Die Bürgerämter der Stadt Hagen bleiben vom 21.12.2024 bis einschließlich den 01.01.2025 geschlossen.
Ab dem 02.01.2025 könne Sie Ihre Anliegen zu den gewohnten Öffnungszeiten erledigen.
Für ein Anliegen im Bürgeramt ist es notwendig, dass Sie einen Termin vereinbaren unter dem folgenden Link:
Die Termine können bis zu zwei Wochen im Voraus gebucht werden.
Jeden Montagmorgen werden die Termine für die übernächste Woche freigeschaltet.
Sollten Ihnen keine Termine angezeigt werden, sind diese bereits vergeben.
Zusätzlich werden täglich morgens neue Termine für den jeweiligen Tag freigeschaltet.
Sollten keine Termine vorhanden sein oder sollten Sie ein Anliegen haben, das unter der Online-Terminvereinbarung nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte per E-Mail an buergeramt@stadt-hagen.de oder melden Sie sich telefonisch unter (02331) 207-5777 zu folgenden Zeiten:
Montag & Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr & 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch & Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr & 14.00 - 18.00 Uhr
Fertig ausgestellte Ausweispapiere oder Aufenthaltstitel können zu den Öffnungszeiten ohne Termin in den Bürgerämtern abgeholt werden.
Eine Meldebescheinigung für die aktuell gemeldete Anschrift können Sie auch online beantragen. Sie müssen für den Antrag Ihre persönlichen Daten eingegeben. Bitte beachten Sie vorher, ob Sie eine erweiterte Meldebescheinigung benötigen und wählen diese dementsprechend aus. Im Anschluss folgt der Bezahlvorgang. Die Gebühr von 9 Euro kann derzeit per Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden. Die Meldebescheinigung wird dann postalisch an die derzeitige Meldeadresse zugestellt. Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung ist online nicht möglich, da die Befreiung nicht nachgewiesen werden kann. Eine Rückerstattung der Gebühren ist bei einer Online-Beantragung ebenfalls nicht möglich. Bitte wählen Sie dazu den folgenden Link aus:
Meldebescheinigung (Online Antrag)
Alternativ können Sie die Anfrage schriftlich oder per E-Mail (buergeramt@stadt-hagen.de) einreichen. Fügen Sie Ihrer Anfrage bitte einen Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Überweisungsbeleg) über die Zahlung der Gebühr in Höhe von 9 Euro bei.
Die Kontodaten der Stadt Hagen lauten:
Sparkasse Hagen
BLZ: 450 500 01
KTO: 100 000 444
IBAN DE 23450500010100000444
BIC WELADE3HXXX
Eine Meldebestätigung im Zusammenhang mit einem Umzug kann nur im Bürgeramt beantragt werden.
Wenn Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein benötigen, können Sie diesen hier online beantragen
Untersuchungsberechtigungsschein
Benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer, wenden Sie sich bitte an das Bundeszentralamt für Steuern unter folgendem Link:
Steuerliche Identifikationsnummer
Für die Bearbeitung der Jagd- und Fischereischeine besteht ebenfalls die Möglichkeit den Postweg zu nutzen. Unter dem nachfolgenden Link erhalten Sie hierzu nähere Informationen zur Beantragung.
Bewohnerparkausweise können Sie unter dem folgendem Link online erwerben:
Karten für das Theater Hagen können Sie in den Bürgeramtern erwerben.
Wir bitten um Verständnis
Ihr Bürgeramtsteam
Weitere Dienstleistungen / Informationen
Informationen zu Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes (Registerreiter "Länder, Reisen und Sicherheit")
Personalausweis
Führungszeugnisse & Gewerbezentralregisterauszüge
(Onlinebeantragung seit dem 18.02.2019)
Versorgungsamt
Standort & Erreichbarkeit
(barrierefrei)
Bürgeramt Hohenlimburg
Freiheitstr. 3, 58119 Hagen
Tel.: 02331 207- 4402 (Terminvereinbarungen erfolgen nur zentral unter der 02331 207-5777)
Öffnungszeiten
Montag | 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Formulare und Merkblätter
- Abmeldung in der Gemeinde
- Information nach Art. 13 DS-GVO - Personalausweisrecht
- Information nach Art. 13 DS-GVO - Passrecht
- Anmeldung in der Gemeinde
- Anzeige über den Verlust eines Reisepasses/Personalausweises
- Anzeige über den Verlust des Kinderausweises/Kinderreisepasses
- Erklärung des Hauptwohnsitzes
- Erklärung von Getrenntlebenden
- Information gem. Art 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
- Schriftliche Zustimmung zur Ausstellung eines Personalausweises
- Schriftliche Zustimmung zur Ausstellung eines Reisepasses
- Ummeldung in der Gemeinde
- Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
- Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz)