Aktuelles aus dem Jagdbereich


Beantragung Jagdschein Stand: 12.12.2024

ab sofort


Die Vorgehensweise zur Erteilung/Verlängerung von Jagdscheinen hat sich auf Grund des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 25.10.2024, am 31.10.2024 in Kraft getreten, grundlegend geändert.

Es ist zuerst ein Antrag auf Erteilung/Verlängerung zu stellen. Der berechtigt die Untere Jagdbehörde (UJB), eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 17 Bundesjagdgesetz (BJG) über die Waffenbehörde einzuleiten. Die Abwicklung erfolgt postalisch, es kann noch keine Aussage zur zeitlichen Dauer getroffen werden. Nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung werden Sie per Mail (bevorzugt)oder telefonisch benachrichtigt, dass ein Termin zur Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines erfolgen kann.

Dann erst sind der Jagdschein und der Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung beizubringen.


Ab sofort, bitte zuerst NUR denvollständig ausgefüllten einseitigen Antrag (Link, bitte anklicken) einreichen. Sehen Sie davon ab sowohl den Jagdschein, als auch Ihren Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung mit einzureichen.


Antragsvordrucke sind auch bei den Bürgerämtern erhältlich.


Den Antrag senden Sie bitte bevorzugt per Mail an:

mailto:jagdschein@stadt-hagen.de


oder postalisch an die:


Stadt Hagen

Umweltamt

Untere Jagdbehörde

Rathausstr. 11

58095 Hagen


Nach Benachrichtigung über die erfolgte Zuverlässigkeitsüberprüfung nutzen Sie zur Jagdscheinerteilung bitte die Terminvergabe online der Bürgerämter oder wenden sich bei vollem Jagdscheinheft bzw. Neuausstellung zwecks Termin telefonisch unter 207-4846 an die Untere Jagdbehörde.


Öffnungszeiten nur über vorherige Terminvergabe:

dazu stehen Ihnen die Bürgerämter Montags und Dienstags von 8:00-17:00 Uhr, Mittwochs von 8:00-12:00 Uhr, Donnerstags von 8:00-18:00 Uhr und Freitags von 8:00-12.00 Uhr zur Verfügung

Zur Terminvergabe in den Bürgerämtern nutzen Sie bitte bevorzugt die Terminvergabe online (am besten zw. 8:30 Uhr und 9:30 Uhr) oder melden sich telefonisch unter 207-5777.

Bei der UJB sind Terminvereinbarungen Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30-12.00 Uhr möglich.



Jagdliche Maßnahmen zur Unterstützung der Wiederbewaldung nach den Kalamitätsschäden in den Wäldern von Nordrhein- Westfalen, Umsetzung des Erlasses vom 31.01.2020


AV Schonzeitaufhebung Böcke und Schmalrehe




Die per Erlass verfügte Schonzeitaufhebung für Schwarzwild läuft zum 31.03.2021 aus. Mit der letzten Jagdrechtsnovelle ist die Schonzeitaufhebung in die Landesjagdzeitenverordnung aufgenommen worden:

§ 1 Abs. 3 besagt: (3) Unbeschadet des Absatzes 1 Nummer 5 darf die Jagd auf Schwarzwild bis zum 31. Januar 2023 vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes das ganze Jahr ausgeübt werden.Verlängerung um 5 Jahre bis zum 31.Januar 2028 mit Bekanntgabe im GV.NRW.Ausgabe 2023 Nr. 3 vom 31.01.2023 Seite 47 bis 74 (Link zum GV, bitte anklicken)


Erlaubnis zur Baujagd auf den Fuchs im Kunstbau 24.10.2017


Ab sofort wird für Frischlinge mit Erlegungsdatum ab dem 11.08.17 bis auf Weiteres auf die Trichinengebühr beim Veterinäramt verzichtet!



Mit dem Hund durch die Natur


Mähtod


Bejagungsempfehlungen Schwarzwild


Handlungsempfehlungen Schwarzwild Grünlandschäden


Afrikanische Schweinepest- Vorsicht bei Jagdreisen




Programm zur Eindämmung der Wildschweinproblematik



Das neue Landesjagdgesetz NRW


Merkblätter "Wildtiere und Jagd" der "Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V." sind über diesen Link aufrufbar






Aktuelles aus dem Fischereibereich


Die Bearbeitung der Fischereischeine durch die Bürgerämter ist mit Terminvergabe möglich.

Es besteht aber ebenfalls die Möglichkeit der Bearbeitung des Fischereischeins über den Postweg.

Hierzu drucken Sie sich bitte unten abrufbares Formular zur Beantragung Ihres Begehrens (im Formular wählbar) aus.

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular, und Ihren Fischereischein (im Original) senden Sie an das:


Umweltamt

Untere Fischereibehörde (vertraulich)

Rathausstr. 11

58095 Hagen


Sie erhalten den bearbeiteten Fischereischein nebst einem Gebührenbescheid zwecks Überweisung der Gebühr per Post zurück.

Antrag Fischereischein

Wir bitten Sie diesen Weg gerne in Anspruch zu nehmen.



Öffnungszeiten nur über vorheriger Terminvergabe:

dazu stehen Ihnen die Bürgerämter Montags und Dienstags von 8:00-17:00 Uhr, Mittwochs von 8:00-12:00, Donnerstags von 8:00-18:00 Uhr und Freitags von 8:00-12.00 Uhr zur Verfügung

Zur Terminvergabe in den Bürgerämtern nutzen Sie bitte bevorzugt die Terminvergabe online (am besten zw. 8:30 Uhr und 9:30 Uhr) oder melden sich telefonisch unter 207-5777.

Bei der UFB sind Terminvereinbarungen Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30-12.00 Uhr möglich.


Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Öffnungszeiten

Montagnur nach Terminvereinbarung
Dienstaggeschlossen
Mittwochnur nach Terminvereinbarung
Donnerstagnur nach Terminvereinbarung
Freitagnur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen