öffentlich-rechtliche Namensänderung
Achtung, neue Öffnungszeiten! Dienstags geschlossen, Termine nur nach Vereinbarung.Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz
- Beratung hinsichtlich Vor- und Familiennamensänderungen
- Bearbeitung und Entscheidung bei Anträgen auf Vornamensänderung
- Bearbeitung und Entscheidung bei Anträgen auf Familiennamensänderung
Voraussetzungen:
- Wohnsitz in Hagen
- deutsche Staatsangehörigkeit oder besonderer Status
- Unbescholtenheit
Unterlagen:
- beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister
- evtl. Ehe- oder Heiratsurkunde bzw. Registerauszug
- aktuelles Führungszeugnis ab 14. Lebensjahr
- bei eingebürgerten Ausländern: Einbürgerungsurkunde
- bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Gebühren
Die Gebühren sind abhängig vom Einkommen des Antragstellers und von dem Umfang des Verwaltungsaufwandes.
Besonderheiten / Befreiungen
Art und Umfang sowie Ablauf der Namensänderung richten sich nach dem individuellen Einzelfall. Weitere Informationen können daher nur durch die o.g. Stelle erteilt werden.
Namenserklärung
Entgegennahme und Beurkundung von Namenserklärungen nach dem BGB ( z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Eheauflösung)
Es gibt folgende Arten von Namenserklärungen
- Wiederannahme des Geburtsnamens nach Eheauflösung
- Bestimmung eines Ehenamens (insbesondere auch nach Eheschließung im Ausland)
- Hinzufügung oder Anfügung des Geburtsnamens (oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen) an den Ehenamen
- Widerruf der Erklärung zur Hinzufügung oder Anfügung des Geburtsnamens (oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen) an den Ehenamen
- Namenserklärung nach Art. 47 EGBGB (Angleichung). Personen, die einen Namen nach ausländischem Recht erworben haben, können, wenn sich ihre Namensführung künftig nach deutschem Recht richtet (z.B. durch Einbürgerung), durch Erklärung ihren Namen dem deutschen Recht anpassen. (z.B. Bestimmung von Vor- und Familiennamen, Wegfall von Mittelnamen oder Vatersnamen, deutschsprachige Form eines Familiennamens etc.)
- Namenserklärung nach § 94 BVFG. Spätaussiedler können durch Erklärung ihren Namen ändern (z.B. Ablegen von Namensbestandteilen, die das deutsche Namensrecht nicht vorsieht, deutschsprachige Form des Familiennamens etc.)
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Wiederannahme des Geburtsnamens bei Eheaufllösung:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- evtl. Sterbeurkunde des Ehepartners
Bestimmung eines Ehenamens (insbesondere auch nach Heirat im Ausland):
- Vorsprache beider Ehegatten
- Heiratsurkunde oder Abschrift des Familienbuches
Hinzufügung oder Anfügung des Geburtsnamens an den Ehenamen bzw Widerruf dieser Erklärung:
- Heiratsurkunde oder Abschrift des Familienbuches
Erklärung nach § 94 BVFG:
- Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
Gebühren
- Die Erklärung nach § 94 BVFG ist gebührenfrei.
- Bei allen übrigen Erklärungen werden Gebühren in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
- Bescheinigungen über Namensänderungen kosten 10,00 Euro.
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personanstandswesen
- Standesamt Hagen -
Rathaus I, Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Information zu den Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Öffnungszeiten
Montag | Termine nur nach Vereinbarung, bitte nutzen Sie vorangig die Kontaktaufnahme über email: standesamt@stadt-hagen.de |
Dienstag | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | Termine nur nach Vereinbarung |
Donnerstag | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag | Termine nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Ansprechpartner
- A - D
Frau Eisel, Tel 02331 207-2231
Rathaus I, Zimmer B. 117 - E - M
Frau Hasslinger, Tel. 02331 207-2820
Rathaus I, Zimmer B. 116 - N - Z
Herr Mielke, Tel 02331 207-2956
Rathaus I, Zimmer B. 115