Ausnahmeerlaubnis Landesimmissionsschutzgesetz


Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (außer Gaststätten und Gewerbebetriebe) für besondere Veranstaltungen (z.B. Sommerfest)


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Formloser Antrag (was, wann, wo).
  • Beurteilung des Veranstaltungsortes aus ordnungsbehördlicher Sicht unter Berücksichtigung der Regelungen des Landesimmissionsschutzgesetzes.
  • Es wird darum gebeten, den Antrag spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.

Gebühren

  • 10 EUR bis 325 EUR

Besonderheiten / Befreiungen

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle empfohlen.

Lärmbelästigungsbeschwerde

Entgegennahme von Beschwerden über Lärmbelästigungen


Das Ordnungsamt führt aufgrund der eingehenden Beschwerde Ermittlungen sowie ordnungsbehördliche Maßnahmen durch und ahndet festgestellte Ordnungswidrigkeiten. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle empfohlen.


Lärm durch Geräte:

Die Nutzung von Maschinen und Geräten ist durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 geregelt.


  • Rasenmäher mit Elektro- oder Benzinmotor dürfen grundsätzlich nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden.
  • Freischneider, Grastrimmer / Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen grundsätzlich nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr betrieben werden.
  • An Sonn- und Feiertagen dürfen diese Geräte ebenfalls nicht genutzt werden.

Diese Regelung bezieht sich auf reine, allgemeine und besondere Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete. Achten Sie beim Kauf von Gartengeräten auf das Umweltzeichen. Es zeichnet besonders lärmarme Geräte aus.


Lärm durch Baden und Duschen:
Baden oder duschen können Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit. Das Geräusch ein- und ablaufenden Wassers halten Gerichte für normale Wohngeräusche, die auch während der Ruhezeiten hingenommen werden müssen. In der Nachtzeit sollte aber aus gebotener Rücksichtnahme das Duschen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Auch kann das Befüllen der Badewanne durch eine hineingelegte Brause geräuschärmer erfolgen. Das Wasser kühlt sich dabei auch nicht so schnell ab.


Kinderlärm:
Kinder dürfen ihren Bewegungsdrang und ausgelassenen Spieltrieb ausleben. Das gilt auch für die Ruhezeiten. Das soll aber nicht heißen, dass Kinder grundsätzlich immer lärmen dürfen. Einzelfälle von Ruhestörungen müssen hier bei Beschwerden der Nachbarn geprüft werden.


Feste feiern:

Zwar soll man die Feste feiern, wie sie fallen. Aber vergessen Sie alles, was Sie über "einmal im Monat ist erlaubt" gehört haben. Nur spezielle Anlässe wie Hochzeit oder Jahreswechsel werden von manchen Gerichten akzeptiert. Aber selbst dann darf die Nacht nicht zum Tag werden.


Wenn Sie feiern wollen, informieren Sie die Nachbarn lieber vorher. Das Verständnis steigt dann meist und Beschwerden gehen gegen Null, wenn Sie die Hausgenossen zum Mitfeiern einladen.


Lärm durch Heimwerken:

Heimwerken ist erlaubt. Allerdings sind während der Ruhezeiten nur Arbeiten durchzuführen, die in der Nachbarschaft nicht zu hören sind.



Lärm durch Musik hören:

Beim Musik hören haben Sie sich immer, also nicht nur während der Ruhezeiten, auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Darüberhinausgehende Lautstärken überschreiten tagsüber in der gestörten Wohnung den Schallpegel von ca. 40 dB (A). Das ist z. B. der Fall, wenn das nachbarliche Musizieren in der eigenen Wohnung so laut zu hören ist, wie z. B. ein reges Gespräch. Was nutzt die eigene Hi-Fi-Stereoanlage, wenn das im Radio übertragene Violinenkonzert von pochendem Hartrockrhythmus aus der Nachbarwohnung untermalt wird? Deswegen üben Sie Rücksicht am Lautstärkeregler!


Beachten Sie dabei bitte, dass es Menschen gibt, die sich tagsüber auch durch Geräusche unter dem Wert von 40 dB (A) gestört fühlen. Jeder empfindet anders. Insofern kann es in der eigenen Wohnung bei fremden Lautstärken unter dem genannten Schallpegel auch zu individuellen Ermessensentscheidungen kommen. Bevor Sie dann den offiziellen Weg einer Lärmbelästigungsbeschwerde einschlagen, ist die direkte Ansprache, wie auch bei anderen Anlässen, zunächst vorzuziehen.


Lärm durch Musizieren:

Sofern Sie beim Musizieren selbst Hand anlegen, lässt sich je nach Instrument die Geräuschentwicklung nicht auf Zimmerlautstärke begrenzen. Deswegen sind die Nachbarn hier zu Toleranz verpflichtet. Die Gerichte wissen, dass nur Übung den Meister macht, wobei die Spielzeit im Einzelnen vom Instrument und den jeweiligen Umständen abhängig sein sollte. Aber selbst Mozarts "Kleine Nachtmusik" dürfen Sie nur außerhalb der Ruhezeiten darbieten.


Download: Lärmbroschüre des Umweltministeriums NRW (keine Broschüre zu finden)

Luftsportveranstaltung


Ausstellung der erforderlichen Stellungnahme für die Beantragung einer Genehmigung zur Durchführung einer Luftsportveranstaltung für den Veranstalter zum Einreichen bei der Bezirksregierung Münster (Genehmigungsbehörde).


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Formloser Antrag an die o.g. Fachdienststelle
  • Lageplan
  • Einverständnis des Grundstückseigentümers
  • Das Start-Landegelände wird vor Ort geprüft (Sicherheitsaspekte)

Gebühren

Keine


Besonderheiten / Befreiungen

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle empfohlen. Die Erlaubnis wird durch die Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Münster) erteilt.

Unterbringung und Freiheitsentziehung nach dem PsychKG


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Eine unfreiwillige Unterbringung nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten ist eine Freiheitsentziehung. Diese wird grundsätzlich von dem zuständigen Amtsgericht angeordnet. Sie setzt einen Antrag der zuständigen Stelle voraus. Dieser Antrag kann bei Vorliegen eines entsprechenden fachärztlichen Gutachtens gestellt werden. Bei Vorliegen von Gefahr im Verzuge kann die örtliche Ordnungsbehörde die Zwangseinweisung ohne vorherige gerichtliche Entscheidung, die jedoch unverzüglich nachzuholen ist, vornehmen. In der Regel meldet die Polizei/Feuerwehr Bürger, die zu ihrem Schutz in ein Krankenhaus zwangseingewiesen werden müssen. Auch der sozialpsychiatrische Dienst beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen meldet Bürger, die zu ihrem Schutz eingewiesen werden müssen. Einweisungsklinik für Hagen ist die geschlossene Abteilung im Johannes-Hospital in Boele.


Besonderheiten / Befreiungen

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Ordnungsbehördliche Außendienste und Aufgaben -

Böhmerstr. 1 (2. Etage), 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4859

Telefax: 02331 207-2747

Öffnungszeiten

Montag14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag14:30 - 17:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Freitag08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen