Reitwege

Die weitläufigen Wälder Hagens werden von Erholungssuchenden auf vielfältige Weise genutzt. Auch Reiterinnen und Reiter gehören dazu. Damit es jedoch nicht zu Konflikten kommt, ist es wichtig, die geltenden Regeln zu kennen.


Hier finden Sie Informationen zu:

Wo darf geritten werden?

Auf öffentlichen Straßen:

Auf allen öffentlichen Straßen ist das Reiten grundsätzlich gestattet. Hierbei gilt die Straßenverkehrsordnung. Es muss auf der Straße geritten werden und nicht auf dem Geh- oder Radweg.


In der freien Landschaft:

Darüber hinaus ist das Reiten in der freien Landschaft grundsätzlich auch auf privaten Straßen und Wegen erlaubt.

Zur freien Landschaft gehören alle Gebiete, die nicht Wald, nicht im Zusammenhang bebaute Ortsteile und nicht Grünflächen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind.

Von dieser Erlaubnis gibt es Ausnahmen. Unter anderem darf nicht geritten werden auf

  • Flächen, die nicht für den Verkehr bestimmt sind, wie z. B. Feldraine, Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen, Schleifspuren, Wildwechsel, Leitungstrassen, landwirtschaftliche Flächen,
  • privaten Straßen und Wegen, die zu Gärten, Hofräumen, zum privaten Wohnbereich oder zu einem gewerblichen oder öffentlichen Betriebsgelände gehören sowie
  • Wegen und Pfaden, die als Wanderwege gekennzeichnet sind.

Darüber hinaus darf auf privaten Wegen und Straßen nur zum Zwecke der Erholung, also nicht im Rahmen sportlicher Veranstaltungen geritten werden.


Im Wald:

Im Wald gilt die Allgemeinverfügung für das Gebiet der Stadt Hagen zum Reiten im Wald gemäß § 58 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) vom 01.01.2018. Dieser zufolge ist das Reiten innerhalb des Stadtgebietes Hagen im Wald nur auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen gestattet. Diese sind in der Reitwegekarte eingezeichnet.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde.

Reitwegekarte

Das Reitwegenetz wird kontinuierlich von der unteren Naturschutzbehörde im Zusammenwirken mit den Forstbehörden, den Bezirksvertretungen, den Waldbesitzern und den Reiterverbänden überarbeitet.


Die Reitwegekarte können Sie hier einsehen:

  • Reitwegekarte als PDF (bitte beachten Sie, dass die ausgeixten Wege zurückgenommen wurden und nicht mehr als Reitwege nutzbar sind)
  • Interaktive Karte (bitte über "Allgemeine Auskunft" anmelden und dann im Menü "Sichtbarkeiten" im Bereich "Umwelt und Verkehr" das Feld "Reitwege im Wald" auswählen)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde.

Reitabgabe

Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG NRW) muss, "wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen" (§ 62 LNatSchG).


Den Antrag auf Ausgabe eines Kennzeichens einschl. Reiterplakette für Reitpferde finden Sie hier.


Weitere Informationen zur Reitabgabe erhalten Sie bei der Abteilung für Verwaltung und Koordination des Umweltamtes.

Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Termine nach Vereinbarung.

Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt. Die Stadt Hagen ist Mitglied im Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt". Das Bündnis hat sich den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zum Ziel gemacht.

Formulare und Merkblätter

Informationen Datenschutzgrundverordnung

DSGVO

Info Betroffenenrechte