Foto: Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen e.V.

Natur und Landschaft

Die untere Naturschutzbehörde ist eine Sonderordnungsbehörde. Sie ist verantwortlich für den Vollzug des Natur- und des Artenschutzrechts.



Aktuelles

Pause für Säge und Heckenschere: Seit dem 1. März ist Gehölzschnitt nur noch in geringem Maß erlaubt

Zum Schutz von Bäumen sowie zur Sicherung der Lebensgrundlage in der Fortpflanzungszeit von Insekten, Vögeln und Kleintieren beginnt am 1. März ein gesetzlicher Schutzzeitraum. In diesem sind Baumfällungen und Heckenschnitte nur noch in sehr begrenztem Maße erlaubt. Der Schutzzeitraum dauert bis zum 30. September und wird durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt.


Nach Paragraf 39 Absatz 5 ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu fällen. Nur ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist erlaubt. Eine Ausnahme bilden Bäume, die im Garten stehen. Hierbei ist es jedoch ratsam, genauer hinzuschauen, bevor zur Säge oder Heckenschere gegriffen wird. Dort können überall – oft gut versteckt – Vögel ein Nest gebaut oder ihre Jungtiere versteckt haben. Außerdem gilt es, die Nahrungsgrundlage in Form von Pollen, Samen und Früchten für Insekten, Vögel und Kleintiere zu sichern. Ziel ist es auf lange Sicht, die Artenvielfalt zu erhalten. Daher sollte während des Schutzzeitraumes auch kein Schnittgut weggeräumt oder bewegt werden.


Neben dem Bundesnaturschutzgesetz bestehen weitere Regelungen, die den Schnitt eines Baumes oder Strauches verbieten. Ein solches Verbot gilt beispielsweise, wenn der Baum durch die Baumpflegesatzung der Stadt Hagen geschützt ist, sich im Landschafts- oder Naturschutzgebiet befindet oder innerhalb einer Allee steht. Verstöße sind kein Kavaliersdelikt und können strafrechtlich verfolgt werden. Bei Unsicherheiten und Fragen werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an die untere Naturschutzbehörde der Stadt Hagen zu wenden.


  • Merkblatt zum gesetzlichen Schutzzeitraum vom 1. März bis 30. September.
  • Merkblatt zur Frage, wo Grünabfälle entsorgt weden können.

Gefahr für Honigbienen: Asiatische Hornisse eingewandert

Die Asiatische Hornisse breitet sich in NRW aus. Sie wird als potenzielle Bedrohung für heimische Bienenvölker gesehen. Daher sind alle Beobachtungen der unteren Naturschutzbehörde zu melden.

Vermutlich begann alles mit einer Warenlieferung aus dem asiatischen Raum in den Süden Frankreichs und einer darin enthaltenen blinden Passagierin in Form einer befruchteten Hornissen-Königin im Jahr 2004. Kurz darauf wurde die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) erstmals in Europa nachgewiesen. Von dort breitete sie sich zügig aus und erreichte bald die Nachbarländer. 2014 kam es zur ersten Sichtung in Deutschland.

Die Art verbreitet sich schnell, wird als potenzielle Bedrohung für heimische Bienenvölker angesehen und steht seit dem 03.08.2016 auf der EU-Liste der prioritären gebietsfremden invasiven Arten. Daraus ergeben sich für die zuständigen Behörden der Länder der Europäischen Union einige Verpflichtungen:

1. Früherkennungssystem (Überwachen der Umwelt, Erkennen der Art und Melden an die zuständige Behörde)

2. Tilgungspflicht (Entnahme des Nestes aus der Natur und Unschädlich-Machung).


Bitte helfen Sie mit und melden jede Sichtung (mit eindeutigem Fotobeleg und genauer Standortangabe, sowie Ihren Kontaktdaten für Rückfragen) sofort an:

umweltamt@stadt-hagen.de

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des LANUV NRW.

Eine Bestimmungshilfe finden Sie hier.


Informationen zu Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen finden Sie hier.

Geplante Fällungen städtischer Bäume

Informationen zu städtischen Bäumen und eine Liste anstehender Baumfällungen finden Sie hier.

Bedrohung heimischer Feuersalamander durch die „Salamanderpest“

Eine neuartige Pilzerkrankung bedroht unsere einheimischen Schwanzlurche. Informationen finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg.

Amphibienschutz: Hilfe für Wanderer der wechselwarmen Art

Wie in jedem Jahr hat mit Einsetzen milder Temperaturen die Wanderung der Amphibien begonnen. Molche, Kröten, Frösche, Unken und Salamander wandern von ihren Winterquartieren in Wäldern und Wiesen zu ihren Laichgewässern, wo sie sich paaren und ihren Laich ablegen. Die Tiere sind in der Dämmerung und nachts und unterwegs.

Die untere Naturschutzbehörde bittet alle Hagener Autofahrer*innen ab sofort bis Ende April um erhöhte Aufmerksamkeit. Bitte achten Sie während der Dämmerung und in der Nacht, insbesondere an der Tiefendorfer Straße im Bereich des Golfclubs und entlang der Straße Lahmen Hasen, auf Amphibien, die auf ihren Wanderungen zu Teichen und Tümpeln die Straße überqueren.


Weitere Informationen finden Sie hier.

Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Termine nach Vereinbarung.

Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt. Die Stadt Hagen ist Mitglied im Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt". Das Bündnis hat sich den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zum Ziel gemacht.

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