Lindenallee Zur Feldlage in Garenfeld.

Baumschutz

Gerade in den dicht besiedelten Stadtteilen in Hagen sind Bäume ein Stück natürlicher Lebensraum. Sie verschönern das Stadtbild, verbessern das Stadtklima und bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen geeigneten Lebensraum. Viele Bürgerinnen und Bürger suchen in der heißen Jahreszeit Kühlung unter einem Baum. Gerne werden an heißen Tagen auch Fahrzeuge im Schatten der Bäume abgestellt.


Um den Baumbestand in Hagen zu erhalten, gibt es verschiedene gesetzliche Regelwerke, die zu beachten sind.

Aktuelle Baumfällungen finden Sie unter der Rubrik "Städtische Bäume".

§ 39 (5) BNatSchG - Gehölzschnitt und Artenschutz

§ 39 (5) BNatSchG

Grundsätzlich gelten die allgemeinen artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Demnach ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres bestimmte Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

Dies gilt für

  • Bäume, die nicht im Wald, in Kurzumtriebsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen (hierzu zählen auch Parks) stehen,
  • Hecken,
  • lebende Zäune,
  • Gebüsche und
  • andere Gehölze.

Erlaubt sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Jahreszuwachs beseitigen sowie notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherung.


Wenn es sich um ein zulässiges Bauvorhaben handelt, dürfen losgelöst von dem oben genannten Verbot bis max. 10 % der Vegetation entfernt werden, wenn dies zur Verwirklichung des Bauvorhabens unbedingt notwendig ist.


Diese Regelung dient dazu, Insekten, Vögeln und Kleintieren während der kritischen Zeit der Fortpflanzung ihre Lebensgrundlage (Nahrung, Fortpflanzungsstätte, Rückzugsraum) zu sichern und somit langfristig zum Erhalt der Artenvielfalt beizutragen.


Zudem ist grundsätzlich zu beachten, dass keine Lebensstätten, wie Nester oder Baumhöhlen, zerstört werden, auch wenn ein Baum den Gesetzen folgend gefällt werden darf. Um einem Verstoß gegen dieses Verbot vorzubeugen, ist es ratsam, einen Baum genau in Augenschein zu nehmen, bevor er gefällt wird.


Weiterführende Informationen zum Artenschutz finden Sie hier.

Baumpflegesatzung der Stadt Hagen

Baumpflegesatzung

Der Rat der Stadt Hagen hat am 27.09.2018 eine Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen, kurz Baumpflegesatzung, beschlossen.

Hier finden Sie folgende Informationen:

Städtische Bäume

Städtische Bäume

Die Pflege und Verkehrssicherung für die Bäume im Eigentum der Stadt Hagen wird von dem Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) durchgeführt. Er entscheidet bei den städtischen Bäumen selbstständig über die Anwendung der Baumpflegesatzung. Das Umweltamt überprüft die korrekte Anwendung stichprobenartig.

Aufgrund kommunalpolitischer Beschlüsse hat die Verwaltung den Auftrag, transparent und unaufgefordert dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität (UKM) Mitteilung zu machen, wenn Baumfällungen oder erhebliche Rückschnitte am städtischen Baumbestand anstehen, ohne dass dem ein Rats- oder Ausschussbeteiligung vorhergeht. Gleichzeitig sollen die aktuell anstehenden Maßnahmen auch auf der Internetseite des Umweltamtes veröffentlicht werden.

Die aktuellen Maßnahmenlisten des WBH finden Sie hier:

Die Kontaktdaten zum WBH finden Sie hier.

Alleenschutz

§ 41 LNatSchG NRW– Alleenschutz

Alleen an Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sind in NRW grundsätzlich geschützt. Alle Handlungen, die zur Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung der Allee führen können, sind demnach verboten.

Den Alleenbestand in NRW können Sie über das Landschaftsinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW einsehen (als Karteninhalt bitte "Biotope" auswählen).


Von diesem Verbot sind zwingende Maßnahmen zur Verkehrssicherung ausgenommen. Derartige Maßnahmen müssen jedoch möglichst im Vorfeld bei der unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden. Bei einer Bestandsminderung ist zudem Ersatz zu pflanzen.


Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW.

Weitere Regelungen

Weitere Regelungen, die zu beachten sind

Die Beseitigung eines Gehölzes kann auch aufgrund anderer Festsetzungen verboten sein. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Baum als Naturdenkmal ausgewiesen ist, sich im Geltungsbereich eines Schutzgebietes befindet oder in einem Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde.

Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Termine nach Vereinbarung.

Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt. Die Stadt Hagen ist Mitglied im Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt". Das Bündnis hat sich den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zum Ziel gemacht.

Informationen Datenschutzgrundverordnung

DSGVO Baumschutz

Info Betroffenenrechte