Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen
Für viele Menschen sind Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen lästig, störend oder gefährlich. Aber sie spielen eine wichtige, oft unterschätzte Rolle im Naturhaushalt und sind daher gesetzlich geschützt. Zudem ist in der Regel ein friedliches Miteinander möglich, wenn bestimmte Verhaltensregeln beachtet werden.
Wissenswertes: Sie fliegen nur einen Sommer!
Wespen, Hummeln und Hornissen bilden Staaten, deren Größe im Spätsommer ihren Höhepunkt erreicht. Dann können besonders Wespen lästig werden, wenn sie auf der Suche nach Nahrung Picknickplätze und Kaffeetafeln aufsuchen. Dieses Verhalten dauert jedoch nur wenige Wochen an. Denn je nach Art zwischen Juli und Oktober sterben die Tiere und nur die Jungköniginnen überleben, um im nächsten Frühjahr einen neuen Staat zu gründen. Dabei wird übrigens grundsätzlich ein neues Nest gebaut.
Wenn Sie also ein Nest im oder am Haus haben, überlegen Sie, ob Sie es nicht diesen einen Sommer mit den Tieren „aushalten“. Es kann auch sehr interessant sein, den Lebenszyklus des Staates aus der Nähe zu beobachten.
Verhaltenstipps und Vorsichtsmaßnahmen
Wenn Sie folgende Hinweise beachten, ist in der Regel ein friedliches Miteinander mit Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen möglich.
- Reagieren Sie möglichst ruhig und schlagen Sie nicht nach den Tieren. Wespen, Hornissen und Co stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen.
- Pusten Sie die Tiere nicht weg. Das im Atem enthaltene Kohlendioxid ist für Wespen ein Alarmsignal.
- Halten Sie einen Abstand von zwei bis drei Metern zum Nest und vermeiden Sie Erschütterungen und Störungen in direkter Nähe.
- Versperren Sie die Flugbahn der Wespen zum Nest nicht.
- Bringen Sie Insektengitter am Fenster an. So verhindern Sie, dass sich die Tiere in die Wohnung verirren.
- Im Spätsommer sind Wespen auf der Suche nach zuckerhaltiger Nahrung, deshalb lassen sie sich z. B. gerne auf Obstkuchen nieder. Prüfen Sie, ob eine Wespe in Ihr Getränk gefallen ist oder sich auf Ihrem Kuchen niedergelassen hat! Benutzen Sie Strohhalme und decken Sie Ihre Speisen ab.
- Sollten Sie doch gestochen werden, bewahren Sie Ruhe und kühlen Sie den Stich. Bei Stichen im Bereich der Atemwege oder wenn es zu Allergiesymptomen, wie Kreislaufproblemen kommt, suchen Sie möglichst schnell eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus auf.
Gesetzlicher Schutz: Welche Art ist es?
Alle Wildbienen, Hummeln, Hornissen und viele Wespen sind durch § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt.
Daher dürfen ihre Nester nur in Ausnahmefällen und mit einer Befreiung von der oben genannten gesetzlichen Regelung umgesiedelt oder vernichtet werden.
Manche Wespenarten, wie die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe, sind nicht besonders geschützt und die Umsiedlung oder Vernichtung ihrer Nester ist genehmigungsfrei. Dennoch dürfen auch sie nicht ohne guten Grund getötet werden.
Die Bestimmung der Art ist also notwendig, um die rechtliche Lage zu beurteilen.
Eine Bestimmungshilfe finden Sie z. B. auf der Internetseite Aktion-Wespenschutz. Aber auch sachkundige Firmen zur Schädlingsbekämpfung oder die Bienensachverständigen des Imkervereins Hagen helfen bei diesen Fragen weiter.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch gerne an die untere Naturschutzbehörde wenden.
Die Honigbiene ist übrigens ein Nutztier. Daher fallen Honigbienen nicht in den Aufgabenbereich der unteren Naturschutzbehörde. Falls Sie Fragen zu Honigbienen haben, wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt oder an den Imkerverein Hagen.
