Reitwege

Die weitläufigen Wälder Hagens werden von Erholungssuchenden auf vielfältige Weise genutzt. Auch Reiterinnen und Reiter gehören dazu. Damit es jedoch nicht zu Konflikten kommt, ist es wichtig, die geltenden Regeln zu kennen.

Grundsätzliches

Im Januar 2024 wurde in Hagen die Allgemeinverfügung aufgehoben, die das Reiten im Wald auf die ausgewiesenen Reitwege beschränkt. Seit dem ist das Reiten auch auf anderen Wegen gestattet, die breit genug sind und einen festen Untergrund haben. Genaue Informationen finden Sie weiter unten.

Somit teilen sich die verschiedenen Gruppen Erholungssuchender viele Straßen und Wege. Es ist daher sehr wichtig, dass alle aufeinander Rücksicht nehmen und sich an die Regeln halten: Für ein faires und sicheres Miteinander.

Reiten auf öffentlichen Straßen

Auf allen öffentlichen Straßen ist das Reiten grundsätzlich erlaubt. Hierbei gilt die Straßenverkehrsordnung. Es muss auf der Straße geritten werden. Das Reiten auf dem Geh- oder Radweg ist verboten.

Reiten in der freien Landschaft

Zur freien Landschaft gehören alle Gebiete, die nicht Wald, nicht im Zusammenhang bebaute Ortsteile und nicht Grünflächen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind.

In der freien Landschaft ist das Reiten auf eigene Gefahr erlaubt auf

  • öffentlichen Straßen und
  • grundsätzlich auch auf privaten Straßen und Wegen.

Von dieser Erlaubnis gibt es Ausnahmen. Unter anderem darf nicht geritten werden auf

  • Flächen, die nicht für den Verkehr bestimmt sind, wie z. B. Feldraine, Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen, Schleifspuren, Wildwechsel, Leitungstrassen, landwirtschaftliche Flächen,
  • privaten Straßen und Wegen, die zu Gärten, Hofräumen, zum privaten Wohnbereich oder zu einem gewerblichen oder öffentlichen Betriebsgelände gehören sowie auf
  • Wegen und Pfaden, die als Wanderwege gekennzeichnet sind.

Darüber hinaus darf auf privaten Wegen und Straßen nur zum Zwecke der Erholung, also nicht im Rahmen sportlicher Veranstaltungen geritten werden.

Reiten im Wald

Im Wald ist das Reiten auf eigene Gefahr erlaubt auf

  • öffentlichen Straßen,
  • privaten Straßen,
  • Fahrwegen (besfestigt oder naturfest und breit genug) sowie
  • den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen (§ 58 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW).

Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege, die so breit sind, dass sie von zweispurigen, nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen (normaler PKW) befahren werden können.

Darüber hinaus darf auf privaten Wegen und Straßen nur zum Zwecke der Erholung, also nicht im Rahmen sportlicher Veranstaltungen geritten werden.

Reitwegekarte

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Wegen gibt es in Hagen ausgewiesene Reitwege, auf denen geritten werden darf. Diese sind entsprechend gekennzeichnet.

Das Reitwegenetz wird kontinuierlich von der unteren Naturschutzbehörde im Zusammenwirken mit den Forstbehörden, den Bezirksvertretungen, den Waldbesitzern und den Reiterverbänden überarbeitet.

Die Reitwegekarte können Sie hier einsehen:

  • Reitwegekarte als PDF (bitte beachten Sie, dass die ausgeixten Wege zurückgenommen wurden und nicht mehr als Reitwege nutzbar sind)
  • Interaktive Karte (bitte über "Allgemeine Auskunft" anmelden und dann im Menü "Sichtbarkeiten" im Bereich "Umwelt und Verkehr" das Feld "Reitwege im Wald" auswählen)

Reitabgabe

Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG NRW) muss, "wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen" (§ 62 LNatSchG).

Den Antrag auf Ausgabe eines Kennzeichens einschl. Reiterplakette für Reitpferde finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Reitabgabe erhalten Sie bei der Abteilung für Verwaltung und Koordination des Umweltamtes.

Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Termine nach Vereinbarung.

Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt. Die Stadt Hagen ist Mitglied im Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt". Das Bündnis hat sich den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zum Ziel gemacht.

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