Wasserwirtschaft


Öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Planunterlagen zur Erweiterung des Steinbruchs Steltenberg in die Tiefe

Die Hohenlimburger Kalkwerke GmbH hat gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) die Feststellung des folgenden Planes beantragt:


Vertiefung des Steinbruchs Steltenberg von der bisher genehmigten Endteufe von 123 m NHN auf bis zu 15 m NHN, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 8, Flurstücke 159, 189, 192, 194, 197, 198, 199, 204, 205, 207, 209, 210, 211, 213, 214, 250, 251, 252, 256, 258, 259, 261, 262, 265, 266, 268, 272, 273, 274, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 19, Flurstücke 263 und 264.


Der Plan, aus dem sich Art und Umfang des Vorhabens sowie sein Anlass ergeben, liegt in der Zeit vom 01.06.2023 bis 30.06.2023 beim Oberbürgermeister der Stadt Hagen, Verwaltungshochhaus, Rathausstr. 11, 58095 Hagen, Zimmer C.916, aus. Es ist erforderlich sich vor der Einsichtnahme telefonisch anzumelden und einen Termin zu vereinbaren. Ansprechpartner: Herr Lambeck, Tel. 02331 / 207-4373, torsten.lambeck@stadt-hagen.de .


Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann nach § 73 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NW) bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Oberbürgermeister der Stadt Hagen (Umweltamt) schriftlich (Postfach 4249, 58042 Hagen) oder zur Niederschrift (z.B. Rathausstr. 11, 58095 Hagen) Einwendungen gegen den Plan erheben. Es ist erwünscht, dass die Einwendungen mit Namen, Vornamen und der genauen Anschrift des Einwenders zu versehen sind. Ist das nicht der Fall oder sind die Angaben unleserlich, so können solche Einwendungen unberücksichtigt bleiben, wenn es sich um gleichförmige Eingaben im Sinne von § 17 VwVfG NW handelt. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet erhobene Einwendungen von der Erörterung und Entscheidung ausgeschlossen sind.


Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsschreiben an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergeleitet werden. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Namen und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der beteiligten Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden einzeln von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachungen ersetzt werden. Mindestens 1 Woche vor dem Erörterungstermin wird dieser öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.


Die Auslegung des Planes wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Hagen, 11.05.2023

gez.: Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)


Planunterlagen



Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



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