Eheschließungen
Namensführung in der Ehe
Die Namensführung in der Ehe richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Wird keine namensrechtliche Erklärung abgegeben, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen.
- Ehename
Die Ehegatten können durch eine gemeinsame Erklärung entweder den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung kann bei der Eheschließung oder auch zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt abgegeben werden. Die Bestimmung des Ehenamens ist unwiderruflich.
- Doppelname
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen und damit einen Doppelnamen (mit Bindestrich) führen. Es ist nicht möglich, dass beide Ehegatten den Doppelnamen führen. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Hinzufügung kann jederzeit widerrufen werden.
- Namensführung gemeinsamer Kinder
Ein gemeinsames Kind, das noch keine fünf Jahre alt ist, erhält den Ehenamen der Eltern automatisch. Ist das Kind älter, muss es sich der Namensänderung durch eine Erklärung anschließen. Die Eltern geben diese Erklärung für das Kind im Rahmen der gesetzlichen Vertretung ab. Ist das Kind mindestens 14 Jahre alt, so kann es die Anschlusserklärung nur selbst mit Zustimmung der Eltern abgeben.
Führen die Eltern keinen Ehenamen und wird die gemeinsame Sorge für das Kind durch die Eheschließung erstmalig begründet, so können sie innerhalb von 3 Monaten nach der Eheschließung den Geburtsnamen des Kindes neu bestimmen.
Einer oder beide Ehegatten sind ausländische Staatsangehörige
Grundsätzlich führt in der Ehe jeder Ehegatten seinen Namen nach dem Recht des Staates, dem er angehört. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit z.B. deutsches Recht zu wählen, wenn einer der Ehegatte deutscher Staatsangehöriger ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Da die Namensführung nach ausländischem Recht vom Einzelfall abhängig ist, bitte ich in diesen Fällen mit den og. Ansprechpartnern Kontakt aufzunehmen.
Gebühren
Die Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens ist in Zusammenhang mit der Eheschließung gebührenfrei. Wird die Erklärung später abgegeben, fallen Gebühren in Höhe von 25,00 Euro an. Gleiches gilt für die Bestimmung eines Doppelnamens.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Standesamt Hagen -
Rathaus I, Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Information zu den Betroffenenrechten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Öffnungszeiten
Montag | Termine nur nach Vereinbarung, bitte nutzen Sie vorangig die Kontaktaufnahme über email: standesamt@stadt-hagen.de. Bitte immer eine Telefonnummer, den Anlass und die vollständigen Namen angeben. |
Dienstag | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | Termine nur nach Vereinbarung |
Donnerstag | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag | Termine nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Ansprechpartner
Hinweis:Die Buchstabenzuordnung richtet sich nach dem Nachnamen des Mannes bzw. bei gleichgeschlechtlichen Paaren nach dem älteren Partner.
- A, B, J - aktuelle Vertretung durch Frau Kopitz und Herrn Herbold
Herr Kremser. Tel 02331 207-3546
Rathaus I, Zimmer B. 111
gerhard.kremser@stadt-hagen.de - D, E, F, I, O, V, W
Frau Engel, Tel 02331 207-2238
Rathaus I, Zimmer B. 109
claudia.engel@stadt-hagen.de - C, S
Frau Kopitz, Tel 02331 207-3550
Rathaus I, Zimmer B. 114
lana.kopitz@stadt-hagen.de - H, P, R, U, X, Y, Z
Herr Herbold, Tel. 02331 207-2598
Rathaus I, Zimmer B. 113
peter.herbold@stadt-hagen.de - K, T - aktuelle Vertretung durch Frau Engel
NN, Tel. 02331 207-3542
Rathaus I, Zimmer B. 112 - G, L, M, N, Q
Frau Stampka, Tel. 02331 207-3549
Rathaus I, Zimmer B. 110
christine.stampka@stadt-hagen.de