Wenn eine Umsiedlung oder Vernichtung unumgänglich ist
Wenn die Umsiedlung oder Vernichtung eines Nestes im Einzelfall unumgänglich ist, klären Sie zunächst, ob es sich um eine geschützte Art handelt. Ist dies der Fall, halten Sie unbedingt Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde, da für die Umsiedlung oder Vernichtung eine Befreiung von den gesetzlichen Regelungen notwendig ist.
Die untere Naturschutzbehörde prüft, ob es Alternativen zur Umsiedlung oder Vernichtung des Nestes gibt. Ist dies nicht der Fall, wird eine mögliche Umsiedlung des Nestes einer Vernichtung immer vorgezogen.
Wenn die Befreiung vorliegt, werden Sie nicht selbst tätig, sondern beauftragen Sie unbedingt eine anerkannte Firma zur Schädlingsbekämpfung. So schließen Sie gesundheitliche Risiken für Sie durch Gifte oder die Tiere selbst aus.
Falls Sie nicht Eigentümer*in des Hauses oder Grundstücks sind, stimmen Sie Ihr Vorgehen in jedem Fall mit den Eigentümern ab.
Hier finden Sie den Antrag auf Befreiung von den Verboten des § 44 (1) BNatSchG.
Gebühren
Eine Genehmigung zur Umsiedlung oder Vernichtung eines Nestes ist kostenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr beträgt bei geringem Verwaltungsaufwand mindestens 50 € (Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen, Tarifstellen: 15b.3.3.1, 15b.3.4.4).
Auch eine Ablehnung des Antrags wegen nicht ausreichender Gründe ist gebührenpflichtig. Die Ablehnungsgebühr beträgt drei Viertel der Gebühr, die für eine Genehmigungserteilung vorgesehen ist (Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen, § 5 Absatz 2).
Asiatische Hornisse breitet sich aus
Die Asiatische Hornisse breitet sich in NRW aus. Sie wird als potenzielle Bedrohung für heimische Bienenvölker gesehen. Daher sind alle Beobachtungen der unteren Naturschutzbehörde zu melden.
Vermutlich begann alles mit einer Warenlieferung aus dem asiatischen Raum in den Süden Frankreichs und einer darin enthaltenen blinden Passagierin in Form einer befruchteten Hornissen-Königin im Jahr 2004. Kurz darauf wurde die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) erstmals in Europa nachgewiesen. Von dort breitete sie sich zügig aus und erreichte bald die Nachbarländer. 2014 kam es zur ersten Sichtung in Deutschland.
Die Art verbreitet sich schnell, wird als potenzielle Bedrohung für heimische Bienenvölker angesehen und steht seit dem 03.08.2016 auf der EU-Liste der prioritären gebietsfremden invasiven Arten. Daraus ergeben sich für die zuständigen Behörden der Länder der Europäischen Union einige Verpflichtungen:
1. Früherkennungssystem (Überwachen der Umwelt, Erkennen der Art und Melden an die zuständige Behörde)
2. Tilgungspflicht (Entnahme des Nestes aus der Natur und Unschädlich-Machung).
Bitte helfen Sie mit und melden jede Sichtung (mit eindeutigem Fotobeleg und genauer Standortangabe, sowie Ihren Kontaktdaten für Rückfragen) sofort an:
Die untere Naturschutzbehörde prüft dann die Meldung und kümmert sich um die Entfernung des Nestes. Es sollte keine Verwechslung mit der heimischen Europäischen Hornisse (Vespa crabro) geben, da diese durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützten Art ist und ihre Nester nicht entfernt werden dürfen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des LANUV NRW.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
- Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen: Störenfriede oder nützliche Helfer? Ein Merkblatt der unteren Naturschutzbehörde
- Hinweise zum friedvollen Umgang mit Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen. Ein Merkblatt der unteren Naturschutzbehörde
- Auf der Internetseite Aktion-Wespenschutz
- Bei der unteren Naturschutzbehörde
Standort & Erreichbarkeit
Umweltamt
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Termine nach Vereinbarung.
Formulare und Merkblätter
- Antrag auf Befreiung von § 44 (1) BNatSchG (Bienen, Wespen und Hornissen)
- Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen: Störenfriede oder nützliche Helfer? Ein Merkblatt der unteren Naturschutzbehörde
- Hinweise zum friedvollen Umgang mit Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen. Ein Merkblatt der unteren Naturschutzbehörde