Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen


Mit dem am 01.01.2008 in Kraft getretenen "Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts" sind in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten im Umweltbereich neu geregelt worden. Den Kreisen und kreisfreien Städten als Untere Umweltschutzbehörden wurden zahlreiche Aufgaben übertragen, unter anderem der anlagenbezogene Immissionsschutz.


Unter den Begriff Anlage fallen dabei in erster Linie Betriebsstätten oder sonstige ortsfeste Einrichtungen, aber auch Maschinen, Geräte, technische Einrichtungen oder Grundstücke können eine Anlage darstellen

Örtliche Zuständigkeit