Eheschließungen
Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland
Nach einer Eheschließung im Ausland kann die Nachbeurkundung der Eheschließung beantragt werden. Damit kann die Eheschließung und die Namensführung mittels einer deutschen Personenstandsurkunde nachgewiesen werden.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Der Antragsteller muss deutscher Staatsangehöriger sein.
Es ist vom Einzelfall abhängig, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen . Bitte erkundigen Sie sich bei der og. zuständigen Stelle.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personanstandswesen
- Standesamt Hagen -
Rathaus I, Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Information zu den Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Öffnungszeiten
Montag | Termine nur nach Vereinbarung, bitte nutzen Sie vorangig die Kontaktaufnahme über email: standesamt@stadt-hagen.de |
Dienstag | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | Termine nur nach Vereinbarung |
Donnerstag | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag | Termine nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Ansprechpartner
- A - D
Frau Eisel, Tel 02331 207-2231
Rathaus I, Zimmer B. 117 - E - M
Frau Hasslinger, Tel. 02331 207-2820
Rathaus I, Zimmer B. 116 - N - Z
Herr Mielke, Tel 02331 207-2956
Rathaus I, Zimmer B. 115
Die Buchstabenzuordnung richtet sich nach dem Nachnamen des Mannes.