Fahrerkarte
Die Fahrerkarte wird benötigt für die Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Sie kommt in den EU-Kontrollgeräten in LKW´s zum Einsatz und ersetzt die alte Diagramm-Tachoscheibe.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur für die Ausstellung der FAHRERKARTE zuständig.
Die "Unternehmer-" und "Werkstattkarte" wird nicht von den örtlichen Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt.
Hierfür ist zuständig:
- Staatliches Amt für Arbeitsschutz
Ruhrallee 1 - 3, 44139 Dortmund
Tel. 0231/541-5637 und -5345.
Ausschließlich diese Behörde ist Ansprechpartner für alle Arten von Ausnahmegenehmigungen bezüglich der digitalen Kontrolgeräte und deren Karten.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
persönliche Vorsprache mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild, Format 35 x 45 mm
- EU-Kartenführerschein (wenn noch nicht vorhanden, muss der alter Führerschein zunächst umgetauscht werden)
Gebühren
- Fahrerkarte 41,00 €
- Fahrerkarte 44,00 € (bei Direktversand durch das Kraftfahrt-Bundesamt)
- mit Umtausch in EU-Kartenführerschein zusätzlich 24,00 €
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Fahrerlaubnisbehörde -
Verwaltungsgebäude Hohenlimburg, Freiheitstr. 3, 58119 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Formulare und Merkblätter
- Antrag auf Ausnahme-Prüfung
- Antrag auf einen internationalen Führerschein
- Antrag auf Ersatzführerschein
- Antrag auf Fahren ab 17 (Angaben der Begleitperson)
- Antrag auf Fahren ab 17 (Zustimmung des ges. Vertreters)
- Antrag auf Führerschein
- Antrag auf Umtausch Führerschein
- Übersicht der Führerscheinklassen