Untere Bodenschutzbehörde

Der Boden gehört zu den wichtigsten Lebensgrundlagen jeder Bevölkerung. Durch Schadstoffeinträge oder Erosion kann er unumkehrbar geschädigt werden. Diese Problematik hat zur Verabschiedung des Bundes-Bodenschutz-Gesetzes (BBodSchG)(1998) und des Landes-Bodenschutz-Gesetzes (LBodSchG)(2000) geführt.


Der Zweck der Gesetze ist, die vielfältigen Funktionen des Bodens im Naturhaushalt und für die menschliche Nutzung zu sichern oder wiederherzustellen. Danach ist jedermann verpflichtet, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht entstehen, dass vorhandene Verunreinigungen im Boden und Grundwasser saniert werden und gegen das Entstehen von nachteiligen Auswirkungen auf den Boden Vorsorge getroffen wird.


Die Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde Hagen (UBB) besteht darin, die gesetzlichen Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes als Sonderordnungsbehörde in Hagen umzusetzen. Zu den konkreten Aufgaben zählen die

  • Vorsorge
  • Gefahrenermittlung
  • Sanierung
  • Erstellung und Pflege des Altlastenkatasters.

So werden im Rahmen der Gefahrenabwehr bereits bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen Festsetzungen und Hinweise zum Bodenschutz formuliert.


Alle in der UBB gewonnenen Informationen werden in einem Kataster gesammelt und fortgeschrieben. Bei berechtigtem Interesse werden Auskünfte aus diesem Kataster erteilt.


Die Anträge können über das Formular Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Hagen oder formlos gestellt

und online über Postfach Altlasten an die Untere Bodenschutzbehörde übermittelt werden.

Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Ansprechpartner

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung.