Eheschließungen


Wichtiger Hinweis:

Die Anmeldung zur Eheschließung muss immer beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen werden. Sollten Sie in Hagen wohnen, aber nicht hier heiraten, nutzen Sie bitte bevor Sie Unterlagen einreichen unseren Direktkontakt.


Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem Trautermin komplett vorliegen, da ansonsten der reservierte Termin nicht zugesichert werden kann.


Die Teilnehmerzahl bei Trauungen ist abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit. Sie liegt aktuell bei 50 Personen im Trauzimmer Hagen, die anderen Trauorte variieren.

Ehefähigkeitszeugnis

Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für die Eheschließung im Ausland


Das Ehefähigkeitszeugnis wird häufig für Eheschließungen im Ausland benötigt. Es wird für deutsche Staatsangehörige ausgestellt und bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.



Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden Unterlagen von beiden Verlobten benötigt. Welche Unterlagen dies im Einzelfall sind, erfragen Sie bitte bei bei den Ansprechpartnern.



Gebühren

Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden Gebühren in Höhe von 40,00 € oder 75,00 € (bei Auslandsbeteiligung) erhoben.



Besonderheiten / Befreiungen

Da für das Ehefähigkeitszeugnis verschiedene Unterlagen von beiden Verlobten benötigt werden, wenden Sie sich bitte frühzeitig vor der geplanten Heirat an die og. zuständige Stelle.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Standesamt Hagen -

Rathaus I, Rathausstr. 11, 58095 Hagen


Information zu den Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Information zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Öffnungszeiten

Montagnur nach Terminvereinbarung
Dienstagnur nach Terminvereinbarung
Mittwochnur nach Terminvereinbarung
Donnerstagnur nach Terminvereinbarung
Freitagnur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Ansprechpartner

Hinweis:Die Buchstabenzuordnung richtet sich nach dem Nachnamen des Mannes bzw. bei gleichgeschlechtlichen Paaren nach dem älteren Partner.

Direktkontakt

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag in der Zeit von 11 bis 12 Uhr (außer Feiertag/Brückentag).

  • F, O, P, U,W
    Herr Kremser. Tel 02331-207 3546
    Rathaus I, Zimmer B. 111
    Direktkontakt
  • E, T, Y
    Frau Engel, Tel 02331-207 2238
    Rathaus I, Zimmer B. 118
    Direktkontakt
  • C, S
    Frau Kopitz, Tel 02331-207 3550
    Rathaus I, Zimmer B. 114
    Direktkontakt
  • G, H, N
    Herr Herbold, Tel. 02331-207 2598
    Rathaus I, Zimmer B. 113
    Direktkontakt
  • B
    Frau Graß-Feldmeier, Tel. 02331-207 2955
    Rathaus I, Zimmer B. 108
    Direktkontakt
  • D, L Dienstag bis Donnerstag
    Frau Krause, Tel. 02331-207 3510
    Rathaus I, Zimmer B.108
    Direktkontakt
  • M, R
    Frau Stampka, Tel. 02331-207 3549
    Rathaus I, Zimmer B. 110
    Direktkontakt
  • A, I, V
    Frau Fischer, Tel. 02331-207 2628
    Rathaus I, Zimmer B. 109
    Direktkontakt
  • J, K, Q, X, Z
    Frau Onwuli, Tel. 02331 207-3542
    Rathaus I, Zimmer B.112
    Direktkontakt