Sharing-Angebote

▻ E-Tretroller in Hagen

E-tretroller an der Mobilstation am Hagener Hauptbahnhof (Foto: Stadt Hagen)

E-Tretroller sind inzwischen bundesweit in vielen Städten und Gemeinden Bestandteil des Verkehrsmix. Die Roller sind für kürzere Fahrten gut geeignet, flexibel nutzbar und halten als Elektrofahrzeuge die Luft sauber. Darüber hinaus brauchen sie lange nicht so viel Platz wie ein PKW – Platz der sich anders nutzen lässt, z.B. zum Spielen für Kinder, für mehr Grün in der Stadt oder für Sitzgelegenheiten.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat im Mai 2024 die Einführung eines hybriden Verleihsystems für E-Tretroller beschlossen. Die Einführung eines hybriden Verleihsystems bedeutet, dass es an ausgewiesenen Stellen im Stadtgebiet obligatorische Abstellflächen für die E-Tretroller gibt. Im restlichen Stadtgebiet können interessierte Nutzer die Roller frei im öffentlichen Straßenraum ausleihen und wieder abstellen. ´


Hier finden Sie folgende Informationen:



Häufig gestellte Fragen zur Nutzung von E-Tretrollern


Damit Nutzer sicher mit E-Tretrollern unterwegs sein können, haben wir hier für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema „Fahren mit E-Tretrollern“ zusammengestellt. Die Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit und dienen ausschließlich der unverbindlichen Information.


Welche Verleihfirmen von E-Tretrollern gibt es in Hagen?

Zurzeit ist der Anbieter Lime in Hagen aktiv.

Mit dem E-Tretroller sicher unterwegs

Folgende Punkte sollten Nutzerinnen und Nutzer von E-Tretrollern für eine verkehrssichere Handhabung beachten:


Helm tragen

Bei Fahrten mit E-Tretrollern besteht keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen. Wir empfehlen deshalb, einen Helm zu tragen. Hierfür kann auch der eigene Fahrradhelm genutzt werden.


Reflektierende Kleidung tragen

Bei Dämmerung und Dunkelheit sollte man zur eigenen Sicherheit eine Warnweste oder reflektierende Kleidung tragen um insbesondere von Autofahrern gesehen zu werden.


Alleine auf dem Roller

Ein E-Tretroller darf immer nur von einer Person gefahren werden. Denn durch die Fahrphysik der Roller wird das Bremsen, Lenken und Steuern bei einer zweiten Person erschwert, sodass ein sicheres Fahren nicht mehr möglich ist. Wer dennoch zu zweit mit einem E-Tretroller fährt muss mit einem Bußgeld rechnen.


Kein Handy während der Fahrt

Genau wie beim Auto- und Fahrradfahren ist die Nutzung von Smartphones während der Fahrt verboten. Die Nutzung des Smartphones kann teuer werden: Es kann ein Bußgeld von bis zu 100€ erhoben werden und es droht ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.


Das Nutzen einer Handyhalterung ist aber erlaubt, wenn das Smartphone während der Fahrt nicht bedient wird.

Wo ist das Fahren (nicht) erlaubt?

Fahrradweg oder Straße – Wo darf man in Hagen fahren?

E-Tretroller müssen den Radweg, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen benutzen. Sind diese nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden.


Auf Gehwegen oder Bürgersteigen zu fahren ist nicht erlaubt! Auch hierfür können Bußgelder anfallen.


Fahrradstraßen/Einbahnstraßen/Einbahnstraßen mit „Fahrradfreigabe“

Allgemein gilt: Fahrräder, E-Tretroller und Pedelecs sind auf Fahrradstraßen erlaubt. Hier gilt generell Tempo 30.


Einbahnstraßen dürfen nur in Fahrtrichtung befahren werden. Wenn es für Radfahrer – durch ein Verkehrsschild (Zusatzzeichen „Radfahrer frei“) – aber erlaubt ist, in einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung zu fahren, gilt dies auch für E-Tretroller.


Fußwege/Fußgängerzonen

Auf Fußwegen und in der Fußgängerzone ist das Fahren mit E-Tretrollern verboten.


Das gilt auch wenn diese Wege und Straßen mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ für Fahrräder freigegeben sind.


Wer dennoch mit dem E-Tretroller durch die Fußgängerzone fährt muss mit einem Bußgeld von bis zu 70€ rechnen.


Wo ist das Abstellen von Tretrollern erlaubt?

E-Tretroller dürfen im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Hagen abgestellt werden, solange keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden oder der Verkehr gefährdet wird. Beim Abstellen der Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass eine Gehwegbreite von mindestens 1,60 Meter für Fußgänger verfügbar und die Barrierefreiheit gegeben bleibt.


