Abteilung Statistik und Wahlen

Viele Wege führen zu einer Entscheidung, zahlreiche verlaufen über die Statistik. Aus diesem Grund gibt es bei der Stadtverwaltung Hagen mit der Abteilung Statistik und Wahlen eine zentrale Stelle, die sich mit Statistiken und Erhebungen beschäftigt.


An den hier aufbereiteten und schließlich veröffentlichten Daten lassen sich viele Entwicklungen ablesen. Zahlen beschreiben die zeitlichen Veränderungen, geben Auskunft über die innerstädtischen Strukturen und zeigen, wie Hagen im Vergleich zu anderen Städten dasteht. Die Statistiken bieten einen informativen Einblick unter anderem in die Themenbereiche Bevölkerung, Wirtschaft, Bau- und Wohnungswesen, Verkehr, Bildung, Rechtspflege, Kulturelles Geschehen, Gesundheits- und Sozialwesen.


Bei Bedarf fragen Sie einfach nach, ob zu Ihren Fragen Daten hier vorliegen oder beschafft werden können.


Ein weiteres Aufgabengebiet sind Umfragen, deren Ergebnisse für die Fachbereiche als Planungsgrundlage dienen können.

Aktuelles

EUROPAWAHL AM 9. JUNI 2024


Wenn Sie ihr Wahllokal bei der Europawahl vorab schon suchen möchten, können Sie gerne den aktuellen Wahllokalfinder zur Europawahl 2024 nutzen sowie verschiedene Daten über das Open Data Angebot des Votemanagers abrufen.


Den aktuellen Musterstimmzettel für die Europawahl 2024 finden Sie hier.


Aktuelle Bekanntmachungen / Pressemitteilungen


29.04.2024: Pressemitteilung Europawahl 2024: Informationen rund um die Briefwahl


Schulungen für Wahlhelfer*innen


Hier finden Sie den aktuellen Leitfaden für Wahlhelfer*innen für die Europawahl 2024.


Informationen für Wahlhelfer*innen


Am 09.06.2024 ist Europawahl. Dafür werden ca. 1.300 wahlberechtigte Personen, die am Wahlsonntag in den Hagener Wahllokalen für den reibungslosen Ablauf sorgen, gesucht.


Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind zur Durchführung von Wahlen unerlässlich. Sie sind die wichtigsten Träger*innen des Wahlverfahrens. Dabei sind sie für die meisten Wählerinnen und Wähler im Wahllokal die Ansprechperson vor Ort.


Was müssen Sie für die Tätigkeit mitbringen?

Sie müssen wahlberechtigt sein, d. h.:

  • Sie sind am Wahltag mindestens 16 Jahre alt (unter 18 Jahren nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten).
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Sie haben eine Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger).
  • Sie haben Ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. halten sich dort für gewöhnlich auf.
  • Sie sind nicht per Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Was sind die allgemeinen Aufgaben?

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Überprüfung von Wahlscheinen
  • Ausgabe des Stimmzettels
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Ggfs. Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
  • Zählung der Wähler und Wählerinnen
  • Zählung der Stimmen
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
  • Feststellen und Festhalten des Wahlergebnisses in einer Niederschrift (Vordruck ausfüllen)

Der Einsatz am Wahlsonntag findet im Wahllokal in der Zeit von 07:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr statt. Dabei müssen, jeweils nach Absprache, drei Wahlvorstände gleichzeitig vor Ort sein. Ab 18:00 Uhr muss der Wahlvorstand vollzählig für die Auszählung anwesend sein.

Bei der Auszählung der Briefwahl von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr ist der Wahlvorstand von Anfang an vollzählig.


Für Ihr Engagement erhalten Sie eine angemessene Aufwandsentschädigung, ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Die Höhe der Entschädigung unterscheidet sich nach Ihrer Funktion im Wahlvorstand und Auszählungsart (Urnenwahl oder Briefwahl).


Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de).




Über unser Onlineformular können Sie sich verbindlich anmelden oder Sie senden uns eine E-Mail unter wahlen@stadt-hagen.de mit den Angaben zur Ihrer Person (Name, Vorname, Adresse, Geb.-Datum) und Ihrem Wunscheinsatzort.


Bei Fragen zu der Tätigkeit wenden Sie sich bitte direkt an:

Monika Schulte

Durchwahl: 02331 207 - 4513

E-Mail: monika.schulte@stadt-hagen.de


oder postalisch an:

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abteilung Statistik und Wahlen

Monika Schulte

Freiheitstr. 3

58119 Hagen


Aktuelles Straßenverzeichnis

Im aktuellen Straßenverzeichnis finden Sie die Straßennamen in der amtlichen Schreibweise, die Hausnummern, die Straßenschlüssel, die statistischen Bezirke, die Stadtteile, die Postleitzahlen sowie die Schiedsamtsbezirke.





Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abteilung Statistik und Wahlen

Freiheitstr. 3, 58119 Hagen

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Sonntaggeschlossen