Fahrerkarte

Die Fahrerkarte wird benötigt für die Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Sie kommt in den EU-Kontrollgeräten in LKW´s zum Einsatz und ersetzt die alte Diagramm-Tachoscheibe.


Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur für die Ausstellung der FAHRERKARTE zuständig.


Die "Unternehmer-" und "Werkstattkarte" wird nicht von den örtlichen Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt.


Hierfür ist zuständig:
  • Staatliches Amt für Arbeitsschutz
    Ruhrallee 1 - 3, 44139 Dortmund
    Tel. 0231/541-5637 und -5345.

Ausschließlich diese Behörde ist Ansprechpartner für alle Arten von Ausnahmegenehmigungen bezüglich der digitalen Kontrolgeräte und deren Karten.



Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

persönliche Vorsprache mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Lichtbild, Format 35 x 45 mm
  • EU-Kartenführerschein (wenn noch nicht vorhanden, muss der alter Führerschein zunächst umgetauscht werden)


Gebühren

  • Fahrerkarte 41,00 €
  • Fahrerkarte 44,00 € (bei Direktversand durch das Kraftfahrt-Bundesamt)
  • mit Umtausch in EU-Kartenführerschein zusätzlich 24,00 €

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Fahrerlaubnisbehörde -

Verwaltungsgebäude Hohenlimburg, Freiheitstr. 3, 58119 Hagen

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen