Aktuelles aus dem Jagdbereich


Die in 2023 zur Verlängerung anstehenden Jagdscheine können ab sofort, nach vorheriger Terminvergabe , verlängert werden.

Zur weiteren Vorgehensweise rufen Sie bitte die Rubrik Jagdscheine auf. (Stand:13.02.2023)



Jagdliche Maßnahmen zur Unterstützung der Wiederbewaldung nach den Kalamitätsschäden in den Wäldern von Nordrhein- Westfalen, Umsetzung des Erlasses vom 31.01.2020


AV Schonzeitaufhebung Böcke und Schmalrehe




Die per Erlass verfügte Schonzeitaufhebung für Schwarzwild läuft zum 31.03.2021 aus. Mit der letzten Jagdrechtsnovelle ist die Schonzeitaufhebung in die Landesjagdzeitenverordnung aufgenommen worden:

§ 1 Abs. 3 besagt: (3) Unbeschadet des Absatzes 1 Nummer 5 darf die Jagd auf Schwarzwild bis zum 31. Januar 2023 vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes das ganze Jahr ausgeübt werden.Verlängerung um 5 Jahre bis zum 31.Januar 2028 mit Bekanntgabe im GV.NRW.Ausgabe 2023 Nr. 3 vom 31.01.2023 Seite 47 bis 74 (Link zum GV, bitte anklicken)


Erlaubnis zur Baujagd auf den Fuchs im Kunstbau 24.10.2017


Ab sofort wird für Frischlinge mit Erlegungsdatum ab dem 11.08.17 bis auf Weiteres auf die Trichinengebühr beim Veterinäramt verzichtet!




Öffnungszeiten nur über Terminvergabe: In der Zeit, Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung.


Mit dem Hund durch die Natur


Mähtod


Bejagungsempfehlungen Schwarzwild


Handlungsempfehlungen Schwarzwild Grünlandschäden


Afrikanische Schweinepest- Vorsicht bei Jagdreisen




Programm zur Eindämmung der Wildschweinproblematik



Das neue Landesjagdgesetz NRW


Merkblätter "Wildtiere und Jagd" der "Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V." sind über diesen Link aufrufbar






Aktuelles aus dem Fischereibereich


Ausübung Angelfischerei während Covid 19-Pandemie ab dem 16.12.2020


Die Bearbeitung der Fischereischeine durch die Bürgerämter ist mit Terminvergabe zur Zeit weiterhin möglich.

Es besteht aber ebenfalls die Möglichkeit der Bearbeitung des Fischereischeins über den Postweg.

Hierzu drucken Sie sich bitte unten abrufbares Formular zur Beantragung Ihres Begehrens (im Formular wählbar) aus.

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular, und Ihren Fischereischein (im Original) senden Sie an das:


Umweltamt

Untere Fischereibehörde (vertraulich)

Rathausstr. 11

58095 Hagen


Sie erhalten den bearbeiteten Fischereischein nebst einem Gebührenbescheid zwecks Überweisung der Gebühr per Post zurück.

Antrag Fischereischein

Wir bitten Sie diesen Weg bevorzugt in Anspruch zu nehmen.



Öffnungszeiten finden zur Zeit nicht statt: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.


Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Öffnungszeiten

Montagnur nach Terminvereinbarung
Dienstaggeschlossen
Mittwochnur nach Terminvereinbarung
Donnerstagnur nach Terminvereinbarung
Freitagnur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen