wenden Sie sich bitte an das Bundeszentralamt für Steuern unter folgendem Link:
Steuerliche Identifikationsnummer
Für die Bearbeitung der Jagd- und Fischereischeine besteht ebenfalls die Möglichkeit den Postweg zu nutzen. Unter dem nachfolgenden Link erhalten Sie hierzu nähere Informationen zur Beantragung.
Bewohnerparkausweise können Sie unter dem folgendem Link online erwerben:
Theaterkarten können zur Zeit nicht in den Bürgerämter erworben werden.
Auf Grund der Corona-Pandemie erfolgt eine eingeschränkte Platzvergabe nur über das Stadttheater Hagen.
Für die Abgabe und die Abholung von Fundsachen machen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr einen Termin unter der Rufnummer 02331/207-5776 aus.
Unter folgendem Link können Sie nachschauen, ob ihr verlorener Gegenstand bereits im Fundbüro abgegeben wurde:
Sollten Sie ein Anliegen haben, dass unter der Online-Terminvereinbarung nicht aufgeführt ist, schreiben Sie bitte eine E-Mail an buergeramt@stadt-hagen.de
Wir bitten um Verständnis
Ihr Bürgeramtsteam
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Samstagsdienst der Zulassungsbehörde im Zentralen Bürgeramt:
Zulassungsbehörde der Stadt Hagen
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Nutzen Sie unsere umfassenden Dienstleistungen aus dem Bereich der Bürgerämter wie z.B. An-, Um- und Abmeldungen, Passangelegenheiten und vieles mehr.
Wir sind (fast) immer für Sie da, - übrigens im Zentralen Bürgeramt in der Innenstadt auch samstags (ausgenommen Fundbüro).
Weitere Dienstleistungen / Informationen
Informationen zu Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes (Registerreiter "Länder, Reisen und Sicherheit")
Neuer Personalausweis
Führungszeugnisse & Gewerbezentralregisterauszüge
(Onlinebeantragung & ein neues Layout seit dem 18.02.2019)
Versorgungsamt
Weitere Dienstleistungen, die in den Bürgerämtern angeboten werden:
Standort & Erreichbarkeit
Zentrales Bürgeramt
Rathausstr. 11
58095 Hagen
Tel.: 02331 207- 5777
Öffnungszeiten
Montag | 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Formulare und Merkblätter
- Abmeldung in der Gemeinde
- Information nach Art. 13 DS-GVO - Personalausweisrecht
- Information nach Art. 13 DS-GVO - Passrecht
- Anmeldung in der Gemeinde
- Anzeige über den Verlust eines Reisepasses/Personalausweises
- Anzeige über den Verlust des Kinderausweises/Kinderreisepasses
- Erklärung des Hauptwohnsitzes
- Erklärung von Getrenntlebenden
- Information gem. Art 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
- Schriftliche Zustimmung zur Ausstellung eines Personalausweises
- Schriftliche Zustimmung zur Ausstellung eines Reisepasses
- Schriftliche Zustimmung zur Ausstellung eines Kinderreisepasses
- Ummeldung in der Gemeinde
- Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
- Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz)