Kratfahrzeugzulassung KFZ-Zulassung https://services.hagen.de/kfz-anmeldung/#/
Stadt Hagen - Zulassungsbehörde
Rathausstraße 11 58095 Hagen

Zulassungsbehörde



Für ein Anliegen in der Zulassungsbehörde ist es nötig, dass Sie einen Termin vereinbaren unter dem folgenden Link: Terminvergabe online



Termine können mehrere Wochen im Voraus gebucht werden. Sollten keine Termine angezeigt werden, sind diese bereits vergeben. Termine werden grundsätzlich nicht mehr per Telefon oder per Mail vergeben. Durch die Terminvergabe online können mehr Termine als bisher angeboten werden und das Beantragen eines Termins wird auf diese Weise erleichtert.


Einen Antrag sowie den Verlängerungsantrag der 06er- und 07er-Kennzeichen können Sie hier stellen: Direkt-Kontakt zur Zulassungsbehörde

Die Terminvergabe erfolgt durch die Sachbearbeiterin.



i-Kfz

Das Service-Portal für Kfz.-Zulassungen, Ab- und Ummeldungen der Stadt Hagen: internetbasierte Kfz-Zulassung


Im Rahmen dieses Kfz.-Service-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge zum Kfz.-Zulassungswesen der Stadt Hagen online zu erfassen. Allerdings bezieht sich diese Möglichkeit nur auf Fahrzeuge, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

So können Fahrzeuge nur außer Betrieb gesetzt werden, wenn sie ab dem 01.01.2015 zugelassen und die zu entwertenden Kennzeichenschilder nach dem 01.01.2015 zugeteilt und gesiegelt wurden.

Umschreibungen können nur vorgenommen werden, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II mit einem Sicherheitscode ausgestattet ist. Zulassungsbescheinigungen Teil II werden erst seit 2018 mit diesem Code ausgegeben.

Sie können die Anträge ausschließlich unter Verwendung eines Personalausweises mit Internet-Funktion/ mit freigeschalteter eID-Funktion und an Ihrem Computer angeschlossenen Kartenleser verwenden, damit dieser Vorgang komplett online vorgenommen werden kann. Dazu wird es im weiteren Verlauf auch notwendig sein, Kreditkarten-Informationen bereitzuhalten, da diese für die Bezahlung des Antrags notwendig werden.

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer zwingend vorgeschrieben

Im Zuge der Einführung des europaweit einheitlichen Zahlungsverkehrs (SEPA) zum 01.02.2014 wurde auch im Zulassungsverfahren das SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt.

Seit dem 30.01.2014 ist die Vorlage von SEPA - Lastschriftmandaten zwingend vorgeschrieben.

Fahrzeughaltern von mindestens 30 steuerpflichtigen Fahrzeugen kann auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt in Dortmund, Semerteichstr. 47 - 49, 44147 Dortmund, die „Großkundeneigenschaft“ zuerkannt werden.

Aufgrund der Großkundeneigenschaft sind die entsprechenden Fahrzeughalter davon befreit, bei jeder Fahrzeugzulassung ein neues SEPA - Lastschriftmandat vorzulegen.

Ab dem 30.01.2014 verwenden Sie bitte nur noch das nebenstehende Formular SEPA-Lastschriftmandat mit der dazugehörigen Zulassungsvollmacht.

Standort & Erreichbarkeit

Zulassungsbehörde

Freiheitstr. 3

58119 Hagen

Öffnungszeiten

Montag8:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag8:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Mittwoch8:00 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag8:00 - 11:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen