Fischereibezirk und Fischereigenossenschaft

Im Gebiet einer Gemeinde bilden alle Fischereirechte an fließenden Gewässern einen gemeinschaftlichen Fischereibezirk. Benachbarte gemeinschaftliche Fischereibezirke oder Teile von ihnen können durch die Fischereibehörde von Amts wegen oder auf Antrag eines Fischereiberechtigten zu einem gemeinschaftlichen Fischereibezirk zusammengeschlossen werden, wenn dies der Erhaltung eines angemessenen Fischbestandes und einer sinnvollen Hege dienlich ist. Auch das Gewässersystem der Ruhr und deren Nebenflüsse wurde zusammengefasst.


So werden die Fischereirechte im Hagener Stadtgebiet von der Ruhrfischereigenossenschaft, Stauseebogen 39, 45259 Essen, Telefon Nr: 0201 466146 vertreten.


Die Ruhrfischereigenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie umfasst die Fischereirechte an der Ruhr von ihrer Mündung in den Rhein bis zur flußaufwärtigen Gemeindegrenze der Stadt Hagen und an den sonstigen fließenden Gewässern im Gebiet der Stadt Hagen. Sie nimmt die ihren Mitgliedern zustehenden Befugnisse hinsichtlich der Wahrnehmung der Fischereirechte, sowie die im fischereilichen Interesse obliegenden Verpflichtungen nach Maßgabe des geltenden Rechts und unter Berücksichtigung der Interessen ihrer Mitglieder und der allgemeinen fischereilichen Belange wahr. Ihr obliegt insbesondere der Abschluss von Fischereipachtverträgen und Fischereierlaubnisverträgen, sowie die Erfüllung der Hegepflicht.

Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Öffnungszeiten

Montagnur nach Terminvereinbarung
Dienstaggeschlossen
Mittwochnur nach Terminvereinbarung
Donnerstagnur nach Terminvereinbarung
Freitagnur nach Terminvereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen