Aufenthalt

Blaue Karte EU

Erteilung einer "Blue Card"


Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie den Zugang hochqualifizierter Ausländer zum Arbeitsmarkt in Deutschland erleichtet. Das Gesetz ist am 01.08.2012 in Kraft getreten. Ziel ist, dem prognostizierten Fachkräftemangel entgegenzuwirken.


Die "Blaue Karte EU" wird an Ausländer, die nicht EU-Bürger sind, zunächst als befristeter Aufenthaltstitel für ein bis vier Jahre in Abhängigkeit vom Arbeitsvertrag und der Passgültigkeit erteilt.


Hinweis: Akademiker, die im Bundesgebiet nach einer adäquaten Anstellung suchen möchten, können von der Auslandsvertretung bereits ein auf 6 Monate befristetes Visum erhalten.



Voraussetzungen

Eine Blaue Karte EU nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer der Qualifikation angemessenen Beschäftigung erteilt, wenn

  • ein deutscher, ein anerkannter ausländischer oder ein dem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss nachgewiesen wird und
  • eine erforderliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt und
  • das vereinbarte Gehalt mindestens bei 50.800 € liegt. (Ausnahme in 2017 für Mangelberufe 39.624 €, derzeit z.B. Ingenieure, Ärzte, IT-Spezialisten)

Darüberhinaus muss der Antragsteller die Regelerteilungsvoraussetzungen erfüllen.


Eine Erteilung ist ausgeschlossen

  • wenn im Heimatland des Antragstellers ein Mangel an qualifizierten Arbeitnehmern in der Berufsgruppe besteht oder
  • wenn der Antragsteller in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein humanitäres Aufenthaltsrecht (z.B. als Flüchtling) oder eine Duldung besitzt oder beantragt hat (Ausnahme § 23 Abs. 2 AufenthG)


notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte EU kann formlos gestellt werden. Sie können aber auch das vorbereitete Antragsformular nutzen. Mit Ihrem Antrag sind folgende Unterlagen (generell im Original und mit einer Kopie) vorzulegen:

  • 1 biometrietaugliches Lichtbild
  • Qualifikationsnachweis
  • Nationalpass
  • Nachweis über die Größe der Wohnung (Mietvertrag oder Wohnraumerklärung)
  • Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit Stellenbeschreibung
  • Weitere Unterlagen können erforderlich sein und werden dann entsprechend angefordert

Sofern der Nachweis der Anerkennung oder Vergleichbarkeit eines ausländischen Hochschulabschlusses nicht bereits im Visaverfahren erfolgt ist, können die zuständigen deutschen Behörden für die Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses über den Link Anerkennungs- und Beratungsstellen ermittelt werden. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn kann gegen eine Gebühr von 100 € eine Zeugnisbewertung zum Nachweis der Vergleichbarkeit erstellen. Nähere Informationen erhalten Sie unter ZAB.




Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung einer Blauen Karte EU als elektronischem Aufenthaltstitel beträgt 100,00 Euro.



Besonderheiten / Befreiungen

Inhabern der Blauen Karte EU wird bereits nach 21 anrechenbaren Beschäftigungsmonaten eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn neben weiteren Voraussetzungen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1 GER) nachgewiesen werden.


Ehepartner von Inhabern der Blauen Karte EU sind vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise befreit und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist ihnen gestattet.