Gesetzliche Grundlagen zum Thema Klimaschutz


Klimaschutz NRW: Klimaschutzgesetz, Klimaschutzplan und Klimaschutz-Start-Programm

Der Landtag hat i2013 das erste deutsche Klimaschutzgesetz mit gesetzlichen Klimaschutzzielen verabschiedet.

Auf den Internetseiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie das/den

Gesetzliche Grundlagen zum Thema Energie

Hier finden sie Informationen und Links zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, die im Rahmen des lokalen Klimaschutzes und privater Einflußmöglichkeiten von Bedeutung sind:


  • EnEG
    Energieeinsparungsgesetz - Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden
    Ziel des Energieeinsparungsgesetzes ist es, dass in Gebäuden nur so viel Energie verbraucht wird, wie notwendig. Energieverschwendung soll damit vermieden werden.

  • EnEV
    Am 1. Mai 2014 ist die Energieeinsparverordnung 2014 in Kraft getreten. Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt. Ziel ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich weiter zu senken. Weitere Informationen beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

  • EEWärmeG
    Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz oder auch kurz Wärmegesetz soll beitragen, den Ausstoß Klima schädlicher Treibhausgase zu verringern. Im Bauantragsverfahren weist die Stadt Hagen auf die Einhaltung dieser Anforderungen hin. Das Gesetz hat drei Säulen:
    • Nutzungspflicht: Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen seit dem 1. Januar 2009 Erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Diese Pflicht trifft alle Eigentümer, egal ob Private, den Staat oder die Wirtschaft. Genutzt werden können alle Formen von Erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen. Es gibt auch Ausnahmen.
    • finanzielle Förderung: Die Nutzung Erneuerbarer Energien wird auch in Zukunft finanziell gefördert.
    • Wärmenetze: Das Gesetz erleichtert den Ausbau von Wärmenetzen, damit Kommunen im Interesse des Klimaschutzes den Anschluss und die Nutzung vorschreiben können.

  • EEG
    Das EEG hat die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und sie von einer Nischenexistenz zu einer der tragenden Säulen der deutschen Stromversorgung mit einem großen Anteil an der Bruttostromerzeugung werden lassen.

Gesetzliche Bestimmungen zu den Erneuerbaren Energien finden sie u.a. beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Hier der Link zu allen Gesetzen und Verordnungen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Ansprechpartner

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Themenbereich.