In Bereichen, in denen zwingend zu nutzende Abstellflächen eingerichtet wurden müssen die E-Tretroller auf diesen Abstellflächen abgestellt werden. Die Bereiche mit verpflichtenden Abstellflächen sowie die entsprechenden Abstellflächen können der App des Unternehmens Lime entnommen werden.


Das Unternehmen LimeBike Germany GmbH stellt sicher, dass die Leih-E-Tretroller ordnungsgemäß abgestellt werden, indem die Kunden ein Foto des abgestellten Fahrzeugs per App übermitteln müssen um die Miete zu beenden.


Darüber hinaus kann in bestimmten Gebieten die Miete eines E-Tretrollers grundsätzlich nicht beendet werden. So ist zum Beispiel das Abstellen am Ufer der Volme inklusive einer Abstandszone und im Umkreis von Feuer- und Rettungswachen nicht erlaubt. Die Festlegung dieser Gebiete ist durch die Stadt Hagen erfolgt und wird bei Bedarf erweitert.


Abstellen von E-Tretrollern in Fußgängerzonen


Das Abstellen von E-Tretrollern in den Fußgängerzonen in der Hagener Innenstadt, Haspe und Hohenlimburg ist grundsätzlich nicht gestattet. Die E-Tretroller müssen am Rand der Fußgängerzonen auf einer der über 20 dafür ausgewiesenen Abstellflächen abgestellt werden.


Alle Parkverbotszonen, sowie die Abstellflächen im Umkreis der Fußgängerzonen können der App des Unternehmens Lime entnommen werden.


Darf man E-Tretroller in Bussen und Bahnen mitnehmen?

In den Bussen der Hagener Straßenbahn AG (HST) dürfen aus Sicherheitsgründen keine E-Tretroller mitgenommen werden.


Aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Bussen sind der Grund für diese Entscheidung, da es in anderen Städten mehrere Vorfälle mit in Brand geratenen Akkus von E-Tretrollern gegeben hat.


Pedelecs, Elektro-Rollstühle und Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen dürfen weiterhin in den Bussen mitgenommen werden, da deren Akkus höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen, als die Akkus der E-Tretroller.


Bei der Deutschen Bahn ist das Mitführen von E-Tretrollern in allen Fernverkehrszügen erlaubt. Die E-Tretroller müssen jedoch sicher in den Gepäckregalen oder Gepäckablagen verstaut sein.

Was gilt bei Alkohol- und Drogenkonsum?

Grundsätzlich sollte sich niemand nach Alkohol- oder Drogenkonsum mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen, auch nicht mit einem E-Tretroller. Denn Alkohol und Drogen können die eigene Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeiten erheblich beeinträchtigen und somit das Unfallrisiko erhöhen.


Promillegrenzen für Fahrten mit E-Tretrollern

Bei Fahrten mit E-Tretrollern gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt Nutzer von E-Tretrollern müssen sich an die 0,5 Promille-Grenze halten. Ab 0,5 Promille drohen eine Geldbuße von in der Regel 500€, zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister und ein Monat Führerscheinentzug. Wer mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs ist begeht eine Straftat. In diesem Fall drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, sowie 2 bis 3 Punkte im Fahreignungsregister und ein sechsmonatiges Fahrverbot bzw. ein Entzug der Fahrerlaubnis.


Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot (0 Promille-Grenze). Bei einem Verstoß droht eine Geldbuße von bis zu 250€ und 1 Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Zudem muss ein Aufbauseminar belegt werden und die Probezeit wird von zwei auf vier Jahre verlängert.


Drogen und E-Tretroller-Nutzung

Wer unter Einfluss von Cannabis oder einem anderen Betäubungsmittel ein Fahrzeug führt verstößt gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die genauen Strafen richten sich nach der Höhe des festgestellten THC-Gehaltes im Blut und den Begleitumständen. Bereits ein Wert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter THC im Blut kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

Versicherung, Führerschein und ab wann darf ich fahren?

Welche Kennzeichnung ist Pflicht?


E-Tretroller dürfen nur mit gültigem Versicherungskennzeichen im Straßenraum genutzt werden. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger für ihre privaten E-Tretroller eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen müssen, wenn sie damit im öffentlichen Straßenraum fahren möchten. Die Kennzeichen haben jedes Jahr eine andere Farbe und sind in der Geschäftsstelle oder online bei der Versicherung erhältlich. Der Versicherungsschein muss bei der Fahrt nicht mitgeführt werden.

Die E-Tretroller des Anbieters Lime, die in Hagen ausgeliehen werden können, sind alle haftpflichtversichert. Nähere Informationen zu der Versicherung können auf der Webseite von Lime gefunden werden.


Brauche ich für die E-Tretroller einen Führerschein?


Da die E-Tretroller maximal 20 km/h fahren können wird kein Führerschein benötigt.


