Altlastenbearbeitung

Die Altlastenbearbeitung bzw. die Bearbeitung von Verdachtsflächen ist in der Regel ein mehrstufiger Prozess, der sich in die aufeinander aufbauenden Arbeitsschritte gliedert. Auslöser eines Prüfvorganges kann ein Baugesuch, eine Anzeige oder ein akuter Schadensfall sein.


Nachfolgendes Schema verdeutlicht die einzelnen Schritte:

Die einzelnen Schritte der Altlastenbearbeitung müssen in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Bodenschutzbehörde durchgeführt werden.


Altablagerung Altablagerung

Auskunft aus dem Altlastenkataster

Gemäß § 8 Landes-Bodenschutzgesetz (LbodSchG) ist die Stadt Hagen verpflichtet, ein Kataster über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden altlastverdächtigen Flächen und Altlasten zu führen.


In diesem Kataster werden neben den vorhandenen Daten aus der Erfassung auch weitergehende Informationen, die bei Untersuchungen, Sanierungen und Überwachungen ermittelt werden, festgehalten. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben.


Jeder Grundstückseigentümer oder der von ihm Bevollmächtigte hat ein Recht auf detaillierte Auskunft aus dem Kataster. Dies ist schriftlich bei der Unteren Bodenschutzbehörde zu beantragen.


Folgende Unterlagen sollte der Antrag beinhalten:

  • ein Lageplan mit Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer(n)
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (Vollmacht) für das zu überprüfende Grundstück

Für Auskünfte aus dem Altlastenkataster fallen nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) Gebühren an. Die einfache Auskunft kostet z.Zt. 55,-€. Umfangreichere Auskünfte werden nach Zeitaufwand berechnet, aber im Vorfeld mit dem Antragsteller besprochen.



Weitere Auskünfte:

  • Gutachteneinsicht
    Grundeigentümern oder deren Bevollmächtigten wird auf Antrag Gutachteneinsicht zu den der Unteren Bodenschutzbehörde vorliegenden Gutachten gewährt. Die Gutachteneinsicht vor Ort ist kostenfrei.

  • Schriftliche Stellungnahme zu Gutachten- Altlasten / Bodenverunreinigungen
    Auf Wunsch erstellt die Untere Bodenschutzbehörde auch schriftliche Stellungnahmen zu Gutachten privatrechtlicher Auftraggeber außerhalb von Baugenehmigungsverfahren zur Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben hinsichtlich Altlasten/schädlichen Bodenverunreinigungen. Die schriftliche Gutachtenstellungnahme ist kostenpflichtig und wird nach Zeitaufwand berechnet.

Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



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