Eheschließungen
Wichtiger Hinweis:
Die Anmeldung zur Eheschließung muss immer beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen werden. Sollten Sie in Hagen wohnen, aber nicht hier heiraten, nutzen Sie bitte bevor Sie Unterlagen einreichen unseren Direktkontakt.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem Trautermin komplett vorliegen, da ansonsten der reservierte Termin nicht zugesichert werden kann.
Die Teilnehmerzahl bei Trauungen ist abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit. Sie liegt aktuell bei 50 Personen im Trauzimmer Hagen, die anderen Trauorte variieren.
Ehefähigkeitszeugnis
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für die Eheschließung im Ausland
Das Ehefähigkeitszeugnis wird häufig für Eheschließungen im Ausland benötigt. Es wird für deutsche Staatsangehörige ausgestellt und bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden Unterlagen von beiden Verlobten benötigt. Welche Unterlagen dies im Einzelfall sind, erfragen Sie bitte bei bei den Ansprechpartnern.
Gebühren
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden Gebühren in Höhe von 40,00 € oder 75,00 € (bei Auslandsbeteiligung) erhoben.
Besonderheiten / Befreiungen
Da für das Ehefähigkeitszeugnis verschiedene Unterlagen von beiden Verlobten benötigt werden, wenden Sie sich bitte frühzeitig vor der geplanten Heirat an die og. zuständige Stelle.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Standesamt Hagen -
Rathaus I, Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Information zu den Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Öffnungszeiten
Montag | nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Ansprechpartner
Hinweis:Die Buchstabenzuordnung richtet sich nach dem Nachnamen des Mannes bzw. bei gleichgeschlechtlichen Paaren nach dem älteren Partner.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag in der Zeit von 11 bis 12 Uhr (außer Feiertag/Brückentag).
- F, O, P, U,W
Herr Kremser. Tel 02331-207 3546
Rathaus I, Zimmer B. 111
Direktkontakt - E, T, Y
Frau Engel, Tel 02331-207 2238
Rathaus I, Zimmer B. 118
Direktkontakt - C, S
Frau Kopitz, Tel 02331-207 3550
Rathaus I, Zimmer B. 114
Direktkontakt - G, H, N
Herr Herbold, Tel. 02331-207 2598
Rathaus I, Zimmer B. 113
Direktkontakt - B
Frau Graß-Feldmeier, Tel. 02331-207 2955
Rathaus I, Zimmer B. 108
Direktkontakt - D, L Dienstag bis Donnerstag
Frau Krause, Tel. 02331-207 3510
Rathaus I, Zimmer B.108
Direktkontakt - M, R
Frau Stampka, Tel. 02331-207 3549
Rathaus I, Zimmer B. 110
Direktkontakt - A, I, V .Kontakt über Frau Engel
NN, Tel. 02331-207 2628
Rathaus I, Zimmer B. 109 - J, K, Q, X, Z
Frau Onwuli, Tel. 02331 207-3542
Rathaus I, Zimmer B.112
Direktkontakt