Ab wann darf ich mit einem E-Tretroller fahren?


Das Fahren mit privaten E-Tretrollern ist ab 14 Jahren erlaubt. Fahrende von ausleihbaren E-Tretrollern, wie denen der Firma Lime in Hagen müssen mindestens 18 Jahre als sein, da erst dann die volle Geschäftsfähigkeit besteht und ein rechtskräftiger Leihvertrag zustande kommen kann.


Regeln und Vorschriften des Anbieters LimeBike Germany GmbH

Um einen E-Tretroller des in Hagen aktiven Anbieters LimeBike Germany GmbH fahren zu dürfen, müssen Nutzerinnen und Nutzer die folgenden Regeln und Vorschriften beachten:


1. Trage einen Helm.

2. Kontrolliere vor der Fahrt die Bremsen.

3. Halte dich an alle Verkehrsregeln.

4. Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.

5. Du musst einen gültigen Führerschein oder Ausweis besitzen.

6. Jeder Lime E-Tretroller darf nur von einer Person genutzt werden (keine Beifahrer).

7. Fahre nicht, wenn du Alkohol getrunken hast.

8. Fahre nachts besonders vorsichtig und nimm dir Zeit.

9. Verwende niemals während der Fahrt das Telefon.

10. Überwache ständig die Umgebung auf andere Verkehrsteilnehmer, wie Autos, Fahrräder und Fußgänger.

Fragen und Beschwerden

Wo kann ich Antworten erhalten und unsachgemäß abgestellte E-Tretroller melden?


Beschwerden und Fragen können direkt an den Betreiber gesendet werden – online, per E-Mail oder telefonisch:


Webseite: https://scooter-melder.de/ (anonyme Beschwerde)

E-Mail: hilfe@li.me

Telefon Hotline (24/7): 069 770 447 33


Um der Beschwerde nachzugehen benötigt Lime folgende Informationen: Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und eine kurze Problembeschreibung.

Regeln und Vorschriften für private E-Tretroller

Neben dem Versicherungskennzeichen (siehe Versicherung, Führerschein und ab wann darf ich fahren?) muss jeder private E-Tretroller über eine allgemeine Betriebserlaubnis, ausgestellt vom Kraftfahrt-Bundesamt, verfügen. Zur Erteilung dieser Betriebserlaubnis müssen alle Anforderungen aus der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung erfüllt sein. Bei Fahrten ohne Versicherung bzw. Betriebserlaubnis kann ein Ordnungswiedrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen.


Welche E-Tretroller sind für den Betrieb im öffentlichen Straßenraum zugelassen?


Das Kraftfahrt-Bundesamt lässt den Betrieb von E-Tretrollern unter folgenden Bedingungen zu:

• Die E-Tretroller dürfen zwischen sechs und 20 km/h pro Stunde fahren. Wer sein Fahrzeug technisch so verändert, dass es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 70€ rechnen.

• Die E-Tretroller müssen eine Lenk- oder Haltestange haben.

• Die E-Tretroller dürfen 70 Zentimeter breit, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang sein.

• Das erlaubte Maximalgewicht der Fahrzeuge beträgt 55 Kilogramm.

• Die Fahrzeuge müssen mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgestattet sein. Zusätzlich muss eine weiße Leuchte vorne und eine rote Leuchte hinten vorhanden sein. Wer technische Veränderungen an den Beleuchtungseinrichtungen vornimmt muss mit einem Bußgeld rechnen.

• Darüber hinaus sind auch Reflektoren an den Speichen sowie eine hellhörige Glocke vorgeschrieben.

• “Blinker“ sind nicht erforderlich. Sind keine “Blinker“ am E-Tretroller vorhanden, muss das Abbiegen rechtzeitig und deutlich per Hand angezeigt werden.


Die Hersteller müssen die E-Tretroller mit Papieren ausliefern, auf denen die Genehmigungsnummer der allgemeinen Betriebserlaubnis und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer vermerkt sind. Die entsprechenden Papiere müssen während der Nutzung des E-Tretrollers nicht mitgeführt werden, jedoch muss ein Fabrikschild am Fahrzeug die Daten anzeigen.


Die Betriebserlaubnis für einen bereits erworbenen, aber bisher nicht zugelassenen E-Tretroller kann auch im Nachhinein beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt werden, vorausgesetzt die oben genannten Anforderungen sind erfüllt.



Zum Weiterlesen und Herunterladen


Nachfolgend werden die häufig gestellten Fragen und ein Faltblatt des Deutschen Verkehrssicherheitsrates zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.



Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen

Ansprechpartner


Andreas Winterkemper

Manager für Nachhaltige Mobilität

Telefon: 02331 207 4786


Lasse Schneider

Mobilitätsplaner

Telefon: 02331 207 3490