Taxierstgenehmigung

Ersterteilung einer Genehmigung für das Führen von Taxen bzw.Mietwagen (Unternehmerkonzession)


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • polizeiliches Führungszeugnis (persönlich beim Bürgeramt zu beantragen)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (persönlich beim Bürgeramt zu beantragen)
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Überprüfung der steuerlichen und sonstigen Zuverlässigkeit des Betriebes/Unternehmers
    • vom Finanzamt
    • von der Stadtkasse
    • von der Krankenkasse (falls Fahrer beschäftigt sind)
    • der Berufsgenossenschaft

Gebühren
  • 300 EUR

Besonderheiten / Befreiungen

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung ist der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle erforderlich. Einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- oder Mietwagenverkehr haben diejenigen, die die gesetzlichen Voraussetzungen, die sich für alle Verkehrsformen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) richtet, erfüllen. Der Antrag ist in der Gemeinde zu stellen, in der das Unternehmen eröffnet werden soll.


Zusätzliche Informationen erteilen:

  • Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs NRW e.V., Westfalendamm 78, 44141 Dortmund, Telefon: 0231 528227
  • Südwestfälische Industrie- und Handelskammer, Bahnhofstr. 18, 58095 Hagen, Telefon: 02331 3901

Taxiverlängerung

Verlängerung einer Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • polizeiliches Führungszeugnis (persönlich beim Bürgeramt zu beantragen)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (persönlich beim Bürgeramt zu beantragen)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Überprüfung der steuerlichen und sonstigen Zuverlässigkeit des Betriebes/Unternehmens
    • vom Finanzamt
    • von der Stadtkasse
    • von der Krankenkasse (falls Fahrer beschäftigt wird)
    • von der Berufsgenossenschaft

Gebühren

  • Verlängerung einer Taxigenehmigung um weitere fünf Jahre = 150 €
  • Verlängerung einer Mietwagengenehmigung um weitere fünf Jahre mit einem Fahrzeug = 60 €
  • für jedes weitere Fahrzeug im gleichen Verfahren = 40 bzw. 30 €

Besonderheiten / Befreiungen

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der o.g. Fachdienststelle empfohlen.

Taxenbetriebsentziehung

Durchführung des Entziehungsverfahrens von Genehmigungen für den Taxiverkehr bzw. Mietwagenverkehr


Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Es wird der direkte Kontakt mit der o.a. Dienststelle empfohlen.

Taxihalteplätze

Festlegung von Taxi-Halteplätzen


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
  • Formloser Antrag mit kurzer Begründung.

Taxi-Halteplätze werden durch amtliche Verkehrsbeschilderung gekennzeichnet. Taxi-Halteplätze werden in der Regel aufgrund von Vorschlägen der Taxi-Vereinigung zusammen mit deren Vertretern vor Ort überprüft und festgelegt. Hier ist der Fachbereich für Grünanlagen und Straßenbetrieb (Straßenbaulastträger) sowie der Polizeipräsident zu beteiligen.